Guten Tag zusammen,
ich konnte folgende Konstellation an kein vorhandenes Thema anhängen, weil ich so recht nichts passend fand:
In unserer Strahlentherapie wird ein Patient über längere Zeit stationär behandelt. Am Wochenende findet da keine Medizin statt, er wird deswegen freitags abend entlassen und kommt montags wieder. Er wird nicht beurlaubt, aber die Behandlung ist auch noch nicht abgeschlossen, er kommt geplant wieder. Wir nehmen ihn montags als neuen Fall auf.
Die Fälle landen in der E08C. Diese ist von der Fallzusammenführung ausgeschlossen. Daher rechnen wir mehrere Fälle ab.
Der MDK schläft Fallzusammenführung vor, da die Behandlung nicht abgeschlossen ist und die Abwesenheit als Beurlaubung eingestuft wird.
Ich würde gern Ihre Meinung kennen.
Mit freundlichen Grüßen
dewag