Hallo Silberblitz,
nach D003i gilt:
\"Für Kodierungszwecke müssen Nebendiagnosen als Krankheiten interpretiert werden, die das Patientenmanagement in der Weise beeinflussen, dass irgendeiner der folgenden Faktoren erforderlich ist:
• therapeutische Maßnahmen
• diagnostische Maßnahmen - Sonographie !!
• erhöhter Betreuungs-, Pflege- und/oder Überwachungsaufwand
Bei Patienten, bei denen einer dieser erbrachten Faktoren auf mehrere Diagnosen ausgerichtet ist, können alle betroffenen Diagnosen kodiert werden.\"
Es steht nirgendwo, daß eine histologische oder zytologische Sicherung erfolgen muss!
Bei einem Bronchialkarzinom [C34.-] werden die im CT beschriebenen intrathorakalen Lymphknoten als ND akzeptiert.