Hallo!
Mein Problem: ein beatmeter Pat. wurde von unserem KH in ein benachbartes KH verlegt, weil wir keine Beatmungsgeräte mehr frei hatten und wir einen Pat. postop. ungeplant nachbeatmen mussten.
Das hatten die verlegenden Ärzte auch so in ihrem Brief geschrieben. Es wurde mit dem aufnehmenden KH ausgemacht, dass wir den verlegten Pat. bei nächster Gelegenheit auch wieder zurück übernehmen, was wir auch nach 14 Tagen wieder taten, weil dieses Haus mit dem Weaning des Pat. überfordert war.
Nun haben wir eine (Beatmungs) DRG abgerechnet und das andere Haus auch.
Die KK sagt nun, dass sie das Ganze rund 11.000€ mehr kostet, als wenn der Pat. in einem KH geblieben wäre und sie wollen, dass nur wir eine DRG abrechnen und das andere KH seinen Aufenthalt mit uns abrechnet. Konkret würde das bedeuten, dass wir rund 20.000€ von unserer DRG \"hergeben\" sollen.
Die KK argumentiert, dass es ja keinen medizinischen Grund für die Verlegung gab.
Meine Frage.
Geht das die KK was an?
Ist die Versorgung eines intern plötzlich aufgetretenen Notfalls keine medizinische Notwendigkeit?
Wie sieht das Forum die Sache?