Kodierung nach ventrikulärer Tachykardie

  • Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

    ich benötige als Chirurgin Hilfe von einem internistisch versiertem Kollegen.

    Im Rahmen einer hypertensiven Entgleisung wurde bei uns ein Patient aufgenommen, bei dem anamnestisch eine ventrikuläre Tachykardie (I47.2) bekannt ist und der seitdem Amiodaron erhält. Diese Medikation wurde auch im jetzigen Aufenthalt fortgesetzt, es wurde daher die I47.2 als Nebendiagnose kodiert.

    Die \"andere Seite\" ist nun der Meinung, dass dies nicht zu kodieren sei, da es sich nur um eine Rezidivprophylaxe handele und die ventrikuläre Tachykardie während des stationären Aufenthaltes nicht bestand.

    Dürfen wir die I47.2 tatsächlich nicht kodieren?

    Vielen Dank,
    mit freundlichen Grüßen

    A. Bauer

  • Guten morgen,

    brauchen Sie dafür einen Internisten?

    Als MDA würde ich auf die DKR D003d Beispiel 1 verweisen.

    Sie dürfen ja auch eine entsprechend therapierte Epilepsie kodieren, auch wenn es während des Aufenthaltes keine Probleme mit dieser Erkrankung gab.

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Guten Tag,
    Wenn Sie eine Hypertonietherapie fortführen wird es anerkannt.
    Wenn Sie eine Substitutionstehrapie bei Hypothyreose fortführen, wird es anerkannt.
    Wenn Sie eine Substitutionstehrapie bei Hypokaliämie fortführen, wird es nicht anerkannt,
    Wenn Sie eine Epilepsiemedikation fortführen wird diese in der Regel anerkannt.
    wenn Sie eine Herzinsuffizienztherapie (NYHA IV) fortführen, wird diese nicht anerkannt.

    die Liste liese sich beliebig verlängern.

    Für mich wäre die Analogie zur Epilepsie (\"Anfallsprophylaxe\") am naheliegendsten.
    Das bedeutet ich würde auf der Kodierung bestehen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Zitat


    Original von abauer:

    Die \"andere Seite\" ist nun der Meinung, dass dies nicht zu kodieren sei, da es sich nur um eine Rezidivprophylaxe handele und die ventrikuläre Tachykardie während des stationären Aufenthaltes nicht bestand.

    A. Bauer


    Wieder mal eine zynische Interpretation der Sachlage durch MDK. So etwas kann man sich leisten, wenn man keine Verantwortung für den Patienten trägt. Daher sollte auch die Meinung eines solchen Gutachtes eigentlich nichts zählen, eigentlich. Dei Gabe von Amiodaron dient ja schliesslich zur Prophylaxe einer gefährlichen Herzrythmusstörung, an der der Pat. im nu sterben kann. Hier geht es nicht um irgendein pippi-fax! Falls MDK weiterhin auf seiner Meinung beharrt, sollte dann der Gutachter am besten vorm Gericht begründen, ob er ein solches Risiko auf sich nehmen würde, wenn er der verantwortliche Arzt wäre...
    Gruß
    Ordu

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Ordu Dr.:
    Falls MDK weiterhin auf seiner Meinung beharrt, sollte dann der Gutachter am besten vorm Gericht begründen, ob er ein solches Risiko auf sich nehmen würde, wenn er der verantwortliche Arzt wäre...

    Es geht hier nicht darum, ob der Gutachter das Präparat verschreiben würde, sondern ob die erfolgreiche Therapie einer Erkrankung bedeutet, dass sie nicht mehr kodiert werden darf.

    Hallo,

    hier sollte man unterscheiden zwischen \"Erkrankung liegt klinisch solange nicht vor, wie Medikament gegeben wird\" und \"Erkrankung liegt nicht mehr vor, wird aber vielleicht wieder kommen, wenn ich das Medikament nicht gebe\".

    So würde man z.B. die Antikoagulanziengabe bei Z. n. OS-Thrombose auch nicht als Begründung für die Kodierung der Thrombose nehmen können, wenn dies nicht mehr vorliegt.

