Das neuste einer Krankenkasse :erschreck:
Abrechnung einer DRGPauschale und Nachberechnung der Medizinischen Begleitperson für 2 Tage und das 2 Tage später als DRG Rechnung.
und jetzt kommt es.
Die Kasse schreibt uns das wir nicht nach einem Urteil des 1.Senat des Bundessozialgerichtes nicht mehr Berechtigt sind Nachberechnungen zu stellen (AZ:B 1 KR 11/09R). Hier wird ein ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben gesehen. :d_luege:
In diesem Urteil geht es um eine Nachberechnung eines Falles aus 2000 und das ganze 2 Jahre später. Ausserdem steht eindeutig dabei das dieses Urteil eine NAchforderung nach einer Schlussrechnung nicht umfassend und ausnahmslos ausschliesst und Krankenkassen nicht ausnahmslos gegenüber Nachforderungen des KH nach Erteilung einer Schlussrechnung auf das Fehlen eines Vorbehalts des KH in der Rechnung berufen. Vielmehr gehöre es auch zur gegenseitigen Rücksichtnahme nach Treu und Glauben, dass Krankenkassen, je nach Art des Fehlers, die Fehler durch das KH korrigieren zu lassen. Es wäre eher treuwidrig, wollte sich die Krankenkasse trotz zeitnaher Nachforderung auf die Erteilung einer Schlussrechnung durch das KH berufen.
Die Abrechnung im Fall des Urteils erfolgte auch nicht mehr zeitnah, insbesonders nicht innerhalb des laufenden Haushaltsjahres der Beklagten, sondern mehr als zwei Jahre nach Übersendung und Bezahlung der Rechnung.
Jetzt versucht die Kk mit diesem Urteil zeitnahme Nachberechnungen nicht mehr zuzulassen
:a_augenruppel:
Hat hier jemand auch schon Erfahrung gemacht!?
Ich habe bei dieser KK angerufen und mir mal so RICHTIG LUFT verschafft. Jetzt warte ich auf eine Entscheidung und Rückruf vom Vorgesetzten der angeblich die Anweidung gegeben hat alle Nachberechnungen zukünftig zurückzuweisen.
Ich freu mich auf Ihre Antwort ....