Guten Morgen,
bei einer Prüfüng kürzte uns der MDK Tage, die über die oGVD gehen. Die Gutachten sind gekommen, aber noch kein Schreiben der Kasse mit der Vorderung der Rückzahlung.
Gibt es eine Wartefrist, bis wann die Kasse das Geld zurück fordern kann?
Solange nichts geklärt ist, gilt der Fall als nicht abgeschlossen, was wir natürlich so bald wie möglich erledigen möchten.
Wie gehen Sie in solchen Fällen vor?
Schöne Grüße
raxa