Liebe Forenteilnehmer,
es wäre nett, wenn wir zu folgender Fallkonstellation, die eine oder andere Einschätzung erhalten könnten:
Ein Patient wurde unstrittig wegen einer Gehirnerschütterung nach Sturz (S06.0) am 20.10.06 aufgenommen. Am geplanten Entlassungstag 24.10.06 klagte er über Rückenschmerzen. Das jetzt eigens angeordnete CT ergab eine frische Lendenwirbelfraktur, die operativ versorgt werden musste.
Nach MDK-Ansicht lag diese bereits am Aufnahmetag vor und habe die Aufnahme mit veranlasst. Bei 2 konkurrierenden HD sei die mit dem größeren Ressourcenaufwand zu wählen.
Wir argumentieren, dass die Akte klar hergibt, dass die Rückenschzmerzen unerkannt und unbehandelt blieben. Der Patient war auf dem \"Hirnerschütterungspfad\" und die LWK-Fraktur wurde erst später bekannt. Sie war somit nicht für die Veranlassung des Aufenthaltes verantwortlich.
Der MDK vertritt die Meinung, dass nach DKR 002 die Fraktur des Lendenwirbels (S32.02) die HD sein muss, da sie nach Analyse diejenige ICD sei, die für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes verantwortlich ist.
Was ist Ihrer Ansicht nach als HD zu benennen?
MfG aus dem Sauerland
Zymotic