Verwendung von Aufnahmediagnosen zum Groupen?

  • Hallo!

    Seit dem Release 9.0 ist es im SMS DRG-Arbeitsplatz möglich, Aufnahmediagnosen zum Groupen zu verwenden. Dadurch kann man bereits während des Patientenaufenthaltes eine vorläufige Falleinstufung durchführen.
    Eine generelle Übernahme aller Aufnahmediagnosen ist aber nach meinem Verständnis nicht regelkonform, d.h. man müsste in diesem Fall zum endgültigen Grouping alle Aufnahmediagnosen kritisch überprüfen und dann selektieren.
    Mich würde daher interessieren, wie Sie in Ihren Häusern die Verwendung bzw. Auswahl/Übernahme der Aufnahmediagnosen zum Groupen geregelt haben und auf welche Richtlinien Sie sich dabei stützen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo mc_akk,

    Zitat


    Original von mc_akk:
    Mich würde daher interessieren, wie Sie in Ihren Häusern die Verwendung bzw. Auswahl/Übernahme der Aufnahmediagnosen zum Groupen geregelt haben und auf welche Richtlinien Sie sich dabei stützen.

    Evtl. sollten Sie die Frage auch im Siemens medico//s-Diskussionsforum stellen, das Sie unter

    http://www.netmedico.de
    finden.
    Gruß
    B. Sommerhäuser

  • Danke,

    habe gerade mit dem Siemens Support telefoniert. Nur leider konnte der mir, insbesondere was die Konformität mit den DKR angeht, keine klare Antwort geben.

  • Hallo mc akk,

    würde ich nicht tun, da in vielen Fällen Aufnahme- und Entlassungdiagnose nicht konform sind. Nach DKR wird retrospektiv die Diagnose zur Hauptdiagnose, die den Auftenthalt am meisten veranlaßt hat. Gerade in der Inneren Medizin weicht diese dann häufig von der Einweisungs-/Aufnahmediagnose ab. Sie müssten dann ohnehin die korrigierte Diagnose unter "Nachfolge" eingeben. Sofern Sie am elektronischen Datenaustausch mit den Kassen teilnehmen, erhalten diese bei jeder Diagnoseänderung im CareCenter einen Änderungsausdruck und ersticken im Papier.

    mfG
    PD Dr.Th.Körner,Projektgruppe DRG/Chefarzt ZS Suhl/Thür.
    :sleep:

  • Hi MC_akk,
    es ist bei Orbis (GWI ) so, dass man es ebenfalls frei einstellen kann.
    Die eigentliche Frage, die Sie sich stellen müssen ist doch aber, was Sie damit erreichen wollen. Das Verwenden der Aufn-Diganosen zum Groupen kann kaum DKR-konform sein, soll es aber in der Regel auch nicht, primär möchte man sicher eine frühe Tendenz des angesteuerten DRGs erkennen und ein Simulationsergebnis bekommen. Erst am Ende legt man dann bei Orbis die definitiv in die Gruppierung laufenden Diagnosen fest und gibt den Datensatz zur Faktura frei.


    Gruß,

    --
    Dr. J. Cramer
    Diakoniekrankenhaus Alten Eichen, Hamburg

    Dr. J. Cramer
    AGAPLESION Diakonieklinikum Hamburg

  • In der MKG Chirurgie haben wir häufig eine Vielzahl von möglichen Aufnahmediagnosen. Die Software von Fliegel Data ermöglicht eine Kalkulation nach Aufnahmediagnosen. Ich nutze diese Funktion gerne, um möglichst hohe Relatvgewichte zu realisieren. Die OP Diagnosen - Prozeduren und Entlassungsdiagnosen - können so kanalisiert werden. Trotzdem ist die Behandlung unserer Patienten nicht mehr finanzierbar. :bombe:

  • Hallo,
    wir arbeiten mit Orbis/3MGrouper, und ich habe genau dieses Problem. Eine Aufnahmediagnose wird vom DRGWorkplace von Orbis automatisch für das Grouping mit verwendet, auch wenn man sie für die Entlassungsdiagnose nicht anklickt. Dies hat in mehreren Fällen zu einem Upcoding geführt, wenn PCLL-relevante Diagnosen dabei waren. Vermeiden kann man das nur, wenn man diese Aufnahmediagnose (gilt für Haupt- und Nebendiagnosen) wieder streicht, sodass beim "Fertig"-machen die betreffende Aufnahmediagnose überhaupt nicht mehr vorhanden ist.
    Ich bin mir nicht sicher, ob das so korrekt ist.
    Andererseits, kann ich mir vorstellen, dass die Mit-Berücksichtigung der Aufnahmediagnose Sinn macht, denn zunächst verursacht diese Verdachtsdiagnose (die hinterher nicht zutrifft) den gleichen Aufwand, um sie auszuschließen.
    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

    M.Rost

  • Hallo rostm,
    sprechen Sie doch mal mit Ihrem Systemadministrator. Die Aufnahmediagnose kann im GBDM/Einstellung Statistik unterdrückt werden. Sie muß dann auch nicht mehr herausgenommen werden und wird nicht zum groupen verwendet. Welche Diagnosen man im Workplace angezeigt haben möchte ist im DRGWP-Systemformular einstellbar.


