Unterschiedliche Kriterien für die J96.0 beim MDK Bayern

  • Hallo zusammen,

    bei der obigen Diskussion möchte ich auf einen Abschnitt aus \"Das ICU Buch\" von Marino hinweisen, S. 314:
    \"Die Pulsoxymetrie bietet im Vergleich zur konventionellen arteriellen Blutgasbestimmung mehrere Vorteile bei der Überwachung der arteriellen O²-Sättigung:
    - genauere Bestimmung der arteriellen O²-Sättigung [..]
    Tatsache ist, dass die Sa-O² eines arteriellen Blutgases kein gemessener Wert ist, sondern aus einem Nomogramm hergeleitet wird. Es hat sich gezeigt, dass dieser abgeleitete Parameter viel weniger genau ist als die pulsoxymetrischen Messwerte.\"
    M.E. sollte diese Aussage die Diskussion bezgl. der Anerkennung pulsoxymetrischer Messungen der O²-Sättigung beenden.

    Gruß Hintz

    Thomas Hintz
    Ltg. Medizincontrolling
    Klinikum Fürstenfeldbruck

  • Hallo Lunge,
    da auch Kodierer ohne tiefere Kenntnisse der Atmungsphysiologie hier Rat suchen, möchte ich in Ihrem Beitrag vom 7.9.2010 richtigstellen, dass bei einer Partialinsuffizienz der Kohlendioxid-Partialdruck (pCO2) erhöht ist und hoffentlich keine Kohlenmonoxidvergiftung vorliegt.
    Zu den ab 2011 gültigen Kodes möchte ich anmerken, dass die Fünfsteller J96.x1 sowohl eine hyperkapnische Partialinsuffizienz als auch eine Globalinsuffizienz abbilden. Eine Globalinsuffizienz ist nicht durch Doppelkodierung Typ I + Typ II zu kodieren.
    Mit freundlichen Grüßen aus Berlin

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Hallo Herr Bartkowski,

    vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Korrektur.
    Völlig richtig: es handelt sich natürlich um den Kohlendioxid-Partialdruck.

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe

  • Guten Abend allen im Forum,
    habe heute ein MDK- Gutachten auf dem Tisch in dem eine akute respiratorische Insuffizienz mit folgender Begründung gestrichen wird: \"Die ND J96.0 kann nicht akzeptiert werden, es lag eine kardiorespiratorische Insuffizienz im Rahmen einer Linksherzinsuffizenz Nyha 3 vor, keine akute respiratorische Erkrankung. Im Zusammenhang damit ist die Verminderung des PO2 und der Sauerstoffsättigung sowie der vorübergehend erhöhte PCO2 zu sehen.\"
    ????? ( Irgendwie fehlen mir jetzt die Gegenargumente)

    Viele Grüße
    Paul

  • Hallo Herr Paul,

    lassen Sie sich nicht einschüchtern:
    Nach den DRG-Kodierempfehlungen, Kodierempfehlung Nr. 37 der SEG 4 der MDK-Gemeinschaft, aktualisiert am 28.01.2010, liegt \"eine respiratorische Insuffizienz vor, wenn pathologische Blutgasveränderungen im Sinne einer respiratorischen Partial- oder Globalinsuffizienz nachweisbar sind. ..... J96.- Respiratorische Insuffizienz, anderenorts nicht klassifiziert kann bei Aufwand (z.B. Sauerstoff-Gabe) zusätzlich zur Grundkrankheit verschlüsselt werden.\"

    \"J96 stellt ein eigenständiges und wichtiges Problem dar und ist als Nebendiagnose zusätzlich anzugeben (DKR D003i).\"
    Es ist nicht definiert, daß eine respiratorische Insuffizienz bei Linksherzinsuffizenz nicht zu kodieren wäre.

    Auch ist der Hinweis unsinnig, daß im \"Zusammenhang damit [Anmerkung: Linksherzinsuffizienz] die Verminderung des PO2 und der Sauerstoffsättigung sowie der vorübergehend erhöhte PCO2 zu sehen\" sei: Vielmehr findet sich bei Patienten mit einer Herzinsuffizienz eine Luftnot mit Tachypnoe oder Orthopnoe in Ruhe oder Belastung. Dies führt zu einer Hyperventilation mit der Folge einer Verminderung des pCO2, nicht etwa zu einem Anstieg im Sinne der Hypoventilation.

