Liebe Forummitglieder,
wir haben eine Patientin, die nach einem ästhetischen Eingriff an der Brust stationär wieder aufgenommen werden musste und mit einer Sepsis verlegt wurde. Es ist nicht klar, ob die Sepsis eine Folgeerscheinung des kosmetischen Eingriffes war. Ist die stationäre Behandlung nun über die gesetztliche Krankenkasse abzurechnen oder muss die Patientin die Folgebehandlung selbst bezahlen?
Vielen Dank und schöne Grüße
Elke Leßmann