    A. Döring

  • Die Kodierregeln drücken sich recht eindeutig aus:
    - Es dürfen nur Diagnosen verschlüsselt werden, die real existieren und Ressourcen verbraucht haben. Wenn keine Diagnose gefunden wird, muß das wichtigste Symptom verschlüsselt werden. Dem widerspricht die Aufnahmediagnose als "Arbeitshypothese". (Im §301 steht lapidar: Die Aufnahmediagnose ist diejenige, die der behandelnde Arzt bei Aufnahme feststellt. Ein echter Auftrag an unseren klinischen Blick)

    - Ausnahme (Regel D008b): die Diagnose ist am Ende des Aufenthaltes weder sicher noch sicher ausgeschlossen. In diesem Fall darf man sie verschlüsseln, falls Behandlungsmaßnahmen eingeleitet wurden (z.B. Antibiose bei V.a. Infektion)

    Die Kostenträger würden sich nicht freuen, wenn am Ende des Aufenthaltes plötzlich die Aufnahmediagnose geändert wird (bes. beim elektronischen Datenaustausch nach §301). Insofern sollte man davon die Finger lassen und stattdessen die DRG-Relevanz gesondert zuweisen.

    Bez. "Vorabgrouping": mir erscheint die Aufwand/Nutzen-Relation einer Grouping-Simulation nach Aufnahmediagnosen sehr fragwürdig. Bekommen Sie Daten, mit denen Sie etwas anfangen (= steuern) können? Zum Aufnahmezeitpunkt sind z.B. alle Patienten der operativen Fächer in konservativen DRGs (noch keine Verfahren!). Und gerade das Leitmotiv der "rückblickenden Hauptdiagnosenfindung" sorgt doch für ein ziemliches Veränderungspotenzial.
    Ich halte es für sinnvoll, sich stattdessen für einen frühen Abschluß der Dokumentation nach Entlassung einzusetzen, das bringt schnell und valide Daten...
    --
    Jan Haberkorn
    Arzt/Medizincontroller
    St. Elisabeth-Krankenhaus Köln

    Jan Haberkorn
    Internist/Medizincontroller
    St. Elisabeth-Krankenhaus Köln

  • Hallo Forum,

    es sind ja doch immer die gleichen Fragen. Daher möchte ich auf ältere Beiträge einfach verlinken:

    http://p15110835.pureserver.info/apboard/userac…ost&postid=3587

    http://p15110835.pureserver.info/apboard/userac…ost&postid=2834

    http://p15110835.pureserver.info/apboard/userac…post&postid=835


    Neu ist für mich gewesen, dass unsere AOK uns Anfang dieser Woche mitgeteilt hat, dass sie nicht alle unsere §301-Diagnosen für ihr Grouping heranzieht. Ich denke, die hier entstandenen Probleme waren irgendwie vorhersehbar. Letztlich ist in den Durchführungsbestimmungen zur §301-Datenübertragung festgelegt, wie es zu gehen hat (Link s. am Schluss). Dort steht nämlich, dass aus der Segmentgruppe SG1 nur die (einzigen bzw. bei mehreren die letzten) Segmente ETL/NDG benutzt werden. Dies beschränkt de facto die Anzahl der grouper-signifikanten Nebendiagnosen auf 20 (ggf. plus max. 21 Sekundärdiagnosen, d. h. *- und !-Diagnosen der 1 HD und 20 ND). Alle anderen im §301 enthaltenen Diagnosen sind laut Verordnung nicht signifikant, entfallen sozusagen (?!). Insbesondere die Diagnosen in den für BPflV-FP/SE relevanten FAB-Segmenten "entfallen" und sämtliche Angaben aus weiteren ETL/NDG-Segmenten bei Abteilungswechseln im Rahmen interner Verlegungen. Andererseits werden gerade die FAB-Segmente ausgewertet, wenn es um die OPS geht, denn diese stehen nur dort (in den FAB-Segmenten). Zu weiteren Einzelheiten noch einige Auszüge aus einer E-Mail von mir an DKG/InEK und AOK:

    "... Obwohl es in der Vergangenheit gerade die FAB-Segmente waren, in denen die für Fallpauschalen relevanten Diagnosen und Prozeduren übermittelt wurden, berichtet Herr Lehmann (AOK) nun, dass der von der AOK eingesetzte Grouper aus diesen FAB-Segmenten nur die Prozeduren verwendet, die Diagnosen aber ignoriert.

    3. Die Diagnosen dagegen erwartet der "AOK-Grouper" ausschließlich am Ende der Segmentgruppe SG1, dort wird für jede Fachabteilung ein ETL/NDG-Segment angelegt, im Falle interner Verlegungen sind dies dann mehrere und es muss zusätzlich ein weiteres Segment ETL/NDG für die Hauptdiagnose (Pseudo-Fachabteilungscode "0000") angehängt werden. Nur dieses eine
    (letzte) Segment verwendet der Grouper, wobei dort nur 20 Nebendiagnosen vorgesehen sind.

