Hallo zusammen,
bei einer Fallbesprechung mit einer unserer Krankenkassen kam heute ein Fall mit Komplikationen zur Sprache, CHE mit anschließendem Leberabszess usw., und nachdem klar war, dass der Abszess nicht von vornherein mit ins Haus gebracht wurde eröffnete mir die Kassenvertreterin, dass wir den Fall nicht weiter besprechen würden, der würde nun innerhalb der Kasse an eine andere Abteilung weitergeleitet die wiederum mit dem Patienten Kontakt aufnehmen würde und diesen dazu anregen würde, eine Untersuchung auf einen Behandlungsfehler einzuleiten.
Da blieb mir spontan die Spucke weg!
Das die Kasse die Pflicht hat, bei Patientenanfragen im Bezug auf Behandlungsfehler mitzuwirken und ein MDK-Gutachten dazu einholen muß ist mir klar, neu war mir aber, dass der Gesetzgeber sich dabei gedacht hat, dass die Kassen nun bei eventuellem Verdacht auf einen Behandlungsfehler ihre Versicherten auffordert, so ein Verfahren einzuleiten.
Ist mir da etwas entgangen oder wird die Bande immer dreister????
MFG
S. Overhagen