Wann ist Begründung für MDK-Prüfung ausreichend?

  • Zitat


    Original von Bürgstein:
    Hallo,

    auch das BSG fordert in seinen Urteilen vom 13.12.2001 B 3 KR 11/01 R und vom 22.01.2004 B 3 KR 20/03 R eine \"substantiierte Einwendungen\".
    ...

    Dazu aus dem von Herrn Selter zitierten BKG-Rundschreiben: ... Danach hat der MDK dem Krankenhaus innerhalb der Sechs-Wochen-Frist sowohl die Auffälligkeit des zu prüfenden Falles als auch den konkreten Prüfauftrag der Krankenkasse mitzuteilen.

    Meine Frage: Wird dies in Bayern bereits so praktiziert, dass die Auffälligkeit näher spezifiziert ist, oder bekommt man (so wie z.B. in Rheinland-Pfalz und Hessen) Anzeigen, die nach dem Strickmuster angekreuzt sind: Prüfgrund: HD, ND, OPS, prim. Fehlbel, sek. Fehlbel., Gesamtfallprüfung... Bitte vorlegen: Kurvenauszüge, Pflegedoku, Intensivdoku...ganze Akte?

    Meiner Meinung nach sind die o.g. Punkte keine Prüfgründe, sondern Angaben zum Prüfumfang. Sollte Bayern hinsichtlich der inhaltlichen Substantiierung Vorreiter sein, wäre es doch bestens, wenn die anderen Länder sich hier schnellstens anschließen würden und noch dazu die Angelegenheit in Klinikcard-Verträge aufgenommen würde. Die Frage von Herrn Merguet ist eigentlich auch in dem BKG-Schreiben beantwortet, nur: was ist mit Servicegesellschaften, die im Auftrag des MDK agieren, und mit privaten Krankenkassen, die immer mehr Ärger bereiten?

    Gruß murx

  • Zitat


    Original von Bürgstein:
    Hallo,

    auch das BSG fordert in seinen Urteilen vom 13.12.2001 B 3 KR 11/01 R und vom 22.01.2004 B 3 KR 20/03 R eine \"substantiierte Einwendungen\".
    ...

    Dazu aus dem von Herrn Selter zitierten BKG-Rundschreiben: ... Danach hat der MDK dem Krankenhaus innerhalb der Sechs-Wochen-Frist sowohl die Auffälligkeit des zu prüfenden Falles als auch den konkreten Prüfauftrag der Krankenkasse mitzuteilen.

    Meine Frage: Wird dies in Bayern bereits so praktiziert, dass die Auffälligkeit näher spezifiziert ist, oder bekommt man (so wie z.B. in Rheinland-Pfalz und Hessen) Anzeigen, die nach dem Strickmuster angekreuzt sind: Prüfgrund: HD, ND, OPS, prim. Fehlbel, sek. Fehlbel., Gesamtfallprüfung... Bitte vorlegen: Kurvenauszüge, Pflegedoku, Intensivdoku...ganze Akte?

    Meiner Meinung nach sind die o.g. Punkte keine Prüfgründe, sondern Angaben zum Prüfumfang. Sollte Bayern hinsichtlich der inhaltlichen Substantiierung Vorreiter sein, wäre es doch bestens, wenn die anderen Länder sich hier schnellstens anschließen würden und noch dazu die Angelegenheit in Klinikcard-Verträge aufgenommen würde. Die Frage von Herrn Merguet ist eigentlich auch in dem BKG-Schreiben beantwortet, nur: was ist mit Servicegesellschaften, die im Auftrag des MDK agieren, und mit privaten Krankenkassen, die immer mehr Ärger bereiten?

    Gruß murx

  • Liebes Forum

    ich sehe hier jede Menge vorgeschobener Gründe. Hier wird jede Menge unsinnige Bürokratie produziert - von den Krankenhäusern. Um Prüfungen zu verhindern. Und dazu scheint nahezu jeder Grund recht. Das Formular stimmt nicht, das Kreuzchen auf dem Formular stimmt nicht, die Zeit stimmt nicht, dies stimmt nicht, das stimmt nicht, jede Formalie ist recht, wenn sich denn damit eine Prüfung verhindern läßt. Gibt es denn, mit ein bißchen Abstand betrachtet, wirklich jemanden, der ernsthaft bestreitet, daß über die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel Rechenschaft geschuldet wird?
    Wenn wir den MDK im Hause haben und die Fälle hier mit den Abteilungsvertretern diskutieren, dann ergeben sich in der Mehrzahl der Fälle Änderungen in der Abrechung, die vom Controlling und vor allem auch von der Abteilung akzeptiert werden. D. h., es sind uns Fehler unterlaufen, wir haben das zu korrigieren und die Prüfung erfolgte letztendlich ethisch und ökonomisch zu recht.

    Unser Kampf erfolgt eher an der Front: Fehlbelegung, richtige Codierung etc.

    Der Schlacht um die Formalie ermüdet mich entsetzlich.

    Gruß
    w.

