Beatmung und Lagerung

  • Guten Morgen,

    zu diesem Thema habe ich auch noch eine Frage:

    Neuerdings sagt uns der MDK, dass neben einer intensivmedizinischen Komplexbehandlung die Kodierung einer Hypokaliämie nicht zulässig sei. Der abnorme Kaliumwert sei nämlich schon im OPS enthalten. :sterne:

    Obwohl mir das als Kassenmitarbeiterin natürlich angenehm wäre, halte ich es jedoch für nicht zulässig, die Kodierung einer Diagnose abzulehnen, weil deren Behandlung in einem OPS enthalten ist.

    Was meinen denn die geschätzten Forumsmitglieder dazu?

    Mit freundlichen Grüßen

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Hallo Frau Maas,
    es gibt nichts was es nicht gibt.
    Ich finde leider in meinem OPS den entsprechenden Passus nicht. Vielleicht kann der MDK da aushelfen??

    Oder meinen die den Passus
    \"Spezielle intensivmedizinische Prozeduren, wie Transfusion von Plasma und
    Plasmabestandteilen, Plasmapherese und Immunadsorption, Maßnahmen im Rahmen der Reanimation u.a. sind gesondert zu kodieren. \"

    Bloss weil da die Hypokaliämie nicht erwähnt ist, heisst das doch nicht, das die im OPS-kode enthalten ist.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Schönen guten Tag allerseits,

    der MDK meint vermutlich, dass bei der Ermittlung des Scores für die intensivmedizinische Komplexbehandlung eine Hypokaliämie bereits bewertet wird. Aber die Scoreermittlung hat nichts mit eventuellen Diagnosen zu tun! Oder möchte der MDK auch die Verschlüsselung der Tumorerkrankung verbieten, weil sie bereits im Aufnahmestatus des Scores benannt ist?

    Tatsache ist, dass die Aussage des MDK keinerlei Grundlage hat.

    (Solchen Aussagen zeigen, dass es dem MDK-Gutachter nicht um eine sachliche Prüfung, sondern um die Rechnungskürzung geht. Leider kein Einzelfall)

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Herr Horndasch,

    es ist noch viel komplizierter gedacht:

    Der OPS 8-980 ist ja nach der Anzahl der Aufwandspunkte nach SAPS/TISS gesplittet. Und zu deren Ermittlung ist in der Tabelle auch der abnorme Kaliumwert aufgeführt.

    Folgerung des MDK: Ressourcenverbrauch bei zu niedrigem Kaliumwert wird ja schon durch die Aufwandpunkte abgebildet, deshalb darf er nicht mehr als Nebendiagnose kodiert werden.

    Freundliche Grüße aus dem nördlichen Niedersachsen

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

    • Offizieller Beitrag

    Ich hatte den Beitrag schon um 7.20 Uhr geschrieben, dann ist aber das Forum abgestürzt. Sodann als Ergänzung zu dem bereits Gesagten:

    Guten Morgen,

    das sind so Aktionen des MDK (einzelne Mitarbeiter), die das Gefühl vermitteln, dass keinerlei Objektivität und Parteilosigkeit vorhanden ist. Wie man so eine, ich muss es sagen, schwachsinnige These in den Raum stellen kann, entzieht sich meiner Vorstellungskraft.
    Was hätte er/sie den gerne noch in dem Kode so alles drin? Niereninsuffizienz, AIDS, vielleicht auch die Operationen? In einem OPS- (Prozedur Komplexbehandlung) stecken keine ICD-Kodes (Diagnose Hypokaliämie). Umgekehrt geht das schon ansatzweise eher (Z-Kodes), wobei dann immer noch die Prozedur kodiert wird. Beispiel Metallentfernung: Kommt der gleiche Gutachter auch auf die Idee zu behaupten, dass in Z47.0 die Leistung schon mit drinnen ist und deswegen der OPS nicht anzugeben ist? Würde auch eine billigere DRG erbringen.... Weder in den Katalogen noch in DKR gibt es für diesen Unsinn eine Grundlage. Bitten Sie ihn/sie doch mal um Erläuterung dieser These, die würde mich interessieren und bestimmt bestens unterhalten! Ich rate jedenfalls demjenigen, sich mal mit dem Wissen um die Klassifikationen, deren Anwendung und den DKR zu belasten! Auch wenn es Arbeit bedeutet.

