Zusammenführung bei Wochenendabwesenheit/Ausnahme von Wiederaufnahme?

  • Guten Tag zusammen,
    ich konnte folgende Konstellation an kein vorhandenes Thema anhängen, weil ich so recht nichts passend fand:
    In unserer Strahlentherapie wird ein Patient über längere Zeit stationär behandelt. Am Wochenende findet da keine Medizin statt, er wird deswegen freitags abend entlassen und kommt montags wieder. Er wird nicht beurlaubt, aber die Behandlung ist auch noch nicht abgeschlossen, er kommt geplant wieder. Wir nehmen ihn montags als neuen Fall auf.
    Die Fälle landen in der E08C. Diese ist von der Fallzusammenführung ausgeschlossen. Daher rechnen wir mehrere Fälle ab.
    Der MDK schläft Fallzusammenführung vor, da die Behandlung nicht abgeschlossen ist und die Abwesenheit als Beurlaubung eingestuft wird.
    Ich würde gern Ihre Meinung kennen.

    Mit freundlichen Grüßen
    dewag

  • schön:
    \"Der MDK schläft Fallzusammenführung vor\"
    merguet

  • Hallo Herr dewag,

    ob der MDK nun schläft oder schlägt, bei WA ist er immer \"hellwach\"

    In Ihrer Konstellation:
    1. WA nach §2 anscheinend ausgeschlossen, da keine Komplikation
    2. nach §1 Abs. 7 \"Beurlaubung\" denkbar, wenn Behandlung nicht abgeschlossen, was Sie ja angeben und Arzt genehmigt hat- hier muss beachtet werden, ob eventuell der Landesvertrag zur bEurlaubung etwas anderes sagt, aber
    3. §1 definiert nur den Tatbestand, was wie Urlaub anzusehen ist- nicht, dass der Pat. defacto beurlaubt sein muss
    4. wenn Sie nur übers WE entlassen, da nichts passsiert und Behandlung definitiv nicht abngeschlossen, dann greift die \"Beurlaubungsregel\"; wenn Sie jedoch einen \"sinnvollen medizinischen Behandlungszyklus\" haben, dann greift die Regel nicht, da durch die Klarstellung der Vertragsparteien bei onkologischen Behandlungszyklen nicht anzuwenden. Hier endet ja die Behandlung im Prinzip nie.

    Diese Denkweise der sinnvollen medizinischen Zyklen kann auch in anderen Bereichen verwendet werden aber nur in Analogie und daher weniger erfolgsversprechend.

    Mfg

    Uwe Neiser


  • Schönen guten Tag allerseits,

    andere Argumentation:

    Zitat

    § 1 Abs. 7 FPV

    Eine Beurlaubung liegt vor, wenn ein Patient mit Zustimmung des behandelnden Krankenhausarztes die Krankenhausbehandlung zeitlich befristet unterbricht, die stationäre Behandlung jedoch noch nicht abgeschlossen ist.

    Man beachte, dass hier mehrere Voraussetzungen vorliegen müssen, und nicht nur die der nicht abgeschlossene Behandlung:

    • Der Patient ist das subjekt, von ihm geht der Beurlaubungswunsch aus
    • Der behandelnde Arzt muss zustimmen
    • Die Unterbrechnung ist zeitlich befristet
    • und letztlich die Behandlung nicht abgeschlossen

    Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall eben nicht alle erfüllt, vielmehr ist die Behandlung (für die jeweilige Woche) abgeschlossen und am Wochenende liegt schlicht keine Behandlungsnotwendigkeit nach § 39 SGB V vor (solange es dem Patienten nicht schlecht geht). Somit hat der Patient für diese Zeit auch keinen Anspruch auf stationäre Behandlung, das Krankenhaus darf sie nicht erbringen und die Krankenkasse nicht finanzieren (falls z. B. durch die Fallzusammenführung irgenwann die OGVD überschritten wird). Es handelt sich somit um einen medizinisch wie sozialrechtlich sinnvollen Behandlungszyklus.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Na, das ist doch supi - dann kann ab jetzt jede Strahlentherapie jeden 6-wöchigen Behandlungszyklus in 6 DRGs für jeweils 5 Tage splitten und das Ganze als \"medizinisch sinnvollen Behandlungszyklus\" darstellen!