  • Tag!!!

    Ich für meinen Teil habe überhaupt nichts gegen ein kollegiales Gespräch im Rahmen einer Begehung (im Juli war eine, im August haben wir 2, jeweils ca. 30 Fälle, oftmals aus 2005, weil der MDK seinen Aktenberg abbauen muss). Wir haben noch ca. 400 ungeklärte Fälle aus vor 2006. Kürzlich kamen noch neue Prüfungen für Fälle aus 2003 auf den Tisch. Die kann ich (zumindest in unserem KIS) nicht mal mehr groupen :)

    Wenn ich alles an Prüfungen akzeptieren würde, was hier so formlos als Mail, als Anruf,als Kurzgutachten, als per 301 abgewiesene Rechnung eintrudelt so akzeptieren würde, dann könnte ich mich bald nicht mehr vor Anfragen retten.

    Dabei kommt nur selten was dabei heraus. Eine BKK geht mittlerweile mit negativen Saldo aus dem Prüfgeschäft (alle Fälle ab 2006).

    Im Endergebnis reden wir über peanuts.

    Ach was soll\'s. Man wird immer ein großes Lager derer finden, die meinen, mit kurzen Dienstwegen Bürokratie zu verhindern und vermeintlich viel gewinnen und andere, bei denen das eben anders aussieht.

    MfG

    [center][hr]Ekhard Wille
    MedCo
    FEK Neumünster GmbH[/center]

  • Hallo Willis,

    Mich ermüdet das ebenfalls. Was eigentlich ist so schwer an der Einhaltung des vorgegebenen Weges?

    DTA-Prüfung-Bewertung-Verdacht-Mitteilung des Prüfgrundes an MDK- Anzeige des MKD an das KH mit Anforderung von Unterlagen - Übersendung - Prüfung - ggf. Auseinandersetzung um inhaltliche Fragen -Fallabschluss.

    Das könnte hoch standardisiert bei allen so ablaufen. Statt dessen habe ich bis zum heutigen Tage kaum einen formal korrekten Prüfantrag nach Inkrafttreten des GKV-WSG gesehen.

    Und was sollen all die Nebenwege? DTA, SFB, Kurzbericht, e-mail, Anrufe? wozu das alles? Die Erfahrung zeigt ausserdem, dass jeder dieser Wege eben auch ausufernd benutzt wird. Ich kenne eine Ausnahme einer Verhandlung mit einem Konsortium von mehrerene Kassen, die dazu geführt hat, dass alle anderen Wege trockengelegt wurden. In der Regel aber ist eine Zunahme der Anfragen mit an Bord.

    Wobei ich hier schon immer vertreten habe: Natürlich kann man offensichtlich unsinnige Kodierungen auch mal telefonisch klären. Bei allen anderen wäre der vorgebene Weg wünschenswert.

    Gruß

    merguet

  • Hallo Forum,

    ich kann Herrn Merguet nur voll und ganz zustimmen. Es muss jetzt Ordnung in die Angelegenheit gebracht werden; wir (Hr. Bürgstein et al.) warten deswegen auf positive Beispiele z.B. aus Bayern, die wir gern nach Rheinland-Pfalz importieren möchten, oder irre ich mich?

    Aber es gilt ein alter Spruch meiner Großmutter: Ich glaube nur noch, was ich schwarz auf weiß vor mir sehe und nicht was eine Partei, z.B. Krankenhausgesellschaft einfordert. Also her mit den guten Beispielen!

    Ich denke auch, dass Telefonate zur Problemlösung im Einzelfall schneller sind als viele Briefe.

    Dabei ist jedoch immer zu bedenken, dass dieses Geschäft fast immer arbeitsteilig erledigt wird. Selbst wenn jemand ein Medizincontroller-Einzelkämpfer ist, können Telefonate vom Aufwand her gegenüber Geschäftsführung und Fachabteilungen weniger gut dokumentiert werden als Schriftstücke. Das geht ziemlich unter.

    In Controlling-Einrichtungen mit mehreren Mitarbeitern (Essen und andere Maximalversorger/Unikliniken) ist es absolut unverzichtbar, dass die Anfragen/Prüfaufträge kanalisiert werden. Sonst weiß evtl. die rechte Hand nicht, was die linke gerade vor sich hat. Einige freuen sich, dass schriftliche Anfragen plötzlich weniger werden, andere werden mit Arbeiten (von Archivarbeiten bis zum MDK-Gespräch) zugeschüttet, der Gesamtaufwand steigt.

    Letztlich wird aber keine einzige Regelung zu einer Verminderung des Aufwandes führen, solange der Generalverdacht des Abrechnungsbetrugs nicht endlich von den Häusern genommen wird (siehe Report Mainz in diesem Frühjahr). Solange die Krankenhausverbände außerstande sind, wirksame Gegendarstellungen zu erzwingen und eigene überzeugende Zahlen zu diesem Problem zu präsentieren, wird sich leider nicht viel ändern.

