Hallo,
habe ich mit folgender Interpretation die Problematik um die Unterschreitung der unteren Grenzverweildauer richtig verstanden ?
Eine Klinik, die beispielsweise durch eine sehr gute Organisation bei vielen ihrer Fälle eine unter der unteren Grenzverweildauer liegende Verweildauerzeiten ausweist, die, wird zukünftig eher weniger schnell entlassen, um der tagesbezogenen Abschlagregelung gemäß § 7 KFPV zu entgehen.
Das dürfte zwar nicht die typischen Konstellation sein, trotzdem interessiert mich die Meinung der anderen KollegInnen.
Gruß
Elrip