Hallo Forum,
Ein großer, überregionaler Kostenträger legt haufenweise Gutachten vor, die die Überschreitung der OGVD abschlägig bescheiden. Zur Begründung wird angegeben, daß einzelne diagnostische Maßnahmen, etwa MRT, ÖGD o.ä. nach Entlassung ambulant hätten erbracht werden können.
Mir sträubt sich dabei alles. Abgesehen davon, daß man durchaus intern überprüfen kann, ob der gesamte Ablauf hätte straffer sein können sind derartige Forderungen m.E. völlig willkürlich.
Im Zusammenhang mit einer stationären Behandlung einzelne Fragestellungen isoliert herauszulösen und als ambulant zu klassifizieren ist für den Patienten eine Zumutung und für die Zusammenschau der Befunde störend.
In einer langen Diagnostik-Kette lassen sich wahrscheinlich isoliert betrachte alle Maßnahmen ambulant erbringen. Mir lag ein Fall vor, bei dem im Rahmen der Evaluation vor Transplantation gefordert wurde, daß insgesamt 16 Maßnahmen ambulant zu erbringen gewesen wären.
Hat jemand eine griffige Argumentation für derartige Fälle?
Gruß
merghuet