    Gruß murx

  • Hallo Forum, hallo controlletti,

    na, da hat aber einer mal Dampf abgelassen! :t_teufelboese:

    Da aus Bayern auch ein Kommentar gewünscht wird, hier ist er :i_drink:

    Also mittlerweile wird ein Großteil über Begehungen abgehandelt, etwa alle 4 Wochen. Man einigt sich im lockeren Gespräch auf den nächsten Termin mit dem MDK Kollegen, der selbst kaum noch Termine frei hat. :biggrin:

    Etwa 3 Wochen vor dem Termin erhalten wir eine Mitteilung über den Fall und Prüfungsgrund (HD, ND, u oder oGvD, amb. möglich etc.). I. d. R. habe ich bis zu dem Termin alle Akten beisammen. Pro Akte brauche ich ca. 10 min, um zu wissen, wo es hängt.

    Wir machen das jetzt etwa 1 Jahr so und wenn ich ehrlich bin, komme ich nur selten ohne blaue Flecken weg. Aber was soll´s. Trotz größtmöglichem Kodieraufwand geht einem immer etwas durch die Lappen, oder? 8)

    Die 100 € sind jetzt ein kleines Trostpflaster für die Seele. :d_zwinker:

    Wir versuchen die Angelegenheit möglichst stressfrei und fair hinter uns zu bringen. Wenn es mal keinen Konsens gibt, bringt meistens ein schriftliches Zweitgutachten die Lösung.

    Schönen Tag noch

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Zitat


    Original von riol:
    Hallo Forum, hallo controlletti,
    na, da hat aber einer mal Dampf abgelassen! :t_teufelboese:

    Ja, geht mir auch schon viel besser.Vielleicht lag\'s auch an der Uhrzeit...
    Also: falls ich jemandem auf die Füße getreten sein sollte: mea culpa! :rotwerd:

    Gruß nach Bayern

    [center][hr]Ekhard Wille
    MedCo
    FEK Neumünster GmbH[/center]

  • Zitat


    Original von riol:
    Hallo Forum, hallo controlletti,

    ...möglichst stressfrei und fair ... Wenn es mal keinen Konsens gibt, bringt meistens ein schriftliches Zweitgutachten die Lösung.

    Liebe Kassenanfragen- und MDK-Fans,

    vielen Dank für die zahlreichen Antworten, die die Abläufe recht gut beschreiben. Wenn es so harmonisch wäre wie in Bayern, wären wir alle glücklich, auch am Rhein! Nur, riol: wird die Sache für Sie immer noch stressfrei sein, wenn Sie -schätzen wir mal- pro Besprechungstag demnächst 90 statt 60 Akten durchnudeln müssen? Was machen Sie dann sonst noch an einem solchen Arbeitstag? Und vor allem: Es kommt ja nicht darauf an, was Sie mit dem MDK-Kollegen für verständnisvolle Gespräche führen, sondern was danach unter dem Strich auf dem Papier steht. Bei Zweitgutachten habe ich die Erfahrung, dass oft derselbe Gutachter schlicht sein eigenes \"Urteil\" noch einmal verfestigt anstatt neue Argumente zur Kenntnis zu nehmen...

    Kommen wir zurück zum eigentlichen Thema dieses Threads: Begründung?
    Als rheinischer Dickkopf muss ich insistieren. Hier habe ich auch aus Bayern noch kein Beispiel, das uns eine echte Begründung der Kassen statt Scheinbegründungen liefert. Auf geht\'s!

    Grüße ins Rheinland und nach Bayern Ihre murx

  • Guten Morgen, Forum!

    Aus Rheinland-Pfalz kann ich berichten, daß wir (mindestens) alle 2 Wochen den/die Kollegen vom MDK zu Besuch haben. Pro Begehung kommen wir i.d.R. auf 60 - 80 Fälle. Auch bei uns kommen wir als KH unter dem Strich immer schlechter weg. Aber auch Nachkodierungen und Verbesserungen sind kein Problem und werden von den Gutachtern gleich mit aufgenommen.
    Die Benachrichtigung vom MDK läuft über ein Fax, das 1 - 2 Wochen vorher jeweils mit der Bemerkung wie schon genannt, also \"Ordnungsgemäße Abrechung\", \"VWD\", \"ND\" o.ä. versehen ist.
    Berechtigt ist die Frage: Was machen wir an diesem Tag sonst noch... nix!
    Ich versende im Haus am gleichen Tag den \"MDK-Kurzbericht\" mit der Einzelauflistung der Veränderungen und Begründung.

    Gruß aus Landstuhl

    T. Flöser

  • Hallo Forum,

    ich fürchte, ich leide gerade unter akuter Leseschwäche: In dem von Herrn Selter und von der BKG angeführten BSG-Urteil vom 28.2.07 finde ich keinen Passus, der die Notwendigkeit zur Benennung des konkreten Prüfanlases enthält. Vielleicht kann mir jemand mal die Augen öffnen?

    Sommerwetterliche Grüße (dafür reicht das Sehvermögen noch)

    MDK-Opfer