Guten Morgen Forum,
die DKR D003d stellt auf einen spezifischen Ressourcenverbrauch als Voraussetzung für die Dokumentation einer Nebendiagnose ab ohne konkrete Mindestanforderungen an einen solchen Ressourcenverbrauch festzulegen. In diesem Zusammenhang gab es eine Veröffentlichung (Besprechungsergebnis?, DKG?), in der explizit festgestellt wurde, dass es für den Ressourcenverbrauch keinen Schwellenwert gibt. Kann mir jemand mit einer Quellenabgabe helfen?
Vielen Dank und freundliche Grüsse von der Saale!