Hallo Forum,
ich schlage mich gerade mit der Frage herum, ob ich das ZE abrechnen darf oder nicht, der MDK meint nein :d_luege:
Der Fall: bei Sarkom wurde eine den Kriterien entsprechende mod. Endoprothese implantiert. Wir haben den Zusatzcoe verwendet, aber der Gutachter meint nun, es gäbe ja das Exklusivum das besagt:
Exkl.: Implantation oder Wechsel einer Tumorendoprothese bei primären oder sekundären malignen Knochentumoren, bei der das Implantat der Länge und Dicke des resezierten Knochens entspricht ( 5-829.c )
Damit könnte ich den Code eigentlich nur bei benignen Tumoren oder anderen Defekten verwenden. Allerdings entsprciht die Prothese sicher niemals genau der Länge und Dicke des resezierten Knochens, oder?
was ist denn das für ein Blödsinn :totlach:
Kann jemand etwas dazu sagen?!
Viele Grüße,
Jan CRamer