    4. Hierdurch gibt es eine Reihe von Konstellationen, in denen im §301-Datensatz insgesamt mehr Diagnosen stehen (in FAB-Segmenten, in ETL-Segmenten einzelner Fachabteilungen), als im letzten ETL/NDG-Segment. Diese Diagnosen werden von unserem Grouper sehr wohl berücksichtigt, nicht aber vom Grouper der AOK.

    5. Auch wenn es grundsätzlich richtig ist, dass 20 Nebendiagnosen meistens ausreichen, müssten in den Fällen, in denen es doch mehr als 20 Diagnosen gibt, eindeutige Regeln bestehen, welche beachtet werden sollen. Dies vorzugsweise automatisiert, damit nicht jeder Fall manuell überprüft werden muss.

    6. Anzumerken ist hier, dass die §21 KHEntgG-Datenübermittlung Platz für 50 Diagnosen und 100 Prozeduren vorsieht. Einzelheiten hierzu bei http://www.g-drg.de
    bzw.
    http://www.dkgev.de

    7. Wie bereits in unserem IMC-Benchmarkdatensatz lässt sich die Zahl der zu übermittelnden Diagnosen durch Herauslöschen der Dubletten signifikant vermindern. Dies wäre m. E. ein kurzfristig zu realisierender Weg, alle Diagnosen, die irgendwo im §301-Datensatz stehen, zusammenzufassen und in das letzte NDG-Segment zu übertragen. Die Entlasshauptdiagnose oder besser (dies sollte sowieso dieselbe Diagnose sein) die DRG-Hauptdiagnose kommt ins ETL-Segment.

    ...

    9. Die eigentliche Lösung des Problems kann m. E. nur die "Harmonisierung" von §301- und §21-Datensatzbeschreibung sein und das möglichst rasch.

    10. Ich bitte Herrn Lehmann (AOK), die Problematik bei seinem Bundesverband vorzutragen und die Fa. Fliegel-Data bitte ich, sich beim Verband der KH-Software um eine Lösung zu bemühen.

    11. Eine Kopie dieser E-Mail schicke ich an die DKG und das InEK.

    12. Als pragmatische Lösung hat mir übrigens Herr Lehmann in Aussicht gestellt, Rechnungen dann zu begleichen, wenn die DRG von KH und KK übereinstimmt (ein eher seltener Fall, wenn im ETL-Segment von uns normalerweise nur die HD steht, aber keine ND) und bei Abweichungen manuell die Nebendiagnosen aus den FAB-Segmenten mitgroupt, um unsere DRG zu verifizieren. Dies ist sicherlich keine Dauerlösung.

    13. Als weiteren pragmatischen Vorschlag kann ich nur festlegen, dass wir parallel zu unserer Datenübertragung ein Grouper-Protokoll erstellen, dieses bei uns archivieren bzw. dieses der AOK mit der Rechnung zustellen. Hier besteht allerdings noch Realisierungsbedarf hinsichtlich einer programmgesteuerten Druckausgabe eines solchen Protokolls.

    Ich hoffe, hiermit eine fruchtbare Diskussion angestossen zu haben. Sollte es bereits Lösungen geben, bin ich für jede hilfreiche Rückmeldung dankbar..."

    Hier noch die Quelle zu den Angaben SG1/ETL/NDG usw.
    http://www.dkgev.de/pub/newpdf/pdf…_2002-05-21.pdf

    (Vielen Dank an Herrn Völling, DKG und Herrn Lehmann, AOK-DLZ Regensburg)

    --
    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz
    DRG-Beauftragter
    Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Hallo,

    wenn ich zum Zeitpunkt der Dokumentation der Aufnahmediagnose diese nicht habe, nicht therapiere etc. (siehe DKR), muss das Symptom verschlüsselt werden bzw. Beobachtung bei Verdacht auf ... , wenn kein Symptom vorliegt.

    Sollte am Ende der Bahandlung statt dessen eine Diagnose vorliegen (o. ä., was lt. DKR eine Diagnose zulässt), muss dann eine Korrektur erfolgen (löschen - neu) bzw. darf die Aufnahmediagnose nicht zum Grouper zuggeführt werden, da nicht regelkonform.

    Die Krankenhaushauptdiagnose, die zwar durch dei Umstände der Aufnahme definiert ist, retrospektiv festgelegt wird, kann sich durchaus von der Aufnahmediagnose unterscheiden. Dabei kann die Aufnahmediagnose trotzdem die Anforderungen einer Nebendiagnose erfüllen. In diesem Fall muss sie in das Grouping einbezogen werden.

    Eine Universallösung fällt mir nicht ein. Diesen Sachverhalt kann auch nur der behandlende Arzt selbst überblicken. (siehe DKR 1801a wann Symptome dennoch zu verschlüsseln sind)

    Tankred Kopp