Liebe Kollegen,
in der Datenbank zu Kodierfragen der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft findet sich folgender Eintrag:
Frage:
Schlaganfall vor einigen Jahren. Aktuell keine Ausfälle mehr. Warum muss "Krankheiten des Kreislaufsystems in der Eigenanamnese" codiert werden, wenn es keine Behandlungsrelevanz hat?
Antwort:
Die Z86.7 darf nur codiert werden, wenn sich aus dem "alten Schlaganfall" ein erhöhter Aufwand während des aktuellen stationären Aufenthaltes herleiten lässt. Hierzu zählen z.B. die Verabreichung von Medikamenten oder auch diagnostische Maßnahmen, die in Zusammenhang mit der neurologischen Anamnese stehen (z.B. Echocardiographie, TEE, Carotisduplex). Leitet sich aus dem "alten Schlaganfall" keinerlei erhöhter Aufwand ab, darf Z86.7 nicht codiert werden
Sehen Sie das genauso? Ich würde immer die Z86.7 kodieren, auch ohne Ressourcenverbrauch, bei der I25.2. steht hingegen: "...nur kodieren...wenn sie Bedeutung für die aktuelle Behandlung hat." Oder liege ich da falsch?
Jan Cramer