Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
ich benötige als Chirurgin Hilfe von einem internistisch versiertem Kollegen.
Im Rahmen einer hypertensiven Entgleisung wurde bei uns ein Patient aufgenommen, bei dem anamnestisch eine ventrikuläre Tachykardie (I47.2) bekannt ist und der seitdem Amiodaron erhält. Diese Medikation wurde auch im jetzigen Aufenthalt fortgesetzt, es wurde daher die I47.2 als Nebendiagnose kodiert.
Die \"andere Seite\" ist nun der Meinung, dass dies nicht zu kodieren sei, da es sich nur um eine Rezidivprophylaxe handele und die ventrikuläre Tachykardie während des stationären Aufenthaltes nicht bestand.
Dürfen wir die I47.2 tatsächlich nicht kodieren?
Vielen Dank,
mit freundlichen Grüßen
A. Bauer