Guten Morgen -
m.E. ist der \"Knackpunkt\" die Auslegung/Definition des Begriffes der \"Veranlassung\". Hier hilft evtl. ein Blick über den Tellerrand. Der Begriff ist im Steurrecht (Dienstreisen etc. hier bei sog. betrieblich veranlassten Aufwendungen) wichtiges Thema - Zitat: Der Begriff der betrieblichen Veranlassung erfordert, dass ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und dem Betrieb (Beruf) besteht (BFH Urteil vom 1.6.1978, IV R 36/73, BStBl II 1978, 499). Eine OP am Fuß wird eher durch eine Fraktur daselbst und weniger durch eine Problem am der Gebärmutter veranlasst - das dürfte so auch ein - erfreulich häufig gar nicht so sehr um die Ecke denkender - Richter nachvollziehen können. Und natürlich auch verstehen was gemeint ist mit: Die nach Analyse festgestellte Hauptdiagnose muss nicht der Aufnahmediagnose oder Einweisungsdiagnose entsprechen.
Oder einfach der Blick z.B. in: http://de.thefreedictionary.com/Veranlassung
Ver•ạn•las•sung die; -; nur Sg
1. ein wichtiger Grund für eine Handlung <es gibt, es besteht Veranlassung; jemand hat keine Veranlassung für etwas/etwas zu tun>: jemanden ohne jede Veranlassung beschuldigen; Er hat keine Veranlassung, einen solchen Schritt zu unternehmen
2. auf jemandes Veranlassung (hin) weil es jemand so will, so festgelegt hat
Es ist im \"Rahmen der Entwicklung und Pflege des Entgeltsystems\" ja wohl auch kaum nützlich eine zukünftige Fallgrupppe Fußbruch bei Gebärmutterproblem zu definieren.
Ich finde das hilft evtl. bei der Meinungsbildung etwas.
Herzlichst.