Überschreitung der OGVD

  • Liebes Forum,

    wir haben einen Fall mit Überschreitung der OGVD von 4 Tagen.
    Pat. war in der Inneren aufgenommen wurden zur ERCP, nach 3 Tagen Zunahme der Beschwerden und Verlegung in die Chirurgie an einem Freitag. Dort wurde er am folgenden Montag operiert.
    Der MDK sagt Operation hätte an dem Samstag erfolgen sollen.
    Hat man ein Argument am Wochende nur Notfälle zu operieren oder ist es ein wirkliches Organisationsverschulden?
    Wer kennt sich aus und kann helfen?


    Vielen Dank und noch einen schönen Tag

    G.Bischoff

  • Hallo Frau Bischoff,
    hier haben wir immer wieder den Verdacht, der MDK sei beauftragt, sich in den Behandlungsverlauf einzumischen. Faktisch tut er das, indem er durch seine Gutachten die (zukünftigen) Fälle steuert. Die Indikation zur OP und zum geeigneten Zeitpunkt stellt immer noch der behandelnde Arzt und nicht (ex post) der MDK. Wehret den Anfängen!
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Hallo,

    vielleicht hilft die Frage, ob der MDK am Wochenende arbeitet, unsere Ärzte sollen es jedensfalls tun. Ist ja wohl zu Mäusemelken, was sich der MDK alles einfallen läßt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Alfred Dux
    Klinische Kodierfachkraft und Medizincontrolling.
    Kliniken der Stadt Köln gGmbH

  • Hallo Frau Bischoff,

    wir haben diese Diskussion auch bereits einige mal führen müssen und bisher hat uns die Kasse bzw. der MDK letztendlich dann doch rechtgeben müssen.

    Der Bereitschaftsdienst dient nur der Versorgung von dringenden Notfällen und kann zu planbaren OP\'s daher nicht hinzugezogen werden. Weitere Diensthabende (außer natürlich Hintergrund) stehen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit (vgl. § 12 SGB V) nicht zu Verfügung. Eine OP kann daher frühestens am Montag erfolgen. Diskussionsspielraum gibt es da keinen. Bei Nichteinigung würde ich auch nicht zögern einen solchen Fall vor Gericht zu bringen.

    Viele Grüße
    S. Seyer

  • Hallo Frau Bischoff,

    der MDK probiert\'s doch immer wieder.

    Eine OP am WE ist eine Notfalloperation mit Notbesetzung, und wann eine Not-OP erforderlich ist, entscheidet immer noch der Operateur.
    In solchen Fällen diskutiere ich auch nicht lange rum, vor Gericht zieht die Kasse immer den Kürzeren.

    lg

    LIEL

    :k_biggrin:

    Gedanken sind nicht stets parat, man schreibt auch, wenn man keine hat. (W. Busch) :lach:

  • Liebe/r LIEL,

    da dieses Problem ja überall auftaucht: haben Sie zu diesem Kürzeren konkrete Beispiele? Vielleicht mit Gericht und Az?

    Gruß

    Croc.
    Oder war das eher Ihre persönliche Einschätzung?

  • Hallo,
    die Argumentation ist sicherlich plausibel. Im BD haben Elektiveingriffe nichts zu suchen.
    Aber !!!. Wäre dann der Patient nicht zu beurlauben wenn keine stationäre Behandlungsnotwendigkeit für das Wochenende besteht?
    Viele Grüße
    Frank Holzwarth

    Dr. Frank Holzwarth
    FA für Chirurgie / Notfallmedizin
    Medizincontrolling

  • Hallo Herr Holzwarth,

    eine Beurlaubung kann nur in Ausnahmefällen erfolgen, soweit der Patient unaufschiebbare persönliche Angelegentheiten erledigen muss, oder dies zu Stabilisierung des Behandlungserfolges sinnvoll ist (Landesvertrag NRW). Zudem kann eine Beurlaubung nur auf Initiative des Patienten erfolgen.

    Grundsätzlich kann man aber natürlich darüber streiten, ob der Patient nicht entlassen und zum OP-Termin erneut aufgenommen werden kann. Ob die Behandlung zum einem Zeitpunkt abgeschlossen ist, hängt letztendlich von seinem Zustand ab. Nur weil eine OP erst am Montag erfolgen kann, heißt das natürlich nicht, dass keine Behandlung am Wochenende stattfindet.

    Viele Grüße
    S. Seyer

  • Hallo,

    folgendes Bsp.:
    Bei einem Patienten wurde am 05.10. einen AHB mit Beginn: 11.10. beantragt. Die Kasse hat diese abgelehnt, woraufhin wir zweimal einen Widerspruch schrieben. Eine zwischenzeitliche Entlassung war medizinisch nicht möglich. Letztendlich wurde die AHB doch genehmigt, sodass der Pat. am 23.10. verlegt werden konnte.
    Nun meint der Prüfer, dass die 13 Tage medizinisch nicht notwendig waren und die Kasse möchte uns diese kürzen.

    Gibt es Erfahrungen mit solchen Fällen in anderen Häusern? Wenn ja, wie sind Sie damit umgegangen?

    Sonnige Grüße
    raxa

  • Moin,

    da für diese Entscheidungen verschiedene Köpfe und verschiedene Töpfe zuständig sind, ist der Ball im Spiel und wird von links nach rechts geschlagen.

    Wir haben ein solches Beispiel, in dem die Reha unter der AUflage einer Zustandsbesserung zunäcsht nicht genehmigt wurde, sodann nach Zusatndsbesserung und Wartezeit auf die Reha die OGVD-Frage gestellt wurde.

    Ganz Aufmerksame können sich die Beurteilung durch den MDK denken.

    Gruß

    merguet

  • Moin,

    da für diese Entscheidungen verschiedene Köpfe und verschiedene Töpfe zuständig sind, ist der Ball im Spiel und wird von links nach rechts geschlagen.

    Wir haben ein solches Beispiel, in dem die Reha unter der AUflage einer Zustandsbesserung zunäcsht nicht genehmigt wurde, sodann nach Zusatndsbesserung und Wartezeit auf die Reha die OGVD-Frage gestellt wurde.

    Ganz Aufmerksame können sich die Beurteilung durch den MDK denken.

    Gruß

    merguet