    Also, mal im Ernst: die Behandlung war unstrittig nicht abgeschlossen (und kein \"medizinisch sinnvoller Behandlungszyklus\"), die Beurlaubung war sicher im Sinne des Patienten - für mich ist das klar eine Beurlaubung des Pat. bis zur Fortführung der Therapie...

  • Hallo,
    es ist schon eine Unterschied ob der Patient die Beurlaubung wünscht und auch ein entsprechendes Formular (\"Beurlaubung auf eigenen Wunsch\") unterschreibt oder ob für einen gewissen Behandlungszeitraum keine medizinische Behandlungsnotwendigkeit besteht. Wobei man sich die Frage stellen darf, warum am WE keine Bestrahlungen durchgeführt werden (medizinischer oder logistischer Grund?).
    Nur mal rein hypothetisch: diese Frage würde sich im Bereich jenseits der oGVD abspielen und der Patient würde im KH verbleiben: ob dann die KK auch sagt: Behandlung läuft durch? Aber das ist jetzt nur hypothetisch gemeint.

    Konkret hatten wir das Ansinnen des MDK bei abgeschlossenem Behandlungszyklus am Freitag und Verlegung in die Reha am Montag. \"Da hätte der Patient für einen Tag ins Pflegeheim gekonnt.\" Aber das nur am Rande.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Schönen guten Tag Rosinchen

    Abgesehen davon, dass ich Sie darauf hinweisen möchte, dass ich bei Ihren Beiträgen die hier im Forum übliche freundliche Begrüßung und Grußformel vermisse, muss ich Ihnen auch inhaltlich widersprechen.

    Wir sollten uns schon an die formalen Vorgaben halten. Und da ist die Diskussion in diesem Fall genau die gleiche - mit umgekehrten Vorzeichen - wie bei der Fallzusammenführung. Dort ist es in den entsprechenden Fällen ggf. so, dass kein inhaltlicher Zusammenhang zwischen Fällen, die zusammengeführt werden müssen besteht (z. B. konservative Behandlung eine Traumas, anschließend innerhalb von 30 Tagen erneutes Trauma mit operativer Behandlung). Fragt mich jemand, warum das - obwohl unlogisch - so ist, dann kann ich nichts anderes antworten als \"weil es in der FPV so steht\". Genau so steht in der FPV abschließend formuliert, was eine \"Beurlaubung\" ist. Daher kann dies nicht durch freie Interpretation erweitert werden und der in diesem Fall gegebene inhaltliche Zusammenhang zwischen den Fällen reicht allein nicht aus. Ebenso steht sogar im Gesetz, wann eine stationäre Behandlung durchgeführt werden darf, und wann nicht. Wir bekommen dies oft genug um die Ohren gehauen. Und wenn und solange keine medizinische Behandlung akut erforderlich ist und auch nicht durchgeführt wird, ist auch keine stationäre Krankenhausbehandlung erforderlich.

    Wenn ich schon durch die \"Kassenbrille\" sehen würde, die Sie nach meinem Eindruck aufhaben, dann würde ich eher fragen, warum Patient am Freitag nach der Bestrahlung nach Hause gehen konnte, nicht aber am Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag?

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten Morgen, Herr Schaffert!

    Das mit der Anrede bekomme ich hin - ich bin das aus anderen Foren eher gewohnt, dass alles mangels Zeit durcheinander \"schreit\", aber hier herrscht offensichtlich ein anderes Tempo und dem passe ich mich gern an.

    Ihr Vorwurf mit der \"Kassenbrille\" finde ich nicht gerechtfertigt, ich versuche, eine Balance zwischen Kasse und KH in der Argumentation zu finden und mal hat halt der Eine und mal der Andere recht.

    Was die Bestrahlung betrifft finde ich Ihren Einwand, warum die Bestrahlung nicht amb. durchgeführt wurde, absolut berechtigt - ich hatte hier in meiner Antwort nicht auch noch dieses Thema \"aufmachen\" wollen, da es hier um etwas Anderes geht.
    Aber Ihr Gegenbeispiel für ungerechtfertigte Fallzusammenführung - das kann ich in diesem Fall nicht nachvollziehen, da es überhaupt nicht vergleichbar ist. Ein Bestrahlungszyklus besteht nunmal aus z.B. 25 Bestrahlungen, die (aus organisatorischen Gründen seitens der Kliniken) immer nur Mo-Fr. verabreicht werden. Es handelt sich also um EINEN, vorher festgesetzten Behandlungszyklus! Diesen dann in 5-6 Einzelzyklen abzurechnen, nur weil man dem Pat. den Zettel \"bin auf eigenen Wunsch im Urlaub\" nicht hat unterschreiben lassen, finde ich schon ziemlich dreist.

