• Sehr geehrtes Forum!

    Wenn ein Polytrauma vorliegt, müssen dann alle vorliegenden Verletzungen bei Aufnahme kodiert werden, auch wenn sie bei Aufnahme nur diagnostiziert werden und nicht im speziellen weiter behandelt werden sondern das ganze Trauma?

    Z. B. Pat. hat eine Rippenserienfraktur, eine Lungenkontusion und eine Nierenkontusion. Er wird auf die Intensivstation verlegt und dort beatmet und beobachtet.
    Es wurde allerdings für die Niere keine extra Behandlung / Diagnostik vorgenommen, darf ich diese nun kodieren werden oder nicht? Es lag ja ein Polytrauma vor und ohne die Niere, wird eine \"normale\" DRG: Verletzungen der Atmungsorgane mit Beatmung ermittelt.

    Mfg
    K. Weihs

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    die Verletzungen haben doch einen Aufwand \"Diagnostik\" nach DKR D003 verursacht. Warum sollte man sie nicht kodieren? Wollen Sie hier den Passus \"Abnorme Befunde\" anwenden?

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo,

    laut Auskunft MDK darf man die ND nicht kodieren wenn kein weiterer Aufwand mit den vorliegend Polytraumadiagnosen gemacht wurde.
    Ich hab auch die DKR 1911a als Argument gebracht, aber das wollte er nicht wirklich hören.

    Mfg
    K. Weihs

  • Hallo Frau Weihs,

    das überrascht mich doch etwas, weil das doch der Auffassung des geschätzten Herrn Bartkowski (DRG-Übung 70) zu widersprechen scheint.

    siehe http://www.bdc.de/index_level3.j…ExpandSection=3

    Muß man sich wirklich alles gefallen lassen? :d_niemals:

    [f2]Mit freundlichen Grüßen


    Dr. M. Finke
    Oberarzt der Chirurg. Abteilung :i_ritter:
    Rotkreuzklinik Lindenberg[/f2]

  • Hallo,
    auch nach meinem Eindruck ist der diagnostische Aufwand beim MDK nicht als Aufwand i.S. der DKR \"gespeichert\". Da scheint mitunter noch etwas Aufklärungsbedarf zu bestehen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Schönen guten Tag allerseits,

    auf den \"Aufwand\" kommt es überhaupt nicht an:

    1.
    In der Nebendiagnosedefinition der DKR steht, dass eine kodierbare nebendiagnose vorliegt, wenn \"irgendeiner der folgenden Faktoren erforderlich ist:
    - therapeutische Maßnahmen
    - diagnostische Maßnahmen
    ...\"
    und dann kommt erst der \"Aufwand\". Es ist doch wohl unbestritten, dass die Nierenkontusion diagnostische Maßnahmen erforderlich gemacht hat, oder wie haben Sie sonst herausgefunden, dass eine vorliegt?

    2.
    Es handelt sich auch offensichtlich nicht um einen \"abnormen [Zufalls-]Befund\", der lediglich kontrolliert wurde, sondern um eine schwerwiegende Folge des Traumas, dass die stationäre Behandlung herbeigeführt hat. Schon der Befund allein hätte eine stationäre Behandlung und Überwachung erfordern können. Im Zusammenhang mit den anderen Verletzungen ist es jedoch sozusagen ein Bestandteil der Hauptdiagnose (den Krankenhausaufenthalt veranlassende Ursache). Dass sie nicht als Hauptdiagnose verschlüsselt wird liegt lediglich daran, dass es nur eine Hauptdiagnose geben kann und aufgrund der DKR 1911a eine anderen Diagnose als Hauptdiagnose vorzuziehen war, weil sie als schwerwiegender bewertet wurde. Die DKR 1911a stellt jedoch eindeutig klar, dass bei Mehrfachverletzungen auch alle anderen Diagnosen zu verschlüsseln sind, oder was hätten sonst die Diagnosen S00.85, S10.0 und S40.0 im Beispiel 1 zu suchen?

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,

    Zitat


    Original von Weihs_Kathrin:
    Ich hab auch die DKR 1911a als Argument gebracht, aber das wollte er nicht wirklich hören.


    Kommentar


    Financial Armageddon, D. Draughon 20006

    …”these warriors work as hard at staying under the cover of darkness as they do at trying to orchestrate all monetary-based decisions”…


    Gruß

    Eberhard Rembs