Appendizitis und Enterobakterien

  • Guten Tag, wertes Forum,

    ich habe hier erstmalig einen Fall, bei dem ein Krankenhaus neben der Appendizitis (K35.9) noch die B96.2 \"E. coli und andere Enterobakteriazeen [...]\" verschlüsselt. Mitsamt der Appendektomie wird die DRG G22A angesteuert. Da meines Wissens eine Appendizitis meistens von Darmkeimen ausgelöst wird, kann ich nicht recht nachvollziehen, warum die Kodierung ebendieser Keime zu einem höheren Erlös führt, als die Kodierung der Appendizitis allein.

    Ich sehe aber auch keine Regelung, die die Kodierung der B96.2 in diesem Fall ausschließt. Weiß jemand einen Rat?

    Mit freundlichen Grüßen

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Hallo Frau Maas,

    :a_augenruppel: dem Keim E-Coli oder andere Enterobakterien sind 4 CC Punkte hinterlegt ( bei meiner Simulierung) und dadurch erreicht man die höhere DRG. Was das angeben des Keimes angeht so finde ich nicht immer bei einer Appendizitis einen Keim der dies hervorruft und wenn man nun mal einen :a_augenruppel: erkannt hat, dann ist es korrekt diesen mit in die Kodierung einfließen zulassen.
    :rotwerd: Das dies zu einer Erhöhung der DRG führt ist für sie nicht so angenehm, aber bei wievielen solcher Fälle kann ein Keim isoliert und bestimmt werden? :d_gutefrage:

    Mein Rat : Manchmal gewinnt man manchmal verliert man. :rotwerd: so ist es in diesem Fall.

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Zitat


    Original von Aachen1:

    Mein Rat : Manchmal gewinnt man manchmal verliert man. :rotwerd: so ist es in diesem Fall.

    Hallo Herr Schulz,

    so ist es wohl...

    Dass die höher bewertete DRG durch den PCCL erreicht wird, war mir schon klar. :d_zwinker:

    Was mich stört, ist, dass kein Abszeß und keine Peritonitis angegeben sind. Ich vermutete einfach, dass man bei einem Abstrich bei einer Appendizitis immer Enterobakterien finden würde.

    Danke für Ihre Hinweise!

    Einen schönen und erfolgreichen Arbeitstag
    wünscht

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Hallo Fr. Maas,

    Sie haben mit Ihrem 2. Beitrag völlig recht! Bei K35.9 sollte man eine Keimverschlüsselung nur durchführen, wenn der Keim auch Konsequenzen hatte,
    also längere Antibiotikagabe. 1-3 Tage Antibiotikagabe wird als Standard bewertet und rechtfertigt noch keine Kodierung von B96.2 in so einem Fall!
    Man findet eben nicht selten diesen Keim bei dieser Diagnose.
    Der Ressourcenaufwand (Labor!) zählt nicht, weil er im Prinzip überflüssig ist!
    Wir lassen daher in solchen Fällen den Abstrich weg!
    Andere Situation natürlich bei Perforation oder Peritonitis.

    Mit Gruß

    riol

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo riol,

    :rotwerd: bekommt denn jede Appendizitis bei ihnen eine Antibiose ? und wenn man die Hinweise zu K 35.9 liest taucht da der Hinweis auf: \" Akute Appendizitis mit Peritonitis, lokal o.n.A.\" und was die Abstrichfrequenz angeht ist dies entscheident vom Operateur und dessen subjektiver Sichtweise sowie vom Situs :a_augenruppel: in den wir nicht hinein schauen konnten :d_zwinker: .
    Im überigen was steht denn im OP-Bericht? :d_gutefrage: danach können wir weiteres vorgehen und ggf. die Kodierung B 96.2 klären.
    Weiterhin einen schönen, sonnigen Tag. :sonne: :sonne: :sonne: :i_drink: :i_drink: :sonne:

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Zitat


    Original von riol:
    Bei K35.9 sollte man eine Keimverschlüsselung nur durchführen, wenn der Keim auch Konsequenzen hatte,
    also längere Antibiotikagabe. 1-3 Tage Antibiotikagabe wird als Standard bewertet und rechtfertigt noch keine Kodierung von B96.2 in so einem Fall!
    Man findet eben nicht selten diesen Keim bei dieser Diagnose.

    Hallo,

    das würde ich so nicht stehenlassen.
    Warum?

    DKR 2007 D012f Mehrfachkodierung, Tabelle 2: Kodes die bei vorliegen bestimmter Diagnosen obligatorisch anzugeben sind:
    B95.-!
    B96.-!
    B97.-!
    usw.

