• Hallo Forum,
    mal wieder wünscht der MDK eine andere Hauptdiagnose.
    Die Diagnose lautet persis. Hämarthros trotz Punktion bei Z. n. ambulanter medialer Shelfentfernung und Außenmeniskus-Teilresektion vor ca. 10 Tagen.
    Es wurde eine Arthroskopie und partielle Synovektomie durchgeführt. Es entleerte sich massiv Hämarthros. Deutliche Blutkoagelauflagerungen im Bereich der vollständig resezierten Plica mediopatellaris und im Bereich der pars intermedia, jedoch keine frische Blutungen. Partielle Synovektomie.
    Als Hauptdiagnose wurde die T81.0 codiert. Die Synovektomie wurde mit 5-811.2h codiert. Dies ergab die DRG X04Z.
    Der MKD ist der Meinung M25.06 ist die HD. Damit kommt der Fall in die I18B.
    Welche Meinung vertritt das Forum?
    Vielen Dank im Voraus und einen schönen Tag wünscht
    M. Uphoff

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    wie können Sie die T81.0 im Sinne der DKR D002d, Komplikationen nach med. Maßnahmen, als spezifischer bezüglich des Zustandes verteidigen, als M25.06, was genau beschreibt, was der Patient hat? Ich könnte das nicht. Ich würde also M25.06 (frische traumatische Ursache liegt ja nun nicht vor) als HD nennen und T81.0 zusätzlich angeben (siehe hier http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard/thread.php?id=8206&start=1&seuser=&sepost=#).

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Frau Uphoff, hallo an alle,

    ich würde die M25.06 als HD kodieren, da m.E. spezifischer mit der T81.0 als ND um die Situation vollständig dar zustellen.

    Aber was mache ich in meinem Fall:

    Patient bekommt eine Knie-Tep implantiert. Noch Tage nach der Implantation, liegt eine andauernde Sickerblutung aus dem Bereich des oberen Wundpoles vor. Es werden mehrfach Verbände angelegt, die nicht ausreichen. Hb- wirksam ist die Blutung nicht. Allerdings wird, nachdem die Blutung nicht nachläßt, eine kleine zusätzliche Wundnaht angelegt.

    Kann ich da die T 81.0 kodieren, oder was meinen Sie? ich finde nichts spezifischeres!?

    Vielen Dank!!!

    Viele Grüsse aus Hannover

    Simone F
    :sonne:

  • Hallo Frau Uphoff,

    machen wir uns die Erkenntnisse OM bei TEP = T84.5 + Diagnose für die OM zu eigen, geht die Codierung dem MDK zum Trotz sogar noch darüber hinaus. Herr Selter wies schon darauf hin. Mir fehlt aber noch etwas.

    Postoperativer Hämarthros Knie + Synovialitis = Revisions- OP + Hämarthrosausräumung + partieller Synovektomie. Also:

    T81.0 + M25.06 + M67.86 + 5-811.2h + 5-810.0h + 5-983. Die 5-810 würde ich hier eindeutig hinzunehmen, da die Ausräumung des Hämatoms einen eigenen OP-Part darstellt und daher nicht automatisch Teil der Synovektomie ist.

    Das wären meine Ergänzungen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin