Appendizitis und Enterobakterien

  • Hallo Lupus,
    d.H. für mich eigentlich nur, dass ich zur Dianosestellung einer Appendizitis (auch mit Peritonitis) keinen Keimnachweis benötige, allein die Klinik reicht aus, um die Diagnose Appendizitis stellen zu können. Die Diagnose muss also nicht durch eine Keimbestimmung bewiesen oder untermauert werden. Wenn sie aber eine Keimbestimmung vornehmen und auch noch testgerecht antibiotisch behandeln, ist die Angabe des Keims obligat und auch medizinisch sinnvoll.
    MfG findus

    MfG findus

  • Hallo Findus,
    entscheidend ist hierbei nicht allein die Keimbestimmung, sondern auch die darauf folgende Relevanz. Halten Sie Ihre Patienten bis Eingang der Keimbestimmung in der Klinik um dementsprechend reagieren zu können?

    Mit freundlichen Grüßen,
    Lupus

    Wer früher stirbt ist länger tod :k_biggrin:

  • Hallo Lupus,
    natürlich halten wir nicht jeden Patientin in der Klinik bis die Keimbestimmung eintrifft und wie ich weiter oben schon sagte, wird auch nicht bei jeder Appendizitis eine Keimbestimmung vorgenommen. Aber v.a. Patienten mit einer Begleitperitonitis sind etwas länger in der Klinik, so das die Keimdifferenzierung rechtzeitig vor Entlassung eintrifft. Eine Entscheidung, ob er einen Abstrich für nötig erachtet, trifft der Operateur je nach intraoperativen Befund.
    Mfg findus

    MfG findus

  • Hallo Findus,
    ich bin zunächst von der herkömmlichen App. ohne Begleitperitonitis, wie zu Anfang angegeben, ausgegangen. Aber auch mit Begleitperitonitis ist der Hinweis der DKR 1101a nicht unerheblich. Wenn Aufwand (Umstellung Antibiose usw.), dann sicher auch Kodierfähig.Die Angabe einer App. mit Peritonitis alleine erhöht auch schon das Relativgewicht und bildet somit den Aufwand ab.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Lupus

    Wer früher stirbt ist länger tod :k_biggrin:

  • Hallo Lupus,
    hallo Forum,

    ich wittere etwas Morgenluft. :d_zwinker:

    Meine weiter oben angeführte Argumentation geht doch in diese Richtung: Herkömmliche Appendicitis ohne Begleitperitonits (allerdings etwas Exudat, Abstrich), intraoperativ Beginn mit Antibiose für 24h. Nach 3 Tagen geht es dem Pat. gut, Labor oB, Eingang des Keimergergebnis: positiv. Beginnt jetzt wieder einer mit Antibiotika oder wird der Pat. am nächsten Tage entlassen? Relevanz des Abstrichs und Kodierfähigkeit?!

    Schönes Wochenende 8)

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Guten morgen Riol, liebes Forum,

    wie bereits gesagt, die D010a formuliert:
    ...können angegeben werden, wenn medizinisch sinnvoll.
    Dies ist es bei einer Appendizitis doch allemal, z.B. in Hinblick auf eine evtl. auftretende Komplikation

    -> also: auf jeden Fall zu kodieren!

    [f2]Mit freundlichen Grüßen


    Dr. M. Finke
    Oberarzt der Chirurg. Abteilung :i_ritter:
    Rotkreuzklinik Lindenberg[/f2]

  • Hallo Herr Finke,
    wertes Forum,

    ich werde es wieder versuchen beim nächsten MDK-Meeting!
    Die Pro-Mannschaft ist einfach in der Überzahl :sterne:

    Besten Dank

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo, Forum,

    die DKR sind eindeutig: wenn eine Infekt vorliegt (z.B. Appendizitis) kann ein identifizierter Erreger kodiert werden (DKR D012f). Unabhängig davon, ob überhaupt eine Antibiose gegeben wurde, die Antibiose umgestellt wurde, oder das bakteriologische Ergebnis erst nach Entlassung einging.

    Der Infekt an sich muss allerdings kodierbar (Behandlungsaufwand) sein, wobei allerdings der Abstrich bei Infektverdacht als Aufwand ausreichen sollte...

    mfG

    C. Hirschberg

  • Guten Morgen, liebes Forum,
    bei der Keimverschlüsselung habe ich ein Problem, (vielleicht sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht...).
    Der Fall: Pat mit rheumatoider Arthritis und Sekundärarthrose/ OSG und USG kommt zur Arthrodese. Intraoperativ werden Proben entnommen, es wird ein Keimnachweis Staph. caprae geführt, Antibiose wird durchgeführt. Nun weiss ich nicht, wo ich den Keim anhängen soll:an die M05.87 (seropos. CP)? An die Sekundärarthrose (M19.27)? Es handelt sich ja eher um einen \"Überraschungsbefund\", klinisch lagen da sicherlich keine Verdachtsmomente vor. Wie kann ich den Keim unterbringen?
    Vielen Dank für evt. Hilfe und noch einen schönen Tag Emma

  • Guen Morgen,
    unser MDK sagt dazu, dass der entsprechende Sekundär-Kode \"als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind\" lautet.
    Nun wird weder eine RA noch eine Arthrose durch Keime verursacht, ergo sind die Staph. caprae nicht kodierbar.
    Ausser Sie haben noch einen bakteriellen Infekt dokumentiert.
    Ansonsten können Sie die Keimträger-Kodes nehmen, aber nicht die B-Kodes.

    Wie gesagt, Ansicht des MDKs, die aber nicht ganz von der Hand zu weisen ist.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch