Erstattung über bundeseinheitl. Zusatzentgelt

  • Guten Tag,

    ich habe eine eher \"bürokratische\" Frage:

    Bei einem neuen Produkt, das in eine bestehende Gruppe gehört, für die es bereits ein bundeseinheitliches Zusatzentgelt gibt:

    1. Wer bestimmt/wie wird festgelegt, ob ein neues Produkt in den Genuss eines bestehenden bundeseinheitl. Zusatzentgelts kommt (gibt es eine offizielle Stelle, die sagt, Produkt XYZ gehört in diese Gruppe im Sinne der Definition des Zusatzentgeltes?

    2. Ist in diesem Fall von Herstellerseite, Krankenhausseite oder irgend einer anderen Partei ein Antrag/Verwaltungsakt notwendig (Antrag etc.)?

    Vielen Dank.

    KAWA

  • Hallo -

    dann will ich es mal \"vereinfachend\" wagen und anfangen:

    ad 1) am Ende entscheidet schon auch der Hersteller ob z.B. sein Medikament zu einem vorhanden ZE \"passt\"- so sollte bei einem Medikament die Wirkstoffbezeichung (Freiname) \"passen\". Evtl. gibt es auch Erläuterungen bei den entsprechenden OPS. Meist helfen die Firmen - hier aber ggf. Vorsicht - da wird oft \"großzügig\" ausgelegt um Erlöspotential zu suggerieren.

    ad 2) ZE müsssen vereinbart (AEB) werden - es gibt welche mit Preis (Achtung: Differenzkostenbetrachtung! also nicht einfach dem Preis z.B. des Medikamentes entsprechend) und krankenausindividuell \"bepreiste\" ZE.

    \"Vorstufe\" der ZE sind die NUB hier zusätzlich noch gesondertes Antragsverfahren.

    Herzlichst.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Hallo,

    vielleicht kann das Problem, welches ZE ... etwas näher eingegrenzt werden?

    ansonsten nach meinem Wissenstand:

    ad 1: gibt keine Stelle oder Liste, die das auflistet
    ad 2: extra Anträge nicht nötig

    ad 3: manchmal kann man vorher mit dem MDK abklären, ob das geplante Verfahren akzeptiert würde; es gibt z.B. das ZE 37 Extrakorporale Photopherese, wo man mit einem einzelnen Gerät das Verfahren extrakorporal durchführt während der Pat. an der Maschine \"hängt\" so wie eine Plasmphorese, aber es ist auch möglich entnommenes Blut unabhängig vom Pat aufzubereiten und dann zu retransfundieren. Diese Verfahren werden vom MDK durchaus unterschiedlich akzeptiert. Das sagt zwar nichts über das Ergebnis eine seventuellen Rechtsstreites aber erspart im Vorfeld Ärger.

    Mfg

    Uwe Neiser


  • Vielen Dank für die ausführlichen Antworten.

    Noch einmal etwas konkreter: Wenn ein Hersteller bspw. ein Implantat auf den Markt bringt, das seiner Meinung nach unter ein bestehendes bundeseinheitliches ZE fällt (Produktbezeichnung und Prozedur treffen zu), so kann er dies ggf. vorab mit dem MDK abklären, muss aber ansonsten keine weiteren Nachweise erbringen oder bspw. einen Antrag beim IneK auf Verwendung unter dem jeweiligen Zusatzentgelt stellen. DIe Krankenhäuser können das neue Produkt inkl. Prozedur dementsprechend direkt nach Zulassung unter dem bestehenden ZE abrechnen, solange kein Einspruch vom MDK kommt?

  • Guten Tag -

    ob Hersteller an den MDK rantreten, möchte ich eher bezweifeln. Zumal doch die Gutachter regional durchaus unterschiedlich auslegen - wie ja auch das Forum zeigt. Ggf. vorher regional mal Kontakt suchen (Kasse - löst ja den Auftag für GA aus oder MDK - macht ja das GA). Zudem ist es - wie schon geschrieben - günstig ein ZE in der AEB zu haben.

    Herzlichst.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Schönen guten Tag,

    Zitat


    Original von kawa:
    ...Produktbezeichnung und Prozedur treffen zu...

    Dies sind die einzigen Kriterien. Sobald der hinter dem Zusatzentgelt stehende OPS verschlüsselt werden kann, ist das Zusatzentgelt fällig.

    Es gibt sicherlich Grenzfälle (siehe Diskussion um die Schraube bei modulare Endoprothesen), aber in der Regel ist der OPS hinreichend definiert, um ein Produkt ein- oder auszuschließen.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten Tag,

    Zur Photopherese hätte ich noch eine Frage:
    Wenn ein Zyklus mit zwei Photopheresen an verschiedenen Tagen in einem Aufenthalt erfolgt, wie erfolgt dann die Berrechnung des ZE für die Photopherese ?

    Sonnige Grüße,
    Lupus

    Wer früher stirbt ist länger tod :k_biggrin:

  • Hallo Zusammen,

    ich habe da mal ein ganz akutes Probelm.
    Wir wollen bei einer Patientin eine OP durchführen bei der das ZE87 zur Abrechnung käme. Diese OP haben wir aber bislang noch nicht durchgeführt und die zuständige KK lehnt die Berechnung des ZE ab, weil dies nicht im Budget vereinbart wurde.

    Muß ein bundeseinheitliches ZE in irgendeiner Form vereinbart werden? Meiner Meinung nach nicht, nur bin ich jetzt verunsichert, weil ich damit kaum Erfahrungen habe.

    Grüße

    N.Pollack

  • Hallo Frau Pollack,

    das ZE muß selbstverständlich nicht vorab vereinbart sein, das ist wie bei den DRG. Sie vereinbaren ja auch nicht prophylaktisch für alle Fälle mal jede DRG mit mindestens einem Fall, nur damit Sie sie abrechnen können, wenn dann doch mal irgendein Kolibri kommt.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Frau Pollack,

    auch ich folge den Ausführungen von Herrn Blaschke.

    Aber was Sie sich fragen müssen:
    [comic]Liegt die Leistung in Ihrem Versorgungsauftrag?[/comic]

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo,

    vielen Dank für die Antworten. Ich war mir wirklich unsicher, weil die besagte Kasse sehr beharrlich war.
    Aber jetzt weiß ich, daß ich doch nicht ganz dumm bin :d_zwinker:

    MiChu: Ja im Versorgungsauftrag ist die OP definitiv drin, :sonne:

    Grüße und schöne Pfingsttage!

    N.Pollack :sonne: