Kodierung von M89.55 Osteolyse

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag


    Periprothetische Osteolysen sind nicht mit einer Prothesenlockerung gleichzusetzen.


    Ein pathogenetischer Prozess führt zur Ausbildung von periprothetischen
    Osteolysen und damit zur Prothesenlockerung.


    „The problem is osteolysis“ lautete der Titel (s.u.) einer immer noch gültigen Arbeit von Harris 1995 (s.u.)


    “ … it appears that periprosthetic osteolysis dominates the current picture in total hip arthroplasty.”


    CLINICAL ORTHOPAEDICS AND RELATED RESEARCH
    Number 31 1, pp 46-53


    Gruß

    E Rembs

  • Hallo codeman,

    genau da liegt das Problem. Laut Definition ist auch eine Geröllzyste eine Osteolyse. Wir können uns einerseits nicht über eine Argumentation von Seiten des MDK beschweren (z.B. Osteolyse nur aufgrund bösartiger Erkrankungen) und auf andererseits auf gleiche willkürliche Art und Weise die Kodierung einschränken wollen.

    Und vergessen wir nicht die wirklich ausgedehnten Geröllzysten, welchen einen halben Femurkopf verschlucken.

    Besteht ein nachweisbarer Mehraufwand ist die Osteolyse zu kodieren.


    Und zu Crocket:
    Eine Prothese welche sich lockert verursacht keine Osteolyse. Die Osteolyse ist eine multifaktorielle Folge von biologischen Prozessen und nur in Ausnahmesituationen durch einen mechanischen Faktor bedingt.

    Osteolysen lassen sich sehr häufig auch an Endoprothesen ohne Lockerung finden. Punktuell an verschiedenen Zonen am Schaft.

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

  • Hallo Elnie,

    bezüglich des Artikels haben Sie eine PN. Der von mir angesprochene Artikel stammt aus dem Orthopäden, Ausgabe 8/2008. Dort wird der Pathomechanismus kurz angesprochen, nämlich Osteolysen durch Fremdkörperreaktionen.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Lieber schemmi,

    Osteolysen haben unterschiedliche Ursachen, z.B. Fremdkörpergranulome, z.B. Mangel an Belastung, z. B. Überlastung. Aber alle Osteolysen sind Ausdruck eines Versagens des Implantates.
    Hier treibt doch ganz offensichtlich der Wunsch nach Gewinnmaximierung die Diskussion um die HD. Dem Dimdi sollte der Hinweis gegeben werden, daß diese DRG prozedurengetriggert sein sollte, egal, ob nun ein findiger Codierfuxx gerade die Osteolyse oder die zweifelsfrei vorhandene Prothesenlockerung zur Hauptdiagnose macht.

    Gruß

    Croc.

  • Lieber crocket,

    was hat ein Mangel an Belastung mit einer Lockerung einer Endoprothese zu tun ? Was ist mit Osteolysen bei Rheumatikern mit Endoprothesen ? Was ist mit den fraglichen low-grade Infekten ? .....

    Es gibt Fälle, in denen die Osteolyse die Lockerung einer Endoprothese triggert und nicht umgekehrt. Und in diesen Fällen ist der sekundäre Effekt die Gewinnmaximierung, der primäre Effekt ist das korrekte Kodieren. Un dsolange das System Zweideutigkeiten zulässt, werden diese von allen Seiten genutzt..

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,
    guten Tag Herr Crocket


    Zitat


    Original von schemmi:
    Es gibt Fälle, in denen die Osteolyse die Lockerung einer Endoprothese triggert und nicht umgekehrt.

    Hierfür gibt es zahlreiche Belege in der Literatur.


    Zitat


    Original von Crocket:
    Aber alle Osteolysen sind Ausdruck eines Versagens des Implantates.


    Diese pauschale Aussage ist ein Werturteil und nicht die Behauptung einer Tatsache.


    Zitat


    Original von Crocket:
    Dem Dimdi sollte der Hinweis gegeben werden, daß diese DRG prozedurengetriggert sein sollte


    Sie meinen sicher das InEK.

