MDK streicht I26.9

    • Offizieller Beitrag

    Hallo murx,

    es geht nicht darum, Prüfwut durch neue Kodierrichtlinien zu verhindern, sondern klare Zuordnungen zu erhalten, bzw. Grauzonen zu erleuchten. Ob das insgesamt nachher weniger Prüfungen ausmacht, ist nicht von Relevanz für mich, da durch die jährlichen Neuerungen des Systems sich die Prüfanlässe ggf. neu definieren bzw. verschieben.

    Ich werde auch nicht über das System schimpfen und es in die I\"dioten\"Ecke schieben.

    Warum man bei den häufig diskutierten Unklarheiten zu keinem Ergebnis kommt, liegt am Konstrukt der Selbstverwaltung. Will ein Teil nicht die Meinung eines anderen Teils übernehmen (bzw. kann kein Kompromiss gefunden werden), wird nichts geändert. Das ist das Problem, nicht das System an sich.

    Was Behandlung meint, ist noch immer offen. Wenn damit z.B. auch eine exspektative Behandlung gemeint ist (so wie sie z.B. im Pschyrembel beschrieben ist), ist eigentlich ab jetzt jede Verdachtsdiagnose zu kodieren. Denn, beobachte wird dann in irgendeiner Form dann wohl immer und diagnostiziert auch.

    Wie es um die diätische Einstellung vom Suppenkaspar bestellt ist, kann ich noch nicht sagen. Beobachte aber ;) !

  • Zitat


    Original von Selter:

    1. Ich werde auch nicht über das System schimpfen und es in die I\"dioten\"Ecke schieben.

    2. ...Konstrukt der Selbstverwaltung. Will ein Teil nicht die Meinung eines anderen Teils übernehmen (bzw. kann kein Kompromiss gefunden werden), wird nichts geändert. Das ist das Problem, nicht das System an sich....

    3. ...Was Behandlung meint, ist noch immer offen. Wenn damit z.B. auch eine exspektative Behandlung gemeint ist (so wie sie z.B. im Pschyrembel beschrieben ist), ist eigentlich ab jetzt jede Verdachtsdiagnose zu kodieren...

    Sehr geehrter Herr Selter, liebes Forum,

    1. Natürlich möchte ich auch nicht in der I\"dioten\"ecke sitzen bleiben. Ich schimpfe aber über das, worunter ich täglich \"leide\". Perspektivisch sehe ich das Problem, dass hier Parallelwelten entstehen, wo Controller/MDK die Probleme der klinisch tätigen Kollegen und Patienten zwar noch sehen, aber nicht in deren bestverstandenen Interesse lösen, während umgekehrt das Verständnis von Kollegen für das System immer mehr abhanden kommt.

    2. Ich stimme Ihnen zu. Ein Teil des Problems besteht aber gerade darin, dass die Ärzteschaft lt. SGB zu Leistungserbringern von KK mutiert ist. Noch so viele Gutachten von Sachverständigen werden vorläufig nichts daran ändern, dass hier die Rollenerwartung der meisten Kolleg(inn)en und auch Patienten nicht mehr erfüllt ist. Hier liegt meiner Meinung nach der Kern des Konflikts und der mangelnden Akzeptanz.

    3. Das ist eine spannende Frage und sehr konfliktträchtig. Bisher galt eine Diagnose als gegeben, wenn nach klinischem Ermessen alles dafür sprach- bis zur Widerlegung. Wo steht geschrieben, dass eine Diagnose nur dann kodiert werden darf, wenn bei 10 üblichen Kriterien auch genau diese 10 nachgewiesen sind bzw. wenn ein (quasi mathematischer) Nachweis erbracht ist. Ich meine damit nicht eine beliebige Arbeitsdiagnose, die noch zahlreiche andere Differentialdiagnosen einschließt, sondern eine Diagnose, die nach einer leitliniengerechten Aufarbeitung als wahrscheinlich übrig bleibt.

