• Guten Tag,
    mich beschäftigt zur Zeit die Gruppengröße bzw. die benötigten Therapeuten. Ich verstehe den OPS so, dass eine Gruppengröße von maximal 18 Patienten möglich ist und nur bei Gruppenpsychotherapie mit 13-18 Pat. ein zweiter Arzt oder Psychologe nötig ist. So hat es ja auch Herr Schaffert dargestellt. Nun lese und höre ich aber öfter die Aussage: \" Eine Gruppentherapie von 13-18 Pat. darf nur mit 2 Therapeuten gewertet werden\" ( Dr. Godemann, Berlin ) Dabei ist von jeglicher Gruppentherapie die Rede!!
    Da stellt sich doch die Frage wie man letztendlich kodieren soll und von einer Vereinheitlichung kann ja wohl auch keine Rede sein.
    Viele Grüße
    von Suse der Ratlosen!

  • Schönen guten Tag Suse,

    Zitat


    Original von Suse:
    \" Eine Gruppentherapie von 13-18 Pat. darf nur mit 2 Therapeuten gewertet werden\" ( Dr. Godemann, Berlin ) Dabei ist von jeglicher Gruppentherapie die Rede!!


    Ich habe meine Aussage anhand des Wortlauts des OPS abgeleitet. Bitten Sie Herrn Dr. Godemann (und andere, die diese Meinung vertrteten) doch, seine Aussage anhand des OPS zu belegen.

    Wir kommen nur zu einer einheitlichen Kodierung, wenn wir uns streng am Wortlaut des OPS orientieren. Dort wird eben nur bei der Gruppenpsychotherapie zwei Ärzte oder Psychologen gefordert. Es macht ja auch keinen Sinn, dass bei einer großen Gestalt- oder Genussgruppe oder beim gemeinsamen Snoozlen, Tanzen oder dem Autogenen Training ausgerechnet zwei Ärzte oder Psychologen dabei sein sollen (auch wenn denen so etwas auch mal zu gönnen wäre).

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Suse, Hallo Forum!
    Ohne mich weit aus dem Fenster lehnen zu wollen...
    Die nötigen Regelwerke liegen uns doch alle vor: Wir haben den ICD10, den OPS 2011 und vor allem die DKR-Psych. Was brauchen wir noch? Schriftliche Stellungnahmen vom InEK und DIMDI.
    Mehr ist zur Zeit für meine Abrechnung eigentlich nicht relevant.
    Ich will nicht respektlos erscheinen, aber da kann Dr. G aus B. oder Prof. Z. aus W. sonst etwas sagen - gibt es dazu keine entsprechende Expertenaussage von DIMDI, Fachgesellschaft und InEK, hat es zwar Diskussions- aber keinen Abrechnungswert.

    Sicherlich wäre es gut, wenn Referenten die Regelwerke ausführlich lesen würden.

    Viele Grüße aus dem Noch-Urlaub,

    B. Gohr

    PS: Ich hoffe, ich habe mir mit meiner Aussage nun nicht zu viele Feinde hier gemacht...

    PS2: Herr Schaffert war schneller.

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Guten Morgen,
    danke für die Rückmeldungen. Sie haben mir den Rücken gestärkt wenn es bei uns im Haus zu Diskussionen über dieses Thema kommen sollte.
    Einen schönen Arbeitstag wünscht Suse

  • Hallo Suse,
    hallo liebes Forum,

    durch die Diskussion bin ich gerade etwas irritiert...
    Ich habe das bis jetzt so verstanden, dass lediglich bei der Gruppenpsychotherapie (13-18 Pat.) zusätzlich zum ersten Therapeuten (der ja logischerweise ein A/P sein muss) ein zweiter Therapeut verbindlich vorgeschrieben ist und dieser dann zusätzlich eben auch A/P sein muss.
    Ansonsten war ich bis jetzt der Meinung, auch Gruppentherapien (13.- 18 Pat.)
    1. von einem Therpeuten geleistet werden können,
    2. es aber möglich ist, auch einen zweiten Therapeuten teilnehmen zu lassen (und dann rechnet jeder in seiner Berufsgruppe 1/12 ab)
    3. ein teilnehmender dritter Therapeut nicht berechnet werden darf.

