Schlaganfall für Internisten?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    der Abschlussbericht hat auch die Perspektive beschrieben:

    Fazit/Perspektive
    (...)
    Die erstmaligen Umbauten auf Basis des OPS-Kodes 8-98b Andere neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls stehen auch in den kommenden Jahren für erneute Analysen an. Es ist zu erwarten, dass die Kodierung in diesem Bereich an Spezifität und Umfang gewinnen wird. Darüber hinaus machen weitere Änderungen der Kodedefinition im OPS Version 2009 – auch beim OPS-Kode 8-981 Neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls – die stete Überprüfung der Klassifikation notwendig. Wie bereits im letzten Jahr angekündigt, sind weiterhin Kostenveränderungen allein auf Basis der sich ändernden Kodierung zu erwarten.

  • Guten Tag allerseits,

    Zitat


    Original von Selter:
    Hallo,

    zum Thema:

    http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=34210

    Nun diesen Fachbeitrag kann man wohl als Lobbyarbeit abtun, aber es gibt noch eine weitere interessante Änderung im DRG-Katalog, die die Reha von Apoplexpatienten betrifft:

    Mittels des OPS 8-559 könnte die geänderte DRG B42A abrechnungsfähig werden, wenn da nicht die Forderung nach einem Facharzt für Rehamedizin oder physikalische Medizin wäre. Fällt hier ein chirurgischer Chefarzt, der die Physiotherapie leitet, darunter?

    Mit freundlichem Gruß

    Dr. Haubold

  • Hallo,
    der genaue Text lautet:
    mindestens 5 Jahre in der Rehabilitationsmedizin tätig
    oder
    5 Jahre Tätigkeit in der physikalischen und rehabilitativen Medizin
    oder
    Facharzt für physikalische und rehabilitative Medizin

    Kommt halt auf Ihren Arzt an, welche Voraussetzungen der erfüllt.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,
    nun habe ich alle alten Schlaganfall-Threads durchgeblättert....

    Hat jemand eine Dokumentationsvorlage für die Mindestvoraussetzungen des OPS 8-98b.-??
    Und speziell einen Dokubogen für \"6-stündlicher (außer nachts) Überwachung und Dokumentation des neurologischen Befundes zur Früherkennung von Schlaganfallprogression, -rezidiv und anderen Komplikationen\" ???

    Vielen Dank schon mal im voraus.

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Hallo,
    gibt es wirklich keine Dokumentationsvorlage für den \"Schlaganfall light\"?
    Wir haben die ersten MDK-Fälle.

    Vielen Dank für eine Antwort.

    Signatur:
    Herzliche Grüße aus dem Schwabenland
    I. Stenger

  • Hallo zusammen,

    Kooperationspartner in höchstens halbstündiger Transportentfernung unabhängig vom Transportmittel

    Wie soll denn das verstanden werden? Hat schon jemand Erfahrung damit?

    Bei mir wird die Entfernung i.d.R. in cm, m, km ab und zu auch in LJ gemessen.

    Zählt nur die Fahrtzeit? Oder vom Bett bis zur Notaufnahme? Oder wie oder wo oder was?

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Herr Konzelmann,

    ich verstehe das als reine Transportzeit von Tür zu Tür. Die Zeitbeschränkung verstehe ich so, daß Sie eine Höchsttransportzeit von 30 min haben müssen, und das bezieht sich sicherlich auf alle geeigneten Transportmittel. Wenn also der Hubschrauber 25 Minuten braucht, der RTW aber 40 Minuten, dann dürfte es nicht reichen. Erfahrung haben wir jedoch noch keine, das ist nur meine Interpretation.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Forum,

    habe eine Frage, welche auch schon bei der neurologischen Komplexbehandlung 8-981 (da gegenteilige Meinungen) gestellt wurde. In welchem Zeitintervall sind die neurosonologischen Untersuchungen (z.B. Duplex-Sonographie der Halsgefäße) zu erbringen? Innerhalb der Dauer der Komplexbehandlung? Oder wäre eine zeitnahe Untersuchung innerhalb von 3 bis 4 Tagen ausreichend?

    MfG findus

    MfG findus

  • Hallo Findus,

    aus den Leitlinien der DGN 2008: \"Die neurosonologische Diagnostik sollte so früh wie möglich (innerhalb von 24 Stunden) nach Symptombeginn durchgeführt werden.\"

    Sind Wiederholungen sinnvoll und angebracht?

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo,

    muss der 6-stündliche Status der neurologischen Befunderhebung zur Früherkennung ...... durch einen Arzt erhoben werden?
    Ich hatte das doch irgendwo mal erlesen - oder ? Danke im Voraus.

    MfG

    ochpowi


    Zitat


    Original von D.Zierold:
    Hallo,
    nun habe ich alle alten Schlaganfall-Threads durchgeblättert....

    Hat jemand eine Dokumentationsvorlage für die Mindestvoraussetzungen des OPS 8-98b.-??
    Und speziell einen Dokubogen für \"6-stündlicher (außer nachts) Überwachung und Dokumentation des neurologischen Befundes zur Früherkennung von Schlaganfallprogression, -rezidiv und anderen Komplikationen\" ???

    Vielen Dank schon mal im voraus.

  • Lieber ochpowi,
    in der \"Stellungnahme des Vorstandes der Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft und der DRG-Kommission der Deutschen Gesellschaft für Neurologie zum OPS 8-981 vom 3. November 2009\" \"...empfehlen die DSG und DGN, dass der neurologische Befund von Ärzten erhoben und dokumentiert wird.\" (Nervenarzt 2009 · 80: 1528–1530 DOI 10.1007/s00115-009-2903-1)

    Liebe Grüße

    H. Weyland
    Facharzt für Chirurgie