Hallo Forum,
eine größere KK bedrängt uns, in großem Stil Fallprüfungen ohne den MDK durchzuführen. Dazu würden (medizinische!) Informationen fallbezogen bei uns abgefragt werden und eine Abrechnungsstelle der KK würde dann Stellung nehmen, ob die Abrechnung (ihrer Ansicht nach) korrekt ist.
Auf eine Aufwandspauschale für unveränderte Fälle soll selbstverständlich verzichtet werden.
Meiner Meinung nach würde damit der §275 verletzt, evtl. auch bestehende Landesverträge und insbesondere die ärztliche Schweigepflicht.
Möglicherweise würden die ärztlichen MedCos der Abteilung sich persönlich strafbar machen...
Laut Auskunft der betreffenden KK würden bereits \"zahlreiche Häuser\" teilnehmen und davon \"profitieren\". (Wovon denn bloß?)
Wie kann man damit umgehen?
Anzeige erstatten wegen Aufforderung zu einer Straftat?
Sehe ich das zu eng oder zu formalistisch?
(Wo kein Kläger.....)
Was meint der MDK dazu (falls jemand mitliest)?
Für Standpunkte und Argumente wäre ich dankbar.
Vielen Dank!
RT