Guten Tag,
habe auch eine Frage zum Tierbiss mit Folgen.
wir hatten Diskussionnen mit dem MDK, der diverse offene Gesichtsverletzungen nach Hundebiss nicht mit den einzelnen Kodes S01.41, S01.52 etc. (DKR 1911a) kodiert haben wollte sondern mit dem Kode T14.1, weil da nämlich das Wort Tierbiss im Gegensatz zu den S-Kodes mit vorkommt.
Die DKR 1911a gelte ja nur für Mehrfachverletzungen (Polytrauma) und das liegt ja hier nicht vor, da es sich um einen Hundebiss an einer Stelle (Gesicht) handelt.
Auch bei den Folgeerkrankungen dann gemäß DKR wollte der MDK zuerst T14.1 und dann T89.02
Meinungen hierzu?