Hallo Herr Selter,
wenn die Krankenhäuser gleich gegen mehrere gesetzlich geregelte Vorschriften verstoßen (DKR, Vereinbarung nach § 301 SGB V) und gleichzeitig keine Aufwandspauschale für zurecht geprüfte Fälle zahlen müssen, während die KK gemäß § 275 SGB V zur Prüfung verpflichtet sind, dann nehmen Sie es uns nicht übel, wenn wir da weiter am Ball bleiben.
Nebenbei: Das BMG hat zwar ziemliches Gewicht, es ist aber nicht der Gesetzgeber. Und auch für die SG ist so eine Aussage nicht unbedingt verpflichtend.
Ansonsten verstehe ich auch nicht, warum die Krankenhäuser gegen den Sanierungsbeitrag klagen. Ist doch auch eine glasklare Regelung.... :t_teufelboese:
in diesem Sinne: Harren wir mal der Dinge die da kommen werden....
MFG
Bern