    Peritonitis liegt vor, Antibiotika gegeben, Keim nachgewiesen -> Keim wird kodiert.

    Viele Grüße

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo,

    Dank für die vielen Hinweise!

    Da das Haus, aus dem der Fall stammt, nicht gerade für seine Kodiersicherheit berühmt ist, und aus der K35.9 nicht eindeutig ersichtlich ist, ob eine Peritonitis vorgelegen hat, werde ich den Fall wohl prüfen lassen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Hallo zusammen,

    ich bin gerne bereit, unsere Strategie noch mal zu überdenken um evtl. doch noch mehr zu erlösen! Vielleicht hat mich auch der MDK-Mann demletzt geblufft, aber nach meinem chirurgischen Stand sieht es so aus:
    Bei einer akuten Appendicitis (K35.9) geben viele (alle?!) Kliniken/OperateuerInnen entweder single shot oder z.T. 1-3 Tage Antibiose, UNABHÄNGIG von einem Abstrichergebnis! Wenn dann ein Abstrichergebnis eintrifft, ist der Pat. schon beschwerdefrei und steht an zur Entlassung. Niemand würde dann noch die Antibiose fortsetzen. Somit ist die Antibiotikagabe (single shot - 3 Tage) als Routinemaßnahme mit in der DRG abgebildet und kein zusätzlicher Ressourcenaufwand (so könnte man es sehen!). Vergleichbar vielleicht mit elektiver Kolon-/Rektumchirurgie.
    Denn je nach dem, wo man bei der Appendektomie den Abstrich macht (Stumpf!?), hat man IMMER einen Keimnachweis, was aber per se keine Schweregradsteigerung macht, oder?!
    So ergibt der Mittelstrahlurin bei der Frau i. d. R. immer einen Bakteriennachweis, begründet aber nicht eine Harnwegsinfekt ohne entsprechende Klinik.
    Gut, ich will mir/uns nicht selbst ein Bein stellen und sachgerechte Erlöse in Abrede stellen. Schwierige Geschichte!
    Wenn man übrigens den Thesaurus von K35.9 genau durchliest, findet man neben \"akute App. mit Peritonitis, lokal o.n.A\" auch \"Akute Appendicitis ohne Peritonitis\". Mache sich jeder seinen Reim daraus.

    Mit Gruß

    riol

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Guten morgen Forum, liebe Appendizitis-Kodierer,
    wie bereits Papiertieger anführt, besagt D010a:

    Zitat

    Alle Ausrufezeichenkodes, die in Tabelle 2 aufgeführt sind, sind bei Vorliegen bestimmter Diagnosen obligat anzugeben. Darüber hinaus können diese Ausrufezeichenkodes bei anderen Situationen angegeben werden, wenn dies aus klinischer Sicht sinnvoll ist.

    Damit steht meines Erachtens in diesem Fall einer Codierung der nachgewiesenen Keime nichts im Wege! :t_teufelzwinker:

    [f2]Mit freundlichen Grüßen


    Dr. M. Finke
    Oberarzt der Chirurg. Abteilung :i_ritter:
    Rotkreuzklinik Lindenberg[/f2]

  • Hallo zusammen,
    sehe die Sache wie Papiertiger und Herr Finke. Bei Appendizitis mit nachgewiesenem Keim und testgerechter Antibiose wird der Keim dazukodiert. In unserem Hause wird nicht unbedingt bei jeder Appendizitis eine Keimbestimmung durchgeführt, ob oder ob nicht entscheidet der Operateur je nach intraoperativen Befund.
    Außerdem könnte mann die Keimbestimmung auch im Sinne eine weiterführenden Diagnostik (da wohl immer Keime nachweisbar wird ja mindestens eine Keimdifferenzierung möglich) sehen, denn nach Resitogramm müssten sie ja gegebenenfalls die Antibiose umstellen. Der Abstrich wird ja nicht nur gemacht, \"weil wir es können\", sondern weil der Operateur (hoffentlich) es für medizinisch sinnvoll erachtet eine Keimdifferenzierung durchführen zu lassen.
    MfG findus

    MfG findus

  • Hallo Forum,

    ob ich den Keim hierbei obligat angeben muss ist dahingestellt.
    In den DKR 1101a heißt es auch: Es ist nicht zwingend erforderlich, dass ein
    histopathologischer Befund diese Diagnose sichert.

    Mit freundlichen Grüßen
    Lupus

    Wer früher stirbt ist länger tod :k_biggrin: