- Offizieller Beitrag
Zu den Kodierrichtlinien und Hinweisen auf der KBV-Homepage:
http://www.kbv.de/kodieren/25222.html
Zu den Kodierrichtlinien und Hinweisen auf der KBV-Homepage:
http://www.kbv.de/kodieren/25222.html
KV Niedersachsen lehnt Kodierrichtlinien ab:
Widerstand gegen Ambulante Kodierrichtlinien wächst:
\"...gäbe es eine Wahl zum „ärztlichen Thema des Monats\", mit Sicherheit würde die Einführung der Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) diese Wahl derzeit haushoch gewinnen.\"
http://www.kbv.de/kodieren/37801.html
KBV-VV: Delegierte fordern Nachbesserungen bei Kodierrichtlinien:
Das ist ja einfach…
Kodieren in der Praxis - In fünf einfachen Schritten zum richtigen Kode:
http://www.kv-on.de/html/390.php
Gruß
B. Sommerhäuser
Stellungnahme DEGAM
http://www.degam.de/index.php?id=aktuellesdetail&tx_ttnews[tt_news]=218&tx_ttnews[backPid]=296&cHash=b88c345ab3
Hallo miteinander,
nachdem ich nun mal alles zur den AKR überflogen habe, was mir so auf den Bildschrim kam und ich mich leider auch damit beschäftigen muss, stellen sich zunächst mal eine ganz einfache Fragen:
Welche Sanktionen drohen denn ab 1.7.11?
Ist eine Anpassung des EBM an diese Kodierregeln im Sinne der Einführung von ambulanten \"Fallpauschalen\" , so wie von SLindenau am 2.3.10 hier geschrieben, absehbar?
Welche direkten finanziellen Konsequenzen ergeben sich für den niedergelassenen Kollegen?
Fürs Krankenhaus- wie ist das mit den Hochschulambulanzen- diese werden doch über Pauschalen finanziert?
Mfg
Hallo Phlox,
ein Gespräch mit der KV ergab, daß die Sanktionen in der Einschaltung des KV-Prüfmoduls bestehen, dieses gibt dann Hinweise aus. Erlöstechnische Veränderungen ergeben sich daraus nicht. Die Einführung einer morbiditätsorientierten Vergütung ist wohl so um 2013 geplant. Wer das dann wie prüfen soll, war der KV auch nicht ganz klar...
Viele Grüße,
V. Blaschke
Hallo phlox,
gewisse Einschränkungen gibt es doch schon jetzt.
Versuchen Sie mal mehrere kleinchirurgische Eingriffe (0230*) ohne eine T*-Diagnose über die KV abzurechnen. Diese werden Ihnen ohne Kommentar gestrichen.
Interessant ist an diesem Beispiel, dass das Beispiel (ich glaube es war ein Junge mit Fahrradsturz) in den AKR nur S*-Diagnosen aufführt, aber keine T*-Diagnose.
Die Konsequenzen durch eine gute Kodierung ergeben sich von selbst. Es wird Ihnen schwerer fallen bestimmte Leistungen gegenüber der KV abzurechnen, wenn die dazugehörige Diagnose fehlt. Ich denke da z.B. an Laborleistungen, Röntgen und Sono.
Ob es dann noch pauschale Konsequenzen bei mangelhafter Kodierung gibt ist mir zur Zeit nicht bekannt.
Gruß
Sven Lindenau
Hallo miteinander und vielen Dank für die bisherigen Antworten.
Ja diese Konsequenzen waren mir auch im Groben bewußt, habe allerdings bei dem Ausdruck Sanktionen mehr in Richtung Abschläge von 0,5 % pro Rechnung oder ähnlichem (aus dem KH Sektor- bekanntes Vorgehen) gedacht.
Schönen Arbeitstag heute.