Hallo Forum,
wir haben ein Abrechnungsproblem bei einer Wiederaufnahme: Patient wird mit einer Alkoholintoxikation und Koma stationär aufgenommen, intensivmedizinisch überwacht. Nachdem er wieder aufklarte, stand- und gangsicher war, konnte er noch am gleichen Tag wieder entlassen werden.
Am nächsten Tag musste der Patient mit der gleichen Symptomatik erneut aufgenommen werden und wurde wiederum am gleichen Tag entlassen. Es erfolgte eine Fallzusammenführung, abgerechnet wurde die V60C ohne Abschläge.
Die Krankenkasse hat uns nun die Rechnung um einen Abschlagstag gekürzt, da die untere Grenzverweildauer nicht erreicht worden sei. Wir sind jedoch der Ansicht, dass diese sehr wohl erreicht wurde, da bei Aufnahme und Entlassung an einem Tag dieser als Belegungstag zählt und es sich daher um zwei Belegungstage handelt.
Welche Ansicht vertreten hier die Mitglieder des Forums? Hat jemand Erfahrung mit eine ähnlichen Fallkonstellation?
Vielen Dank im Voraus und einen schönen Gruß aus Unna
Heribert Hypki