    InEK - hier werden sorgfältig und aufwendig aufgrund von validen Daten DRGs ermittelt
    und nicht nur aufgrund von Hinweisen (nach Gutsherrenart)


    Freundliche Grüße


    Eberhard Rembs

  • Lieber schemmi, lieber Herr Rembs,

    die Diskussion wird an dieser Stelle doch sehr fachlich - orthopädisch. Selbstverständlich stehen Osteolysen am Ausgangspunkt von Lockerungen, sei es nun, daß der Stiel schwingt, sei es, daß sich Fremdkörpergranulome ausbilden durch PE-Abrieb. Aber dieses Schwingen oder dieser Abrieb und damit die Osteolysen sind Ausdruck des Versagens der Endoprothese: Man nimmt die Osteolyse, den Saum als typisches Erkennungsmerkmal einer Prothesenlockerung auf dem Röntgenbild, lieber Herr Rembs. Sozusagen das Kardinal-Zeichen in der Bildgebung. Wenn die Osteolyse so gravierend geworden ist, daß die Prothese locker wird, dann ist das als HD bisher auch als Prothesenlockerung verschlüsselt worden. Kein Mensch wäre ohne diese Auffälligkeit in der Vergütungssystematik auf die Idee gekommen, hier das Geschehen Osteolyse mit der Nebendiagnose TEP-Lockerung zu nennen.

    Zu fragen ist hier das InEK nach der Kalkulationsgrundlage. (Das InEK nimmt übrigens gern Hinweise auf Auffälligkeiten entgegen, es fordert geradezu dazu auf und stellt entsprechende Formulare zur Verfügung!) Wieso bewertet das InEK die Fälle bei gleichen Prozeduren dann anders, wenn Osteolysen, die ein typischer Befund bei Prothesenlockerung sind, gesondert kodiert werden?
    Ein möglicher Grund dafür ist, daß hier Fälle kalkuliert wurden mit einem besonderen weiteren Problem, z. B. einem zusätzlichen Malignom mit dadurch hervor gerufener Osteolyse. Aber das weiß halt nur das InEK.
    Und bis zu einer gegenteiligen Antwort würde ich die Tep-Lockerung als Tep-Lockerung codieren; die Osteolyse ist dem typischerweise immanent. Die zusätzliche Codierung einer zusätzlichen Osteolyse (neben der Lockerung) ist eher selten zu akzeptieren.

    Gruß

    Croc.

  • Hallo Schemmi, wie wäre es denn , wenn wir für Geröllcysten den Kode M85.65 (Knochenzyste) verwenden? Wirkt dem Wort nach ( Zyste) spezifischer als Osteolyse.
    Ich hoffe, ich bin nicht zu spitzfindig.
    Gruß codeman

  • Hallo codeman, crocket, Herr rembs und dat janze Forum,

    zunächst einmal vielen Dank für diese kontroverse Diskussion. Auch wenn ich sicher eine einseitige Position vertrete zweifel ich des öfteren, ob die Kodierung der Osteolyse korrekt ist. Auf alle Fälle bringt mich diese Diskussion in meiner eigenen Strategie erheblich weiter. Deshalb möchte ich dieses Thema noch etwas anheizen, auch wenn es sehr wissenschaftlich wird.

    Der Begriff der Osteolyse ist ein Oberbegriff für die zirkumskripte Auflösung von Knochengewebe. Darunter zählen der Abbau von Knochengewebe bei Tumorerkrankungen, echte Knochenzysten, Geröllzysten etc.. Habe ich eine echte Knochenzyste, dann ist diese gemäß KDR entsprechend zu kodieren. Eine Seltenheit am Acetabulum. Eine Geröllzyste ist eine subchondral gelegene Zyste im Hüftkopf oder Pfannendach. Lässt sich mit der Kodierung einer Knochenzyste gut leben. Ist ja auch nicht DRG-relevant. Betrifft aber dei Primärendoprothetik.

    Habe ich einen osteolytischen Knochendefekt im Rahmen einer z.B. Chronischen Polyarthritis wird es schon schwieriger. Kodiere ich dann die C.P. Sehr unspezifisch! Eine Zyste ist dies auch nicht, aggressives Pannusgewebe ist keine Zyste. Ich finde nichts besseres als Osteolyse. Bin aber für Vorschläge offen.