    Unbedingt Widerspruch einlegen! Und freundlich nach Literatur bezüglich der vom Gutachter vertretenen Pathophysiologie fragen......

    Viel Erfolg!

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe

  • Guten Tag Herr Lunge,
    vielen Dank für Ihre Bestätigung der richtigen Kodierung.
    Auch heute saß ich wieder vor einer MDK Mitarbeiterin, die der festen Überzeugung ist ( zum wiederholten Mal, da fast immer die gleichen Ärzte in unserer Krankenhaus kommen) , das eine respiratorische Globalinsuffizienz mit der J 96.9 zu verschlüsseln sei. Da sie meine Meinung dazu bereits kannte, lohnte auch keine Diskussion mehr.
    Allen noch einen schönen Abend
    Paul

  • Hallo Lunge,

    haben Sie eigentlich jemals auf Ihre freundlichen Anfragen nach Literatur, die die im Einzelfall \"merkwürdige\" Ansicht der Mitarbeiter des MDK belegen könnte, eine fundierte Anwort erhalten? Wir bisher leider niemals.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • hallo forum!

    Die KE Nr 37 finde ich seltsam:
    A liegt vor, wenn BGAs im Sinne von einer Teil oder Ganz-A vorliegen.

    Da fragt man sich, wann A vorliegt, jedoch das nicht im sinne von A ist.

    Die reflexartige zuordnung vieler bgas zur RESPIRATORISCHEN insuff ( üblich seit drg ) ist oft auf wackeligen beinen. Betreibt man invasive Dyspnea-diagnostik, lernt man die grenzen der medizin kennen.

    Auch wenn ich die erfolgsaussichten nicht als rosig ansehe, begrüße ich die haltung einiger mdk-kollegen, der gegenwärtigen kodierpraxis einiger khs widerstand zu leisten.

    mfg ETgkv

  • Hallo Herr Blaschke,

    nein, auch wir haben bislang niemals eine Antwort erhalten. Aber wundert uns das? Wir hätten, wäre der Standpunkt der Mitarbeiter des MDK korrekt, dann ja jahrelang falsch gelernt und gelehrt.....

    ETgkv,

    \"A liegt vor, wenn BGAs im Sinne von einer Teil oder Ganz-A vorliegen.
    Da fragt man sich, wann A vorliegt, jedoch das nicht im sinne von A ist.\"

    Nein: A ist kein Teil oder Ganz-A! A liegt vor bei B [Partialinsuffizienz] oder C [Globalinsuffizienz].

    Ergo: Eine respiratorische Insuffizienz liegt vor, wenn sich eines der Atemgase (Sauerstoff und Kohlendioxid) oder beide ausserhalb der physiologischen Normbereiche befindet.

    Frage: Was, bitte, verstehen Sie unter \"invasiver Dyspnea-Diagnostik zum Erlernen der Grenzen der Medizin\"?

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe

  • hallo Lunge,

    leider (für die gkv ) haben Sie weder falsch gelernt noch falsch gelehrt. Sie müssen also nicht umlernen oder gar was widerrufen.
    An die medizinische def der resp insuff kommt man nicht ran. Muss man auch nicht, das ärgerliche ist ja der ccl. Hier halte ich eine abwertung für längst überfällig.
    ( Auf ein zweites wunder wie bei der 8-173 kann man nicht hoffen, eine präzisierug des aufwandes im icd ist wohl schwerer machbar als im ops )

    Unter invasiver dyspnoe-diag verstand ich eine cardiovasculäre diag nach (erfolgloser ) pulmonolgischer abklärung. Nach Re-Li-herzkatheter mit oxy-run etc stand man vor einer fülle von daten, die zu nichts passten.
    Bei den drg-prüfungen haben mich arztbriefe mit dyspnoe-diag immer besonders interessiert. In keinem einzigen fall wurde dabei etwas gefunden, was im prinzip nicht schon vorher bekannt war. Und das trotz hr-ct, cardialer MRTomographie etc.

    mfg ETgkv