Strukturprüfung Intensivmedizinische Komplexbehandlung

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    in unserem Haus prüft der MDK die Voraussetzungen zur Verschlüsselung der intensivmedizinischen Komplexbehandlung:
    Dabei wird auch die Frage der \"ständigen ärztlichen Anwesenheit \" gestellt.

    Im letzten Jahr gab es unseres Wissens eine \"FAQ\" auf der DIMD-I Internetseite, in der dargestellt wurde, dass hier neben einem durchgehenden Schichtdienst auch ein nächtlicher Bereitschaftsdienst der höchsten Dienststufe, der keine sonstigen Aufgaben hat, akzeptiert wird.
    (Für unsere beiden Intensivabteilungen trifft letzteres für die Zeit von 23 bis 7 Uhr zu.)

    Diese FAQ-Seite finden wir nun nicht mehr. Wer kennt die aktuelle Sicht des DIMDI zum Hinweis \"ständige ärztliche Anwesenheit\" beim OPS 8-980.f.

    Wir haben DIMDI übrigens auch angeschrieben, aber vielleicht hat ein Forumsteilnehmer schon eine solche Strukturprüfung überstanden und kann da Auskunft geben.


    (noch) sonnige Grüße,

    LT

  • Guten Tag zusammen,

    eine derartige Strukturprüfung steht demnächst auch in unserem Haus an. Gibt es neben der im obigen Beitrag geschilderten Problematik ggf. weitere Fallstricke, die es zu beachten gilt?

    Schon jetzt besten Dank fürs Feedback

    - Zum suchen zu früh, zum finden zu spät - :d_zwinker:

  • Hallo,

    Herr Mohr beschreibt ja auf seiner Seite die Möglichkeiten, DRGs zu vereinbaren usw.
    Ich habe aber diesbezüglich eine weitere Frage:
    In einem der Häuser haben wir einen POSITIVEN Ausgang einer Strukturprüfung 8-980.- hinter uns. Nun möchte der selbe MDK - im Auftrag einer großen Kasse - erneut eine Prüfung der Strukturvoraussetzungen durchführen.
    Die Frage hierzu: Meines Wissens nach entbehren diese Strukturprüfungen einer gesetzlichen Grundlage! Die Prüfmöglichkeiten für die Krankenkassen erschöpfen sich in § 275 - und § 17c- Prüfungen. Wenn wir uns jetzt verweigern...
    Dann müssten wir im Falle einer § 275 Prüfung ja nachweisen, daß z.B. der behandelnde Arzt NUR auf der Intensivstation eingeteilt ist.
    (S. DIMDI: Ferner muss der Arzt \"die aktuellen Probleme der Patienten kennen\".
    Das heißt, dass es nicht ein Diensthabender des Hauses sein kann, da der die aktuellen Probleme der Intensivpatienten nicht kennen kann. Es reicht auch nicht aus, dass ein Diensthabender des Hauses am Abend über eine Visite auf der Intensivstation kurz über \"die anstehenden Probleme\" informiert wird und sich dann wieder dem Nachtdienst im Hause widmet.
    Der Arzt muss wirklich in das Team der Intensivstation eingebunden sein.)

    Wie kann man in der Einzelfallprüfung solches nachweisen????

    Gruß

    T. Flöser

    T. Flöser

  • Hallo,
    habe gerade ein Gutachten bei uns gesehen, wo die sonst. neurolog. Komplexbehandlung abgelehnt wird, weil zum einen die Unterschriften nicht einem Arzt zuzuordnen wären bei der 6std. Dokumentation und zum anderen in diesem Fall kein Nachweis der notwendigen Strukturen dem Gutachter vorläge.

    Mit Verlaub, aber da stimmt was nicht beim MDK. Einen Tag bekommen wir ein Gutachten, dass og. Voraussetzungen ok sind und der Code in Ordnung geht, anderentags eines, wo alles nicht stimmen soll. Was für ein Kasperlestheater ist das eigentlich - fragt sich manchmal einer, der auch am Samstag noch arbeitet im Gegensatz zum MDK, der sich offenbar von der Realität immer weiter entfernt.

    Schönen Tag noch
    P. Dietz

  • Hallo Herr Dietz,

    uns passiert z.Z. das gleiche wie Sie es in Ihrem ersten Teil des Satzes beschreiben. Es war leider immer das gleiche Handzeichen. Es hilft wohl nur, die Ärzte anzuweisen: der Stationsarzt unterschreibt als Verantwortlicher tagsüber, die diensthabenden Ärzte in Früh- und Spätschicht. Uns wird unterstellt, daß die Prüfung auf neurologischen Status nicht vom Arzt vorgenommen wurde sondern von der Pflege.

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Liebe Mitstreiter,

    bitte beachten Sie diesbezüglich die Vorabversion des OPS 2011. Dort wird nur bei der \"großen\" Komplexbehandlung gefordert, daß die Überwachung und Dokumentation durch einen Arzt erfolgen muß, der Code wurde dementsprechend geändert, nicht jedoch der Code für die \"kleine\" Komplexbehandlung. Ich sehe dies als Klarstellung, es ist für mich auch nicht nachvollziehbar, warum ein entsprechend qualifiziertes Pflegepersonal auf der Stroke Unit nicht eine entsprechende Untersuchung und Dokumentation durchführen können soll.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Herr Dr. Blaschke,

    vielen Dank für den Hinweis. Ich unterstelle jetzt dem MDK, daß er diese \"Lücke\" im Jahr 2010 noch \"ausnützen\" will.

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Herr Konzelmann,

    ja, es ist schon und bezeichnend für den aktuellen Stand der \"Zusammenarbeit\", wenn man geneigt ist, das so zu sehen. Wir rechnen auch die \"kleine\" Komplexbehandlung ab, wollen wir also mal sehen.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke