Guten Tag, wertes Forum,
ich habe hier erstmalig einen Fall, bei dem ein Krankenhaus neben der Appendizitis (K35.9) noch die B96.2 \"E. coli und andere Enterobakteriazeen [...]\" verschlüsselt. Mitsamt der Appendektomie wird die DRG G22A angesteuert. Da meines Wissens eine Appendizitis meistens von Darmkeimen ausgelöst wird, kann ich nicht recht nachvollziehen, warum die Kodierung ebendieser Keime zu einem höheren Erlös führt, als die Kodierung der Appendizitis allein.
Ich sehe aber auch keine Regelung, die die Kodierung der B96.2 in diesem Fall ausschließt. Weiß jemand einen Rat?
Mit freundlichen Grüßen