ZE2007-25 Modulare Endoprothesen

  • Hallo Forum,
    ich schlage mich gerade mit der Frage herum, ob ich das ZE abrechnen darf oder nicht, der MDK meint nein :d_luege:

    Der Fall: bei Sarkom wurde eine den Kriterien entsprechende mod. Endoprothese implantiert. Wir haben den Zusatzcoe verwendet, aber der Gutachter meint nun, es gäbe ja das Exklusivum das besagt:

    Exkl.: Implantation oder Wechsel einer Tumorendoprothese bei primären oder sekundären malignen Knochentumoren, bei der das Implantat der Länge und Dicke des resezierten Knochens entspricht ( 5-829.c )

    Damit könnte ich den Code eigentlich nur bei benignen Tumoren oder anderen Defekten verwenden. Allerdings entsprciht die Prothese sicher niemals genau der Länge und Dicke des resezierten Knochens, oder?

    was ist denn das für ein Blödsinn :totlach:
    Kann jemand etwas dazu sagen?!

    Viele Grüße,
    Jan CRamer

    Dr. J. Cramer
    AGAPLESION Diakonieklinikum Hamburg

  • Hallo Cramer,

    wenn das Exclusivum zutrifft, können Sie die 5-829.d nicht verwenden, aber Sie schreiben ja selbst, dass dies auch bei Malignomen nur selten zutrifft (gleiche Dicke?). Aber die 5-828.ff kann durchaus noch zusätzlich codiert werden.

    Ich vermute einmal, dass die gleiche Dicke mit einer gewissen Toleranz gemessen wird. Es muss ja nicht gleich die Feile sein, die nachhilft. Das Hauptkriterium für die Tumorprothese dürfte einmal das Malignom sein, welches reseziert wird und – der entstehende Zwischenraum die Extremität erhaltend – durch eine spezielle Endoprothese, die die alte Länge wiederherstellt, ersetzt wird.

    Die Revision des ganzen Kapitels 5-82 wird von den beteiligten Fachgesellschaften ständig gefordert, stattdessen gibt es nur weiteres Flickwerk, was die Unübersichtlichkeit weiter „fördert“. Das liegt nicht an den Fachgesellschaften oder DIMDI , sondern daran, dass sich das IneK ständig sperrt, ein bereinigtes Kapitel neu zu kalkulieren, aber jedes weitere Jahr der Verzögerung macht es dem IneK schwerer den drohenden Zusammenbruch bei der Endoprothetik aufzuhalten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin

  • Guten Morgen,

    ich möchte das Thema nochmal aufgreifen.
    Wir haben bei Implantation einer Knie-TEP haben wir im tibialen Teil eine Stem-Verlängerung verwendet. Kann hier der Code 5-829.d kodiert werden?

    Ich freue mich über Antworten.

    MfG
    GK-Nicole

  • Hallo GK Nicole,
    :d_gutefrage: nach dem was mir bislang bekannt ist, kann der Kode nicht bei einer Verlängerung( STEM ) mit angegeben werden!
    Aber velleicht gibt es einen Orthopäden als user, der genauers weiß.
    MfG

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Hallo GK Nicole,

    bei der Verwendung einer Verlängerung (STEM) haben Sie 2 metallische Teile (Plateau und Verlängerung) einer gelenkbildenden Komponente (Tibia), was aber nicht ausreichend ist zur Kodierung der Ziffer 5-829.d, da diese mindestens 3 metallische Teile einer gelenkbildenden Komponente voraussetzt! Das verwendete Femurteil ist die zweite gelenkbildende Komponente und das Inlay besteht nicht aus Metall!

    Viele Grüsse

    Felix :d_gutefrage:

  • Hallo Herr Cramer und GK Nicole,

    in unserer Klinik werden reichlich Tumorendoprothesen eingesetzt.
    Die Angaben sind allerdings etwas dünn, nur ein Sarkom;
    wenn z.B. Osteosarkom Femur der mit einer Tumorendoprothese ersetzt wird, dann ist eindeutig nur die 5-829.c! der richtige Code und bringt geradewegs zur I95Z mit cw 6,933;
    In diesem Falle gibt es dann wohl kein Zusatzentgelt...
    5-829.d gilt auch für Tumorendoprothesen, wenn diese bei Fehlen eines Malignoms, z.B. Femurzerstörung bei periprothetischer Fraktur, zum Einsatz gelangen. Wie Felix im Falle des STEM richtig erwähnte, müssen aber mindestens 3 \"Eisenteile\" dabeisein, wobei man hier allerdings manchmal mit weiteren metallischen Augmentationen den Spiess drehen kann. Über die metallischen Teile lässt sich dann auch trefflich streiten, ob diese integraler Teil der Modularprothese oder etwa nur additive Schrauben darstellen. Wir haben da einen längeren Streit mit dem MDK bezüglich Revitan_prothesen (Sonderprothese, keine Tumorprothese) genossen....
    Freundliche Grüsse,

    Facharzt Orthopädie, DRG-Beauftragter
    Klinik für Orthopädie, Ingolstadt

  • Verehrte Kodierfreunde/Innen,

    wie ist denn - über eineinhalb Jahrzehnte nach der Erstimplantation einer modularen Tumor-Knie-TEP wegen Osteosarkom des dist. Femur - der Teil(e)wechsel zu kodieren? Gewechselt wurden drei metallische Achs-Komponenten neben dem aufgebrauchten PE der Tumor-TEP.

    Sind hier die 5-829.c :rotwerd: oder / und 5-829.d :erschreck: korrekt?

    (Wissens-) Durstige Grüße :i_drink:

  • Hallo Codiprompt!

    5-829c: nicht-modulare Endoprothese, keine individuelle Anfertigung, keine knöcherne Defektsituation, kein ZE
    5-829d: modulare Endoprothese, und/oder individuell angefertigtes Implantat, knöcherne Defektsituation, ZE2008-25.

    Mit freundlichen Grüßen aus Kelheim,
    Dr. Stefan Stern

  • Hallo DRG-Forum,

    ich habe noch eine Frage zum Zusatzkode 5-829.d:

    - kann dieser Kode auch ohne eine knöcherne Defektsituation kodiert werden (Implantation einer modularen Endoprothese, 3 metallische Einzelteile)?
    - erfüllt eine Hüftkopfnekrose auch die Definition \"knöcherne Defektsituation\"?

    Mit freundlichem Gruß aus dem Schwabenland!!

  • Hallo Ricco,

    ja, das ist genau der Punkt! Was ist denn die \"knöcherne Defektsituation\"? Wer eine genaue Definition davon hat, der möge sie mir bitte baldigst zumailen. Oder hier im Forum veröffentlichen, das würde allen helfen.

    Schönen Tag noch wünscht Ihnen,
    Dr. Stefan Stern