Distra zur Prophylaxe bei Alkoholikern

  • Hallo Poefi,

    wenn ich den Beitrag von Merguet richtig verstehe, darf der MDK gar nicht fachliche Fragen und Bewertungen in Zweifel ziehen. Der MDK kann nur formal argumentieren. Und hier stellt sich also eher die Frage, ob Ihre Dokumentation und Ihre formalen Zusammenhänge kodier- und abrechnungstechnisch korrekt sind.

    Besten Gruß, TicTac

    There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the universe is for and why
    it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre and inexplicable.
    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams

  • Naja,

    ganz so einfach ist das sicher nicht. Aber im vorliegenden Fall ist es sop einfach. Denn der Alkoholismus ist die KRankheit, die einen Ressourcenverbracuh nach sich zieht um das Symptom (Entzug) zu vermeiden.
    Anders stellt sich die Situation dar, wenn Sie prohylaktisch Kaliuinfusionen auf der Intensiv geben, um die Hypokaliämie zu vermeiden. Hier liegt keine eindeutig deginierte Krankheit zugrunde, hier können Sie den drohenden / sich anbahnenden Zustand nicht kodieren.

    gruß

    merguet

  • Hallo zusammen,

    ich habe gerade die Rückinfo von der KK erhalten. Lt. dem KK-Mitarbeiter wird von Ihrem beratenden Arzt die Meinung vertreten, dass nur eine drohende Krankheit verhindert wird. Deshalb ist die F10.2 nicht kodierfähig.

    Gruß

    Pöfi

  • Hallo Poefi,

    Zitat

    Lt. dem KK-Mitarbeiter wird von Ihrem beratenden Arzt die Meinung vertreten, dass nur eine drohende Krankheit verhindert wird. Deshalb ist die F10.2 nicht kodierfähig.


    ein Abhängigkeitssyndrom ist keine \"drohende\", sondern eine manifeste Krankheit; die Gabe von Clomethiazol hat in einer solchen Situation nicht den Zweck, die Alkoholabhängigkeit zu \"verhindern\", sondern ein mögliches Delir. Das Delir wäre also die \"drohende Krankheit\" und ist somit nicht kodierfähig. Der Aufwand der Medikamentengabe hingegen steht eindeutig in Zusammenhang mit einer ärztlicherseits zumindest vermuteten Alkoholabhängigkeit (anderenfalls wäre die Gabe von Clomethiazol auch gar nicht zu rechtfertigen, schließlich handelt es sich dabei ja nicht um Pfefferminzpastillen). Somit ist die Kodierung mit F10.2 völlig korrekt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo zusammen,

    ich finde es unglaublich, dass, nach meinem Empfinden so eindeutige Sachverhalte wie hier beschrieben, zu Auseinandersetzungen mit anschließendem Dissens mit dem MDK führen.
    Für mich zählt --> spezifische medikamentöse Therapie für eine Krankheit (hier Alkoholismus) verabreicht --> eindeutiger Ressorcenaufwand für das KH --> Kodierung gemäß DKR!

    Viele Grüße

    MCO

  • hallo forum,

    ein aspekt ist in diesem thread immer noch offen: Gohr´s angabe, clomethiazol sei für die PROPHYLAXE des entzugssyndroms NICHT zugelassen.

    Was mich selbst an clomethiazol störte, war die starke verschleimung der patienten. Bei diazepam sah ich das nicht in diesem ausmass.

    mfg ETgkv

  • Zitat


    Original von ETgkv:

    Was mich selbst an clomethiazol störte, war die starke verschleimung der patienten. Bei diazepam sah ich das nicht in diesem ausmass.

    mfg ETgkv


    Guten Tag,
    das Problem hatte ich eigentlich nur bei der i.v.Gabe. Oral war es auch in höheren Dosen ( bis zu 8 x 2 Kps p.d.) gut verträglich.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Morgen allerseits,

    bei allem Respekt. Die Diagnose einer Alkoholkrankheit ist doch gar nicht nachgewiesen worden. Für die Abhängigkeitsdiagnose gibt der ICD-10 ganz klare Vorgaben. Bekannt ist lediglich der Konsum von 4 Bier am Tag. Das heißt jedoch noch lange nicht Alkoholabhängigkeit. Ich bitte auch zu Bedenken, welche Konsequenzen sich für den Patienten daraus ergeben können, wenn leichtfertig (nur um des CCL wegen) eine Abhängigkeitsdiagnose gestellt wird, z.B. in Bezug auf Versicherungen, Arbeitsplatzwechsel etc. Denn wenn eine Diagnose erst mal irgendwo steht, ist sie nicht mehr so schnell aus der Welt zu schaffen. Bitte denkt auch an unsere Patienten.
    Bei bekannter, sauber diagnostizierten Alkoholabhängigkeit kann durch die Distra-Gabe ein Mehraufwand bestätigt werden. Allerdings liegt hier eine \"off-label-Gabe\" vor, so dass der MDK dies schon monieren darf (Stichwort Fehlbehandlung)
    Viele Grüße
    Frank Holzwarth

    Dr. Frank Holzwarth
    FA für Chirurgie / Notfallmedizin
    Medizincontrolling

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Hr. Holzwath,

    ich gebe Ihnen prinzipiell Recht, dass diese Diagnose sensibel ist. Wir könnten aber bei jeder Kodierfrage im Forum erst mal die Diagnose medizinisch in Frage stellen und diskutieren, ob es jetzt so war oder nicht. Es ist jedoch selbstverständlich, dass eine Diagnose auch vorliegen muss, damit sie kodiert werden kann ( Ausnahme DKR D008 ). Das wurde doch aber gar nicht vom MDK bestritten (Zitat: \"Bekannter Alkoholiker\"), also wohl medizinisch von beiden Seiten so gesehen. Warum hier eine Fehlbelegung wegen off-label-use vorliegen sollte, erschließt sich mir zudem nicht wirklich (Patient war wegen Fraktur aufgenommen). Auch dies war nicht Gegenstand der Frage bzw. Kritik des MDK. Selbst wenn, hat der MDK in seinen SEG4-Hinweisen auch schon gelesen, dass eine Nebendiagnose auch als solche einen Ressourcenaugwand inne hat, wenn sie mit einer Medikamenteneinnahme nicht ursächlich behandelt wird und somit zu kodieren ist (Kodierempfehlung 157).

  • Hallo Herr Selter,

    da hab ich mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt. Ich bin auch der Meinung, dass F10.2 kodiert werden darf, wenn die Diagnose vorliegt.

    Bezüglich des MDK und der Distra-Gabe war mein Gedankengang in Bezug auf den Beitrag von\"merguet\" derjenige, dass der MDK sogar dazu verpflichtet ist auf die Indikation zur Distra-Gabe hinzuweisen. Nicht umsonst haben die med. Dienste eigene Rechtsabteilungen, die sich mit Fragen der \"Fehlbehandlung\" beschäftigen. Aber dies ist ein anderes Thema.
    Inhaltilich sind wir beisammen.

    Viele Grüße

    Dr. Frank Holzwarth
    FA für Chirurgie / Notfallmedizin
    Medizincontrolling