Guten Tag liebe Community,
ich bin relativ neu in der Branche des Kodierens und dennoch stoße ich bereits jetzt auf einige Fragen. Zwei davon möchte ich gerne hier stellen:
es geht darum, dass meine Arbeitskollegen gerne eine Kodierung anhand der Medikamente eines Patienten, die während des stat. Aufenthaltes gegeben werden, kodieren. D.h. sie suchen sich in der \"Roten Liste\" das Medikament raus und schauen nach der passenden Erkrankung. In wieweit ist dies denn legitim?
Eine weitere Frage, die sich mir stellt:
während meiner Weiterbildung zur klin. Kodierfachkraft lehrte uns ein Dozent, dass es rechtens sei, eine Herzinsuffizienz (z.B. I50.01) zu kodieren, wenn der Patient ASS oder Marcumar bekäme.
Inwieweit ist dies korrekt?
Diese Medikamente gibt man ja bei mehreren Erkrankungen. Was ist nun, wenn die Herzinsuffizienz zwar nicht konkret benannt wurde, jedoch herzuleiten ist (alter Patient, \"dickes\" Blut, wird zur Prophylaxe einer kard. Dekompensation gegeben).
Ich danke im Voraus für jegliche Hilfestellung zur Beantwortung dieser Fragen