Sehr geehrtes Forum -
wir haben seit einigen Tagen einen obdachlosen, nichtversicherten Polen stationär. Nach Auskunft der Rechtsabteilung der Krankenhausgesellschaft, des Sozialamtes und der Ausländerbehörde werden wir auf unseren Kosten sitzen bleiben, die - wie es ausschaut - nicht unerheblich werden könnten (allgemeine Hilfeleistungspflicht). Hat jemand Erfahrung und evtl. Rechtsgrundlagen parat? Ich plädiere dafür dem Sozialamt Meldung zu machen und dort auch eine Forderung geltend zu machen.
Vielen Dank.