Schwellenwert für den Ressourcenverbrauch

  • Guten Morgen Forum,

    die DKR D003d stellt auf einen spezifischen Ressourcenverbrauch als Voraussetzung für die Dokumentation einer Nebendiagnose ab ohne konkrete Mindestanforderungen an einen solchen Ressourcenverbrauch festzulegen. In diesem Zusammenhang gab es eine Veröffentlichung (Besprechungsergebnis?, DKG?), in der explizit festgestellt wurde, dass es für den Ressourcenverbrauch keinen Schwellenwert gibt. Kann mir jemand mit einer Quellenabgabe helfen? :(
    Vielen Dank und freundliche Grüsse von der Saale!

  • Hallo zusammen,

    und hier noch mal als Kopiervorlage:

    „Bei der Überarbeitung der Kodierrichtlinie „Nebendiagnosen“ waren sich die Vertreter der GKV sowie der DKG in der dazugehörigen Arbeitsgruppe darin einig, dass jedweder therapeutischer-, diagnostischer-, Betreuungs-, Pflege- oder Überwachungsaufwand die Kodierung einer Nebendiagnose erlaubt.
    Eine künstliche Grenze bezüglich eines minimalen Aufwandes, der für die Kodierung einer Nebendiagnose zu überschreiten ist, existiert nicht, auch wenn dies in der alltäglichen Abrechnungspraxis wiederholt von unterschiedlichen Beteiligten gefordert wird.“


    Quelle: „Das Krankenhaus“ Ausgabe 11/2004, Anpassung der DKR zu 2005

    MfG Willm

    Moin, moin!

    \"Ick bün al weer dor\" :b_wink:

  • Hallo zusammen,
    unser MDK-Kollege will die sonographische Kontrolle eines festgestellten Pleuraergusses (moribunder Patient, den man nicht unnötig quälen wollte) nicht als diagnostischen Aufwand anerkennen, sondern behauptet es sei nur die \"Kontrolle eines abnormen Wertes\".
    Ohne Punktion also keine Kodierung des Pleuraergusses als ND!! :d_niemals:
    Wie meinte Frau Schlottmann noch: :d_neinnein:
    jedweder therapeutischer-, diagnostischer-, Betreuungs-, Pflege- oder Überwachungsaufwand die Kodierung einer Nebendiagnose erlaubt

    Eine Sonographie hat sicherlich einen höheren Ressourcenverbrauch als eine Kalinor-Brause Tablette. Aber Kodierregeln sind halt immer auch interpretationsfähig. Wir bräuchten dringend einen unparteiischeren für die Exegese als den MDK. :t_teufelboese:
    Wie ist die Sichtweise der Kolleg(inn)en?

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Guten Abend Herr Heller,
    das Argument, sie hätten eine Pleurapunktion durchgeführt wenn der Patient jünger und gesünder gewesen wäre, wird den MDK nicht beeindrucken...

    Nichts für ungut: der letzte Abschnitt der D003 (\"Abnorme Befunde\") trifft diesen Fall doch ziemlich genau. Es ist hier nicht nur von \"Werten\", sondern ausdrücklich auch von Röntgen- und anderen diagnostischen Befunden die Rede. Wenn tatsächlich nur sonografisch kontrolliert wurde ist dem MDK hier Recht zu geben. Anders sieht es aus falls der Pleuraerguss eine Dyspnoe verursacht hat und Sie diese wie auch immer behandelt haben. In diesem Fall zieht aus meiner Sicht die Regel bzgl. \"Zuweisung eines Symptoms\" aus der D002 und Sie können sowohl Pleuraerguss als auch Dyspnoe kodieren.
    Allerdings ist diese Regel meiner Meinung nach unglücklich platziert, da Sie von grundsätzlicher Bedeutung ist und auch für Nebendiagnosen gelten sollte.

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Hallo,

    ich denke es ist hier vermutlich doch einfacher: Vermutlich stand am Anfang der Rö-Thorax mit dem Verdacht/Befund Pleuraerguß (=abnormer Röntgenbefund). Daraufhin wurde dann (-> weiterführende Diagnostik) eine Sonographie bzgl. Punktionswürdigkeit durchgeführt.