    Eine Herzinsuffizienz ist aber zu kodieren, wenn sie ohne die Dauermedikation sofort wieder klinisch werden würde. Daher kann ich die von Hr. Hordasch geschilderte Auslegung des MDK bei dieser Diagnose nicht anerkennen und würde streiten. Da ja bei verschiedenen Ausprägungen einer Erkrankung auch verschiedene Medikamente oder Kombinationen gegeben werden, würde ich immer den Status zuordnen, in dem sich die Erkrankung vor Therapiebeginn gezeigt hat. Allerdings kommt man ggf. in die Not, das Stadium in angegebener Ausprägung mit Befunden darstellen zu müssen. Das ist im Einzelfall dann u. U. etwas schwierig und man fragt sich auch, wie weit die Nachweispflicht reichen würde. Etwas Ähnliches wird hier diskutiert: http://mydrg.de.dedi694.your-server.de/apboard/thread.php?id=9721&start=1&seuser=&sepost=#

    Wie auch immer, eine grundsätzliche Klärung der Kodierung in solchen Fällen wäre eigentlich in den DKR zu erwarten. Aber eher wird das Werk auf Esspapier mit individueller Wahl der Geschmackqualität (allerdings nur im Angebot: Extra-Sauer oder Deutlich-Bitter) gedruckt, als dass hier eine kurzfristige Klärung zu erwarten ist. Vielleicht ein wenig pessimistisch, aber die Erfahrung lässt es vermuten.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo,
    ist doch - wie immer - ganz einfach:

    Zitat


    Original von E_Horndasch:
    Wenn Sie eine Hypertonietherapie fortführen wird es anerkannt.

    [c=red] -->nicht CC-relevant[/code]

    Zitat

    Wenn Sie eine Substitutionstehrapie bei Hypothyreose fortführen, wird es anerkannt.

    [c=red] -->nicht CC-relevant[/code]

    Zitat

    Wenn Sie eine Substitutionstehrapie bei Hypokaliämie fortführen, wird es nicht anerkannt,

    [c=red] -->CC-relevant[/code]

    Zitat

    Wenn Sie eine Epilepsiemedikation fortführen wird diese in der Regel anerkannt.

    [c=red] -->ab und an CC-relevant[/code]

    Zitat

    wenn Sie eine Herzinsuffizienztherapie (NYHA IV) fortführen, wird diese nicht anerkannt.

    [c=red] -->oft CC-relevant[/code]

    Ich denke, selbst mit der Ergänzung könnte die Liste genauso verlängert werden...

    Viele Grüße
    P. Dietz

  • Hallo Hr. Dietz,
    jetzt bin aber verwundert.
    Wir kodieren doch nach DKR und nicht nach CC. Oder? ;)

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Hr. Horndasch,

    Stimmt! Der MDK prüft auch nach DKR und nicht nach cc..., meistens.

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
    Das Leben ist die Suche des Nichts aus dem Etwas.
    (Chr. Morgenstern)

  • Zitat


    Original von Mikka:
    Hallo Hr. Horndasch,

    Stimmt! Der MDK prüft auch nach DKR und nicht nach cc..., meistens.


    Das fällt mir aber recht schwer daran zu glauben...

    Gruß
    Ordu

  • Zitat


    Original von Selter:

    [Hallo,

    hier sollte man unterscheiden zwischen \"Erkrankung liegt klinisch solange nicht vor, wie Medikament gegeben wird\" und \"Erkrankung liegt nicht mehr vor, wird aber vielleicht wieder kommen, wenn ich das Medikament nicht gebe\".

    Hallo Zusammen und danke für die Antworten,

    ich sehe dies ebenso wie Herr Selter. Ich weiß allerdings nicht, welche der beiden geschilderten Konstellationen bei der ventrikulären Tachykardie vorliegt. Kann mir hier jemand mit internistischem Hintergrund helfen?

    Vielen Dank,
    und einen schönen Feierabend

    A. Bauer

  • Hallo
    ich würde mich für
    \"Erkrankung liegt klinisch solange nicht vor, wie Medikament gegeben wird\"
    entscheiden. d.h es tritt kein Anfall auf, solange Medikament gegeben wird.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch