Hallo Forum,
in letzter Zeit erhalten wir vermehrt Anschreiben von gesetzlichen Krankenkassen, in denen unter Berufung auf das \"abgestufte Verfahren nach § 275 SBG V\" um die Zusendung von Behandlungsunterlagen - gerne auch in verschlossenem Arztbrief - aufgefordert wird.
Ziel soll offenbar sein, die Unterlagen im Rahmen einer Vor-Ort-Sichtung durch den beratenden MDK-Arzt in der KK-Geschäftstelle auf Tauglichkeit hin zu testen, ob sich bei dem Fall ein offizieller MDK-Prüfauftrag für die KK lohnt und die Wahrscheinlichkeit zur 100,-€-Zahlungsverpflichtung gemindert ist.
Neben der Tatsache, dass ich keinen Hinweis auf die Definition eines \"abgestuften Verfahrens\" im § 275 finden kann, lese ich daraus auch, dass die KK \" durch den Medizinischen Dienst\" zu prüfen hat - was schlussfolgern lässt, dass auch die Anforderung der Unterlagen durch den MDK zu erfolgen hat (und damit eine offzielle Prüfungsanzeige vor dem Hintergrund der neuen 6-Wochen-Regelung generiert wird) und nicht die Krankenkasse stellvertretend für den MDK quasi parallel und inoffiziell eine Vorabprüfung initiieren kann.
Wie sehen Sie das? Liege ich falsch, wenn ich als Reaktion auf diese Anforderungen um einen offiziellen Prüfauftrag durch den MDK bitte?
Gruß, Cherax