    Falls dem so sein sollte ist natürlich der Pleuraerguß gemäß DKR zu kodieren...

    mfG

    C. Hirschberg

  • Hallo Herr Leonhardt, hallo Herr Hirschberg,
    besten Dank für Ihre Beiträge.
    Es ist kein Rö-Thorax durchgeführt worden sondern der Pleuraerguss wurde auch sonographisch festgestellt. Es handelte sich in diesem Fall um einen moribunden Patienten mit terminaler Niereninsuffizienz und Begleit-Pleuraerguss. Der Patient wurde aufgrund seines Zustandes nicht mal mehr dialysiert. Aber man wollte ihn auch nicht unbedingt ersticken lassen. Deshalb wurde der Pleuraerguss mehrfach sonographisch kontrolliert.
    Es will mir einfach nicht einleuchten, dass dies kein Ressourcenaufwand sein soll, während die invasive Nadel, auch wenn sie nur 10 ml ablassen, kodierbar ist. Eine Kanüle kostet wenige Cent, schon ein Foto beim Ultraschall ist teurer. Es kann doch nicht sein, dass der Fehlanreiz, eine Körperverletzung zu begehen, immer honoriert wird während Patientenfreundliches Verhalten bestraft wird. Der Aufwand ist für diesen Patienten immer der Gleiche. Wahrscheinlich ist der nichtinvasive Aufwand sogar kostenintensiver.
    Ähnlich ist es doch auch mit der Medikamentengabe. Verzichten Sie auf ein Antihypertonikum und messen erst mal häufiger den Blutdruck dann schneiden Sie sich ins eigene Fleisch. Das kanns doch wirklich nicht sein. Wir geraten auf Dauer in eine Medizin, die zutiefst unethisch wird.
    Und das nur deshalb, weil einige \"Berufene\" Kodierregeln erfinden, die bar jeglicher Vernunft sind.

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Heller,

    wir sind in dem bekannten Pauschalsystem. Wenn wir alles kodieren würden, was irgendeine Diagnostik hervorbringt und es dann halt noch einmal kontrolliert wurde, würden wir Fehlanreize schaffen, die auch nicht dem Patienten zu Gute kommen. Irgendwo muss eine Grenze gezogen werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Forum,

    in diesem Zusammenhang hat sich auch uns neuerdings eine Frage gestellt:

    Patient mit Lebertumor wird zur Teilresektion aufgenommen.
    Die Diagnostik ergibt eine Leberzirrhose,
    die die Teilresektion unmöglich macht, da die Funktion des Restgewebes nicht ausreichen würde.

    HD: HCC
    ND: Leberzirrhose, Z53

    MDK dixit: Kein Aufwand, sondern Zufallsbefund im Rahmen der Routine-Diagnostik.
    Unser Argument: Das Vorgehen ist in entscheidender Weise beeinflusst worden. :sterne:

    Bitte um Meinungen.

    Gruß

    merguet

  • Zitat


    Original von Thomas_Heller:
    Hallo Herr Leonhardt, hallo Herr Hirschberg,
    besten Dank für Ihre Beiträge.
    Es ist kein Rö-Thorax durchgeführt worden sondern der Pleuraerguss wurde auch sonographisch festgestellt. ... Aber man wollte ihn auch nicht unbedingt ersticken lassen. Deshalb wurde der Pleuraerguss mehrfach sonographisch kontrolliert.

    Hallo,

    wenn bei der körperlichen Untersuchung der perkutorische/auskultatorische Verdacht auf Pleuraerguß (abnormer diagnostischer Befund) gestellt und dokumentiert wurde und daraufhin (!) dann (weiterführende Diagnostik) die Sonographie durchgeführt wurde, so sollte sich der Pleuraerguß trotzdem kodieren lassen...

    ... aus meiner Sicht auch noch haltbar: Pleuraerguß sonographisch als Zufallsbefund festgestellt, der Patient bietet im klinischen Verlauf allerdings zunehmend \"abnorme diagnostische Befunde\" (z.B. zunehmende Dyspnoe), die dann weiterführende Diagnostik durch erneute Sonographie auslösen...

    mfG

    C. Hirschberg


    Ja, ja, die Dokumentation ist so wichtig geworden, schade, dass es da noch nicht so wirklich schöne/handliche EDV-Lösungen in der Fläche gibt...