    Wo steht, dass bei Gruppentherapien (13.-18. Pat.) der 2. Therapeut generell verpflichtend ist??? Ich freue mich über eine kurze Rückinfo!

    LG
    NZi

  • Schönen guten Tag allerseits,

    Zitat


    Original von NZi:
    Ansonsten war ich bis jetzt der Meinung, auch Gruppentherapien (13.- 18 Pat.)
    1. von einem Therpeuten geleistet werden können,
    2. es aber möglich ist, auch einen zweiten Therapeuten teilnehmen zu lassen (und dann rechnet jeder in seiner Berufsgruppe 1/12 ab)
    3. ein teilnehmender dritter Therapeut nicht berechnet werden darf.


    Ihrer Meinung stimme ich vollkommen zu (bei Erwachsenen)

    Zitat


    Original von NZi:
    Wo steht, dass bei Gruppentherapien (13.-18. Pat.) der 2. Therapeut generell verpflichtend ist??? Ich freue mich über eine kurze Rückinfo!

    Das steht so nicht im OPS, offensichtlich gibt es aber Kollegen, die das (meines Erachtens fälschlicherweise) so interpretieren.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten Tag!
    Ergänzung: Nur bei der Gruppenpsychotherapie wird tatsächlich ein zweiter Arzt oder Psychologe verlangt. Siehe auch in diesem Thread.
    Beste Grüße, TicTac

    There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the universe is for and why
    it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre and inexplicable.
    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams

  • Guten Tag,
    aus der Sicht eine normalen Internisten, der sich mit Rechnungsprüfungen und Auslegungen durch Kostenträger und MDK herumschlägt, wäre noch eines zu berücksichtigen:
    Ist in irgendwelchen konsentierten oder sonstigen Leitlinien etwas niedergelegt im Zusammenhang mit Gruppengrösse und Therapeutenanzahl?
    Wenn dem so wäre und wenn die TE entgeltrelevant wären, dann sind Sie schnell in der Diskussion über adäquate, leitliniengerechte, dem Stand der Wissenschaft entsprechende etc etc pp . Therapie mit dem Ziel der Aberkennung des Kodes im Einzelfall.

    Ist für die Kodierung ohne Rechnungsprüfung ohne Belang und bis zur Scharfschaltung wird sich der OPS noch mal ändern. Aber ich wolte es mal eingeworfen haben.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo ich mal wieder,

    Ich habe noch mal eine genaue Frage zu den Definitionen die im OPS-Katalog so verwendet werden und wie man diese voneinander abgrenzen kann.

    Zum Beispiel die Psych-PV-OPS Kodes stellen den Behandlungsbereich, die Behandlungsart oder den Behandlungsaufwand dar?

    Laut OPS:

    \"Die Definitionen der Behandlungsarten richten sich nach der Psychiatrie-Personalverordnung\"

    weiter

    \"Ein Kode aus diesem Bereich ist zu Beginn der Behandlung und bei jedem Wechsel des Behandlungsbereichs und der Behandlungsart anzugeben\"

    Also wenn die Psych-PV-OPS-Kodes die Behandlungsart angeben, für was steht dann der Behandlungsbereich, etwa für die Komplexkodes?

    Danke Casper

  • Guten Tag Casper,

    die Einstufungen nach der Psych-PV sind in das OPS-System eigefügt und mit Kodes versehen worden. Das bedeutet, dass eine Behandlungsart in einem Behandlungsbereich mit den Kodes 9-980.x bis 9-983.x abbildbar ist.

    Beispiel:
    Nach der Psych-PV wird ein Patient in A2 eingestuft. Das bedeutet: der Behandlunsbereich ist die Allgemeine Psychiatrie. Die Behandlungsart ist die Intensivbehandlung. Nach der OPS-Systematik ist es der Kode 9-980.1

    Da während einer Behandlung ein Wechsel stattfinden kann, z.B. in der Behandlungsart von der Intesivbehanlung in die Regelbehandlung, muss das mit entsprechendem Kode vesehen werden.
    Es kann sich nicht nur die Behandlungsart ändern, sondern auch der Behandlungsbereich. Dieser Wechsel muss auch entsprechend kodiert werden.

    Damit geben die Psych-PV- Kodes (auch Pseudo-OPS genannt) beides an; den Behandlungsbereich und die Behandlungsart.

    Viele Grüße,

    TWaK