    Bei Endoprothesenlockerungen sprechen wir von Ostolysen, ich denke dies ist auch unstrittig. Die Frage ist nur ob die Osteolyse eine mechanische Komplikation einer Endoprothese ist (T84.0) oder eigenständig kodiert gehört.

    In der Wissenschaft existiert derzeit folgende Unterteilung für aseptische Lockerungen (Osteolysen):
    Typ I Abriebinduziert über biomechanische Prozesse
    Typ II Infektbedingte Prozesse
    Typ II Mischtyp
    Typ IV: Indifferenztypen
    Typ V nicht beurteilbar

    Bei Typ I können wir noch spekulieren, ob diese mit T84.0 abgebildet sind. Da hier aber biomechanische Prozesse von statten gehen, fällt es mir schwer dies als Bestandteil der T84.0 anzusehen. Es ist ja auch korrekt das SIRS im Rahmen von Infektgeschehen zu kodieren. Auch hier könnte ich die Meinung vertreten, der Code für die Ursache z.B. Gelenkinfekt schließt die weiteren Prozesse mit ein, da er sie triggert.

    Typ II ist eine eigene Entität, wenn ich nun behaupte die Osteolyse sei immer durch die Endoprothesenlockerung bedingt, so müßte ich HD T84.5, ND T84.0 kodieren. Oder ist die Osteolyse in T84.5 beinhaltet ?

    Typ III-V sind die Typen, welche wissenschaftlich noch nicht geklärt sind. Da wissen wir, das wir nicht viel wissen.

    Weiter wird eingeteilt in aseptische Osteolysen durch biomaterialadhärentes Endotoxin, Hypersensitivität, biomechanisch bedingt und partikelinduziert (neben manifesten und low-grade Infekten).

    Eine Unterteilung in diese Typen ist im klinischen Alltag zumeist nicht möglich.

    Aus diesen Gründen bin ich nach wie vor der Überzeugung, dass die Osteolyse nicht mit dem Code T84.0 bzw. T84.5 abgebildet ist. Liegen entsprechend relevante Osteolysen vor, welche eine entsprechende operative Therapie notwendig machen gehört die Osteolyse m.E. kodiert.

    Und die anderen Frage ist, wie viele Endoprothesen werden trotz fehlender Osteolysen gewechselt (Dezentrierung im Inlay, Schmerzen verbunden mit radiolucent lines, Prothesenwanderung ohne Osteolysen). Es sind nicht zu wenige. Kann ich dann pauschal argumentieren, eine Osteolyse sei ein typischer Befund einer Endoprothesenlockerung. Kann aber muss nicht. Eine Osteolyse kann auch eine Folge der Prothesenlockerung sein, muss aber nicht. Henne oder Ei?

    Gruß

    schemmi

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

  • hallo Schemmi,

    enormer beitrag Ihr post, durchdachte pathophysiologie und strategie!

    und trotzdem mir ist das für die codierung zu kompliziert, das überfordert die meisten.

    wenn ich die osteolyse als ursache einer lockerung für die HD akzeptiere, dann hab ich schon das erste problem: ausgerechnet in der revisionschir beamed mich das Exkl. unter M86-M90 nach M96.-. Wohl kaum spezifischer als T84.0. Insbesondere wenn man die codierung einer septischen lockerung mit T84.5 zum vergleich heranzieht.

    Bei HD T84.0 oder T84.5 habe ich nichts gegen die ND-codierung von geoden einzuwenden, wenn diese einen zusätzlichen aufwand verursachen. Der inhalt sollte da nicht entscheidend sein, da es sich um bildgebende befunde handelt und die histo (pannus, fett, fibose, myxomatös, klare flüssigkeit) nicht weiterhilft. diese geoden würde ich mit \"sonstige Knochenzyste\" M85.6- codieren. Der aufwand muss aber klar erkennbar sein und nicht nur längeres nachdenken um standardprothese umfassen.

    Auch gegen eine ND osteolyse habe ich keine einwände, wenn zb bei einer lockerung lokal in der Grün-zone 4 eine fensterung zur histo vorgenommen wird. Diese fälle dürften selten sein.

    mfg ETgkv