Hallo Herr Schaffert,
muss denn das aufnehmende KH 2x Verlegungsabschläge hinnehmen? (sofern MVD unterschritten wird) Die Behandlung des 1. Aufenthaltes bei Ihnen war ja > 24h :biggrin:
Naja...
Ernsthaft: die einzige Möglichkeit, die ich sehe, wäre der Aufnahmegrund des \"B\"- Hauses. Der Patient wird dort ja nicht \"erneut aufgenommen\", sondern zuverlegt. Dies setzt natürlich voraus, dass die erneute Aufnahme per Definition eine Verlegung ausschliesst. Und dies ist m.E. gegeben, da sonst ja eine regelhafte Abschlagsprüfung erfolgen würde.
Wenigstens ein guter Ansatz :d_niemals:
Gruß-