    Meine persönliche Meinung ist, dass bei einer ausreichenden Anzahl von Indizien eine Kodierung vertretbar ist, weil es hier inadäquat wäre, nur ein einzelnes Symptom anzugeben. Auch klares Denken des Arztes sollte irgendwo \"belohnt\" werden. Wie oft reichen die Indizien sowieso nicht aus, weil der Fall sich nicht so verhält wie im Lehrbuch.

    Über die Forderung nach einer sofortigen Therapie, die hilfsweise zur Kodierung berechtigen soll, kann man sich streiten. Erstens gibt es nicht immer eine umstrittige Therapie, und zweitens wird auch nicht jeder Patient und jeder niedergelassene Arzt erfreut sein, diese von der Klinik vorgeschrieben zu bekommen. Sicher muss dieses weite Feld im Interesse der konservativen Fächer noch weiter aufgearbeitet werden. Glücklicherweise gibt es in der Chirurgie diese Probleme seltener, hier mag das DRG-System zur Leistungserfassung akzeptabel sein. Aber was ist, wenn die Indikation nicht stimmt? Da können Sie noch viele schöne DRGs erfinden, dieses Problem sehe ich noch lange nicht gelöst.

    Gruß murx

  • Liebes Forum,

    erstmal herzlichen Dank für die zahlreichen Antworten! Soviel Resonanz auf meine erste Frage in diesem Forum hatte ich nicht erwartet. :i_respekt:

    Ihre Beitäge haben mich ermutigt, dem MDK die Zähne zu zeigen :teufel: , weil

    1. die I26.9 der richtige Code für das stattgehabte Ereignis ist (an dieser Stelle vielen Dank \"MDK-Opfer\" für die medizinische Erläuterung - und: ja, der Sättigungsabfall kam vor den EKG-Veränderungen - und: ja, es hat mir weiter geholfen)

    2. Es gab in der Tat eine Therapie, wenn auch nur Volumengabe. Akrinor wurde ebenfalls gegeben, leider nicht auf dem Protokoll dokumentiert, also können wir das wohl vergessen.

    3. M. E. ist eine 3-tägige Überwachung auf ITV ein deutlicher Mehraufwand- da bin ich einer Meinung mit Ihnen \"murx\" - denn nicht jeder Pat. nach TEP-Implantation wird auf die ITV verlegt und wenn, dann nur die erste postop. Nacht. In diesem Fall blieb der Pat. eindeutig aufgrund der \"Pallacos-Reaktion\".

    Also, mal sehen was der MDK dazu sagt!
    Über den Ausgang werde ich berichten.

    Viele Grüße,
    Abbey

  • Hallo, Abbey,

    .. was der MDK nun sagen wird?

    Na ja, es kommt schon darauf an, was sich noch in Ihrer Akte findet. Es könnte Ihnen passieren, dass man Ihnen u.U. sagen wird, dass eine reine Überwachung auf der Intensivstation allein eher einen Überfluss an entsprechenden Betten anzeige als die Richtigkeit einer Diagnose usw. usw.

    Aber nur Mut, bleiben Sie dran! Versuchen Sie vor allem den klinischen Ablauf weiter zu beleuchten, welche Kriterien sonst noch für diese oder eine andere Diagnose sprachen usw. Vielleicht finden Sie ja noch eine viel elegantere Lösung für die Kodierung, die sowohl Ihre DRG als auch die Verweildauer gut begründen.

    Abgesehen von dieser Geschichte meine ich, dass man Verdachtsdiagnosen (und wenn auch nur als Z03.- u.ä.) kodieren sollte, wenn dies zum Zeitpunkt des Verdachts auch haftungsrechtliche Folgen hätte haben können. Gerade bei den §115b-OPS erleben wir doch immer wieder, dass MDK-Ärzte dies auf die arg leichte Schulter nehmen, Kodierungen streichen und ggf. noch zur Krönung auf die leistungsrechtliche Beurteilung der KK verweisen.

