Guten Tag,
ich habe eine eher \"bürokratische\" Frage:
Bei einem neuen Produkt, das in eine bestehende Gruppe gehört, für die es bereits ein bundeseinheitliches Zusatzentgelt gibt:
1. Wer bestimmt/wie wird festgelegt, ob ein neues Produkt in den Genuss eines bestehenden bundeseinheitl. Zusatzentgelts kommt (gibt es eine offizielle Stelle, die sagt, Produkt XYZ gehört in diese Gruppe im Sinne der Definition des Zusatzentgeltes?
2. Ist in diesem Fall von Herstellerseite, Krankenhausseite oder irgend einer anderen Partei ein Antrag/Verwaltungsakt notwendig (Antrag etc.)?
Vielen Dank.
KAWA