    Sehen Sie sich doch die mittlere VWD der Bestrahlungs-DRG an: die zeigt eindeutig, dass man (wenn schon stationär) von EINEM langen Behandlungszyklus ausgeht!! Das hat doch nichts mit Wiederaufnahme wegen erneuter Erkrankung, Komplikation oder Ähnlichem zu tun...

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag „Rosinchen“


    Zur Klarstellung:


    Zitat


    Original von Rosinchen:
    - ich bin das aus anderen Foren eher gewohnt, dass alles mangels Zeit durcheinander \"schreit\",


    mydrg es weder ein „Schrei- und/oder Krawallforum“


    Meine Meinung:

    mangels Zeit
    ist keine Entschuldigung für mangelnde Umgangsformen


    Zitat


    Original von Rosinchen:
    aber hier herrscht offensichtlich ein anderes Tempo und dem passe ich mich gern an.


    Hier geht es nicht um Tempo, sondern um Standards an Höflichkeit und Respekt


    Aus einem anderen Beitrag:

    Zitat


    Original von Rosinchen:
    ...und die Neurochirurgen konnten täglich mehrere Male übers Gelände latschen, ....


    „latschen“ = aus Nachlässigkeit die Füße beim gehen nicht heben

    Ist es angemessen und kollegial die Neurochirurgen so abwertend zu beschreiben?


    mit freundlichen Grüßen


    Eberhard Rembs

  • hallo forum,

    ansich wollte ich diesen beitrag gestern unmittelbar nach der lektüre meiner sonntagszeitung (der seiten wirtschaft, ökonomie) schreiben, doch dann kam ich mit den zahlen nicht zurecht. Jetzt denke ich, 2,33 könnte richtig sein, bitte aber das forum um korrektur, wenn doch nicht.

    Der reihe nach. Was ist/ ergibt ?
    a) 25x2=
    b) 5x(5X2)=
    Mathematisch begabte nennen hier häufig 50, sowohl für a) als auch b).

    In unserer ICDOPSDRGFPV- mikroökonomie dagegen sind die lösungen ungleich
    a) 25x2Gy=3,533RG.........................(E08B RG 3,533 7/43)
    b) 5x(5x2Gy)=5x(1,646RG)=8,23RG..(E08C RG 1,646 3/26)

    b) bringt also den 2,33-fachen erlös von a)

    Es handelt sich in beiden obigen rechnungen um dieselbe hyper-fraktionierte radio-therapie (HFRT)!
    Erreicht wird dieser zugewinn durch HFRS (hyper-fraktionierte rechnungs-stellung)!

    UND nun meine verspätete sonntagsfrage: Wenn wir unsere HFRS ausdehnten auf andere systeme, könnten wir damit nicht die Finanzkrise beenden?
    Am deutschen gesundheitswesen könnte die welt ....... .


    mfg ETgkv
    Ernst Trump, Waltrop

  • Hallo Herr Trup,
    sollte das tatsächlich so sein, dann würde durch diese HFRS im lernenden System das RG deutlich sinken. Die Mathematik ist halt im DRG-System nicht statisch sondern dynamisch :d_zwinker:

    Aber mal Spass beiseite:
    Solche Friktionen werden Sie in einem pauschalierenden System immer wieder haben. Sie dürfen die ganzen \"Prozeduren\", als da wären Aufnahmen, Entlassungen, etc. nicht ausser acht lassen.
    Und das Ihre Art der Berechnung funktioniert, sieht man an den Zusatzentgelten. Hier geht es streng mathematisch im konventionellen Sinne zu.

    Anderes Beispiel:

    0,512:2 = 0,256
    warum bekomme ich dann bei der H63C nur 0,196, wenn der Patient statt 2 Tagen nur 1 Tag da war?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch