• Hallo desperate,
    also ich würde ganz spontan sagen, er wird am Ende kodiert. Man kann ja in einem wöchentlichen Kode nicht sagen \" Mindestens 50 Tage\".
    Viele Grüße
    Suse

  • Hallo Suse,
    spontan würde ich dem zustimmen..wenn ichs dann irgendwo noch spontan schriftlich hätte, fänd ichs noch besser :)

    Freundliche Grüße aus Berlin
    desperate

  • Hallo desperate,
    1x am Ende kodieren mit Bezugsdatum = Aufnahmetag bzw. Beginn der psy/psy.Behandlung im Sinne dieses Codes. Relevant für diesen Code ist die gesamte Therapiedauer in Tagen; die einzelnen TE werden über die anderen, hierfür gedachten Codes (9-60, 9-61, 9-62, 9-63) angegeben, und zwar zusätzlich.
    Herzliche Grüße
    L. Nagel

    Dr. Lars Nagel
    Leiter Medizincontrolling
    Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg
    [Groß-Umstadt | Seeheim-Jugenheim]

  • Hallo zusammen!
    Da ist vielleicht als Ergänzung zu Herrn Nagels Erklärung zu sagen, dass man generell jeden Code auch erst bei Behandlungsende generieren muss.
    Mir schreibt ja niemand vor, dass ich wöchentlich Codes generieren und übermitteln muss (davon abgesehen ist ohnehin kein Platz für OPS-Codes in anderen Datensätzen als dem Rechnungssatz, wenn ich mich Recht entsinne).
    Ich muss die Codes nur entsprechend einmal die Woche angeben - mit entsprechendem Bezugsdatum.
    Zumindest daran hat sich ja in 2011 nichts geändert.

    Liebe Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Ein herzliches Hallo an alle,

    da wir noch nicht mit Hilfe einer EDV- Unterstützung dokumentieren, ist mir gerade ein beängstigender Gedanke gekommen. Aus der Kodierung im DRG-Bereich ist das Aufnahmedatum relevant für die Generierung der Kodes- wie sieht es bei uns bzgl. des Wechsels 2010 - 2011 aus? Werden alle 2010 aufgenommenen Patienten mit der \"alten\" Systematik (alte Codes, alte Gruppengröße, unterschiedliche TE etc.) berechnet und das dann im schlimmsten Fall noch bis weit in 2011 hinein (z. B. PT- Stationen mit mehreren Monaten stat. Aufenthalt?). - 2 Systeme parallel- Hilfe! Wie wollen das die Kliniken handhaben, die ebenfalls noch nicht EDV- unterstützt ihre Daten gewinnen? Über eine Rückinfo freue ich mich!

    mfG
    NZi

  • Hallo,
    im DRG-Bereich werden die Überlieger nach dem Katalog aus dem Aufnahmejahr verschlüsselt.
    Allerdings gibt es wohl im Psychiatrie-Bereich abrechnungstechnisch keine Überlieger, d.h. die Fälle können / sollten (?) gesplittet werden.
    Gruß
    GenS

  • Guten Tag,
    ich hab da mal ne Frage und zwar habe ich einen Knoten im Kopf bezüglich des Kodes 9-63 in der neuen Fassung.
    In den Mindestmerkmalen dazu steht jetzt
    Die durchgeführten ärztlichen und/oder psychologischen Verfahren (ärztliche und psychologische Einzel- und Gruppentherapie) müssen mindestens 3 Therapieeinheiten pro Woche umfassen. Bei weniger als 3 Therapieeinheiten pro Woche ist ein Kode aus dem Bereich 9-60 (Regelbehandlung) zu verwenden, sofern keine Intensivbehandlung (9-61) vorliegt.

    Warum gibt es dann den Kode

    9-630.0 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit 1/12 bis 2 Therapieeinheiten pro Woche unter der Überschrift
    9-630 Anzahl der durch Ärzte erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen

    Kann mir jemand helfen? :rotwerd:

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Schönen guten Tag Herr Horndasch,

    Zuerst wollte ich antworten, dass man im deutschen Gesundheitswesen nie nach dem \"Warum\" fragen sollte.

    Bei genauerem hinsehen musste ich feststellen, dass der Denkfehler daran liegt, dass die Voraussetzung der 3 Therapeieinheiten sich auf Ärzte und/oder Psychologen bezieht. Die Therapieeinheiten sind bei diesem Kode jedoch noch nach Ärzten und Psychologen getrennt, so dass die Voraussetzung mit z. B. 2 ärztlichen ( 9-630.0 ) und 1 psychologischen ( 9-631.0 ) TE erfüllt sein kann.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag

  • Danke Herr Schaffert,
    genau das habe ich übersehen. War ich noch ganz im Folgezustand von 9-60 bis 9-62.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Gens,

    ich habe noch einen Patienten aus 2009 stationär, für den ich keine der neuen Kodes generieren kann, da diese vom EDV- System einfach nicht erfasst werden können (Fehlermeldung!). Jetzt habe ich die Befürchtung, dass ich für Fälle aus 2010 eben auch keine der neuen Codes von 2011 eingeben kann- ergo die alten Codes verwenden (und damit auch die \"alten\" Verschlüsselungsvorgaben beibehalten) muss. Das bedeutet z.B. , einen Patienten 2010 aufgenommen berechne ich alt: Gruppe 9x0,25, einen 2011 aufgenommenen Patienten neu: Gruppe 9x0,125 usw. usw. Sollte das vom Inek so geplant sein? Kennt jemand dazu eine verbindliche Stellungnahme?

    LG
    NZi

  • Schönen guten Tag,

    es sind die Klassifikationen in der Version des Aufnahmetages zu verwenden. Ich habe die Quelle jetzt gefunden:

    Vereinbarung zur Datenübermittlung nach § 301

    In der Anlage 5: Durchführungshinweise findet sich das folgende Zitat:

    Zitat

    Vorgehen bei Versionswechsel:

    Die Fallabwicklung orientiert sich ausschließlich am Aufnahmetag. Für alle Nachrichten eines Falls, einschließlich Entlassungsanzeige, Rechnungssatz und Zahlungssatz, sind die am Aufnahmetag gültigen Versionen der Schlüsselverzeichnisse (insbesondere ICD, OPS, DRGKatalog) und der Datenaustauschstrukturen maßgeblich. Ein Fall ist somit mit der Nachrichten-version zu Ende zu führen, mit der er im Aufnahmesatz begonnen wurde.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,