    Gruß murx

  • Hallo Abbey,

    Zitat


    Original von Abbey:
    die Zähne zu zeigen? :teufel: , weil


    Nicht so verbissen sehen. Wenn die \"Ressource\" da ist, und genügend Lust und Energie, dann soll man sich ruhig einem sachlichen Widerspruchsverfahren hingeben. Dabei kann man dann ganz freundlich ein bischen die kollegialen Zähne blitzen lassen... :biggrin:

    Zitat


    Original von Abbey:
    2. Es gab (...) Akrinor (...) leider nicht dokumentiert


    Woher kommt denn die Info, wenn nicht aus der Akte? Erinnerungsprotokoll des ITS-Doc\'s? Das reicht doch.

    S. DKR D001a:
    \"Der behandelnde Arzt ist verantwortlich für
    • die Bestätigung von Diagnosen, die verzeichnet sind, bei denen sich aber kein unterstützender Nachweis in der Krankenakte findet...\"

    Also: kurze Aktennotiz:
    \"Hiermit bestätige ich, Doc XY, das ich Pat. Z am 11.11. 11 Uhr 11 Akrinor gespritz habe. Er hatte so schlechten Blutdruck\"
    :d_zwinker:

    Mein Hinweis bzgl.
    \"Troponin-T-positive akute Koronarsyndrom\" = NSTEMI = Infarkt und wird dann mit I21.4 kodiert
    Hatte hier zwar nicht gepasst, sollte aber nicht in Vergessenheit geraten. Such mal nach Fällen mit I20.0 im Datensatz und Intensivaufenthalten, die in einer der folgenden DRG\'s gelandet sind:

    F23Z, F46A, F46B, F49A, F49B, F49C, F49D, F49E, F49F, S65B

    DRGs mit Infarkt:
    F06Z, F16Z, F41A, F41B, F60A, F60B, S65A
    Gruß

    [center][hr]Ekhard Wille
    MedCo
    FEK Neumünster GmbH[/center]

  • Zitat


    \"Wenn Untersuchungen vorgenommen, aber keine Behandlung in Bezug auf die Verdachtsdiagnose eingeleitet wurde, ist/sind das/die Symptom/e zu kodieren (...) Wenn eine Behandlung eingeleitet wurde und die Untersuchungsergebnisse nicht eindeutig waren, ist die Verdachtsdiagnose zu kodieren.\"

    Guten Tag,
    ketzerische Frage: was ist eine Behandlung?
    = Therapie?
    = Umgang mit der Diagnose?(da wäre dann ggf. auch die Überwachung drin)

    Ein Beispiel gefällig:
    zur Behandlung der Fettstoffwechselstörung gehört die Beratung. Und dann oft erstmal nix ausser Überwachung der Lipidwerte.

    In dem hier eingangs geschilderten Fall sehe ich auch eine Beratung der zu überwachenden Person (bzw. der Garanten) vor Einleitung der Überwachung (worauf ist zu achten? was ist zu vermeiden?) als gegeben an.

    Wo liegt der Unterschied???

    Im ambulanten Bereich (gehört zwar nicht hierher will ich aber trotzdem loswerden) haben wir oft das Problem, dass Patienten ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen wollen und sagen, es sei nichts gmacht worden. Tatsächlich fand eine klinische Untersuchung, allerdings keine Therapie i.S. einer Medikamentengabe. Ist das dann eine Notfall-Behandlung und abrechenbar oder machen das alle für lau?

    Insofern dürfte meiner bescheidenen Meinung nach in der Formulierung \"Behandlung\" für einen Juristen mehr Sprengstoff liegen als der normale Mediziner erahnen kann.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    nochmal kurze Nachfrage (obwohl hier im Thread ja nie Dissens bestand):

    die Zement(Lungenarterien-)embolie wird aber auch mit I26.9 korrekt kodiert? gilt also nicht nur für thrombembolisch und kein T-code oder so?

    MfG

    rokka