Hallo biggiangel!
Kaufen Sie Sich am besten mal die Psychiatrie-Personalverordnung. Gibts mit vielen Kommentaren bei Amazon.de
So ohne direkte Einsicht in alle Patientenakten kann man pauschal keine PsychPV einstufen.
Viele Grüße,
B. Gohr
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PS: Sie nutzen aber bitte nicht die Therapiezeiten, die durch die Ant. Komplexbehandlung erbracht wurden, um die Psychosomatische Behandlung abzurechnen, oder?