• Schönen guten Tag Soerensen,

    Zitat


    Original von Soerensen:
    Was bedeutet jeweils Baderate mit Kappung/ ohne Kappung

    in den meisten deutschen Bädern gibt es keine Badekappenpflicht mehr ...

    Spaß beiseite: In § 4 Abs. 6 KHEntgG ist festgelegt, dass bei Krankenhäusern die Ihren Basisfallwert (Budget) durch die Konvergenz nach unten anpassen müssen, die Anpassung begrenzt ist und zwar auf 2,5% des Budgets in 2008 bzw 3% des Budgets in 2009. Dies ist die Kappungsregel.

    Der Landesbasisfallwert wird zunächst ohne Kappung und ohne Ausgleiche auf Landesebene verhandelt. Anschließend wird berechnet, wie viele Krankenhäuser mit welchen Beträgen und diese oben genannte Kappungsregel fallen. Das Geld, das dadurch bei diesen Krankenhäusern verbleibt, wird dem landesweiten Gesamtbudget und damit dem Landesbasisfallwert wieder entzogen (§ 10 Abs 3 Nr. 6 KHEntgG). Daraus ergibt sich der Landesbasisfallwert mit Kappung. Ausgeliche ergeben sich aus der Berichtigung von Fehleinschätzungen im Vorjahr (§10 Abs 1 KHEntgG).

    Für die Abrechnung bzw. die Berechnung des Zielbudgets (B2 Nr. 16) und Anpassungsbetrages ist der Landesbasisfallwert mit Kappung und mit Ausgleichen zu verwenden.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,