    Randnotiz:
    Natürlich gibt es auch katastrophale Kodierungen in Kliniken und deren Antwort auf Gutachten haben teilweise auch hohen Unterhaltungswert. Aber: Ich erwarte von einem Gutachter ein profundes Wissen und zumindest ansatzweise eine neutrale Wertung. Ansonsten ist es eine Farce und es braucht sich keiner über das schlechte Image des MDK zu wundern.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Zitat


    Original von R. Schaffert:
    Schönen guten Tag allerseits,

    Tatsache ist, dass die Aussage des MDK keinerlei Grundlage hat.

    (


    Hallo Herr Schaffert,

    genau das denke ich nämlich auch. Und das Argument mit der Tumorerkrankung bringe ich bei unserem Beratungsarzt besser nicht an. (Wer weiß, auf was für Ideen ich ihn da bringe...)


    Freundliche Grüße,

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Schönen guten tag Frau Maas,

    noch einmal ganz formal:

    Wenn eine Diagnose vorliegt und einen Aufwand verursacht hat, darf - nein muss! - sie nach DKR D003 als Nebendiagnose verschlüsselt werden. Nirgens, weder in DKR noch in ICD oder OPS ist davon die Rede, dass eine in einen OPS einfließende Diagnose nicht auch als Nebendiagnose verschlüsselt werden darf.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten Morgen,

    und bei dieser Gelegenheit möchte ich einmal an Lob und auch Dankeschön an Frau Maas und auch andere Kassen-Mitarbeiter aussprechen, die nicht jeden Quatsch, den ihnen der MDK weismachen will, glauben. Und mit denen man manches besser direkt als über diverse Gegengutachten klären kann.

    :i_respekt:

    Gruß, J.Helling

    PS: Auch ich kann mich zunehmend des Eindrucks nicht erwehren, dass manche Gutachten und Gutachter zwanghaft nach Kodierungen für nicht bestreitbare Nebendiagnosen suchen, die bloss nicht erlösrelevant sind. Und ebenso zwanghaft die Hauptdiagnose mit fadenscheinigen Argumenten begründen, die in die am niedrigsten bewertete DRG führt... Wohlgemerkt, nicht alle!

  • es geht doch nicht darum, dass man das eine oder anderen nicht kodieren darf...
    Kodieren Sie sowohl die Beatmungsstunden, als auch die Speziallagerung, wobei der SChlingentisch in der PT wahrlich nicht dazu gehört, sondern z.B. Spezialbett bei Decubitus, Extensionslagerung etc.
    Der Grouper rechnet Ihnen dann aus, wieviel gezahlt wird. Zusatzentgelte für Beatmung oder Lagerung gibt es eh nicht.

    Dr.med. D. Klüber

  • Hallo,
    natürlich geht es nur darum, was kodiert werden darf und was nicht, denn das triggert doch die DRGs. Und wird die DRG zu hoch, muss halt mit teils abenteuerlichen Begründungen etwas gestrichen werden.

    Zur Lagerung hätte ich aber noch einen Tip:
    Regelhaft werden die Lagerungen bei den beatmeten Pat. angezweifelt - lassen wir das doch mal aussen vor....
    Was wird mit nicht mehr beatmeten, aber nach wie vor dekubitus-gefährdeten Pat. gemacht: Regelmäßig gelagert, auch auf Normalstation - und schwups-die-wups hat man einen sicherlich erhöhten Aufwand (Lagerungsprotokoll! ) und kann den OPS kodieren....

    Und es kann sogar sein, dass man auch mal mit ZWEI Lagerungscodes punkten kann - die wundersamerweise manche DRG noch einen Tick höher bringen.

    Grüße
    P. Dietz

  • Guten Tag,
    auch nach längerer Suche, und obwohl das Thema schon ziemlich alt ist, konnte ich noch keine Antwort auf die Frage finden:

    Wie kodiert man die Lagerung auf einer programmierbaren Wechseldruckmatratze ?
    Meiner Meinung nach kommen 8-390.5 oder .x in Frage.

    Danke und viele Grüße,

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy