Hi, Forum, Hi,ToDo,
in gewohnter Form werden hier Dinge scharf vorgetragen, die, so sollte doch inzwischen klar sein, zunächst einmal nur unterschiedlich interpretiert werden.
Wie bereits an anderer Stelle formuliert, wird es um den Zeitpunkt der Rechnungslegung vs. Zeitpunkt der Aufnahme gehen.
Unstrittig dürfte allerdings sein, dass im DTA-Verfahren der Zeitpunkt des Rechnungsausgangs und des Rechnugnseingangs nicht allzuweit auseinanderleigen dürften.
Was die übrigen Streitpunkte betrifft, so scheint einer Mehrheit hier der Text des Gesetztes näher zu sein als die Interpretation. Das sich die Front hier bereits aufgebaut hat, und die Frontlinie zwischen den GKV-internen Umsetrzungsempfehlungen und den Stellungnahmen der LKHG verläuft, bleibt uns wohl nichts übrig, als den jahrelangen Weg über die Sozialgerichte zu gehen.
Wie schon an anderer Stelle geäußert: Es geht mir nicht darum, Recht zu haben, sondern Klarheit. Insofern blende ich auch nicht den Verstand aus.
Gruß
merguet