Niereninsuffizienz oder Versagen eines Transplantates

  • Hallo zusammen,

    Wir haben einen Patienten zur gefäßchirurgischen OP einbestellt. Als Nebendiagnose ist ein Z.n. NTX 2002 bekannt. Der Pat. nimmt Immunsuppressiva ein. Die Z94.0 ist somit begründet. Im Labor seit Monaten GFR 35 und weniger. Wie ist das zu verstehen. Hat der Patient eine chronische Niereninsuffizienz mit N18.- oder eine chronische Verschlechterung des Transplantates (T86.-)?

    Danke und viele Grüße

    Mit den besten Wünschen,
    KODI79
    ________________________________________

    Medizinischer Fachberater und Gutachter
    Klinische Kodierfachkraft und Krankenpfleger

    - MDK-Management und Rechnungsprüfung -

  • Warum T86.-. Wenn doch eine langjährige Nierenschädigung in der Vorgeschichte bekannt ist und eine Niere ausfällt und der Pat. deshalb links eine Transplantation erhält und rechts die eigene Niere behält, ist doch von einer Schädigung der eigenen Niere auszugehen und damit von einer weiter bestehenden Niereninsuffizienz und nicht von einem Versagen des Transplantates.

    Mit den besten Wünschen,
    KODI79
    ________________________________________

    Medizinischer Fachberater und Gutachter
    Klinische Kodierfachkraft und Krankenpfleger

    - MDK-Management und Rechnungsprüfung -

  • ...wenn das Transplantat funktioniert, würde die Erkrankung der anderen Niere klinisch nicht auffallen,

    erst bei Transplantatversagen fällt die NIereninsuffizienz auf. Es ist also in jedem Falle ein Transplantat-

    Versagen vorhanden.

    z-ha-lee

  • Hallo KODI79,

    welche gefäßchirurgische OP war denn geplant, sollte durchgeführt werden (bzw. wurde durchgeführt)?

    Wenn "seit Monaten GFR 35 und weniger": Wurde der Patient dialysiert oder nicht? Wurde er zugewiesen wegen des Transplantatversagens, so gilt DKR P015 und damit ein Kode aus T86. Ansonsten eher N18.4 / .5 + Z94.0.

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe

  • Hallo, es sollte ein fem - pop angelegt werden. Die Niere war Nebendiagnose. Die Zuweisung erfolgt nicht wegen eines Transplantatversagens. Davon wird nichts gesagt. Meine Überlegung war aber auch, dass bei einer erfolgten Transplantation ja beide Nieren hinüber gewesen sein müssen. Wenn nun wieder schlechte Nierenwerte über Monate zu sehen sind, müsste dies doch auf das Transplantat zurückzuführen sein, da die andere ja noch terminal geschädigt sein sollte. Momentan ist der Pat. nicht dialysepflichtig. Ein weiterer Gedanke ist aber auch, dass es so oder so eine Niereninsuffizienz ist, egal ob nun vom Transplantat oder nicht. Und die bek. SEG4 bezieht sich ja nur auf TERMINALE Niereninsuffizienz + Transplantatversagen. Also müsste eigentlich sogar alles parallel gehen, N18.3, Z94.0 und T86.-

    Mit den besten Wünschen,
    KODI79
    ________________________________________

    Medizinischer Fachberater und Gutachter
    Klinische Kodierfachkraft und Krankenpfleger

    - MDK-Management und Rechnungsprüfung -

  • Hallo zusammen,
    ich würde dieses Thema gerne nochmal aufleben lassen.

    Wir haben aktuell ein MDK Gutachten in dem der Gutachter die ND N18.4 mit folgender Begündung streicht:
    "Zustand nach allogener Nierentransplantation 1996 bei chron. Glomerulonephritiden mit Z.n. Transplantatinsuffizienz St. III-IV 02/2013, aktuelles Kreatinin 3,39 mg/dl. Eine zusätzliche Kodierung einer chron. Nierenkrankheit ist nicht begründet und in der Z94.0 bereits abgebildet. Eine chronische Funktionsverschlechterung eines Nierentransplantates wird unter T86.11 abgebildet."
    Unsere Kodierung : HD C34.0, ND: Z94.0, T86.11, N18.4, K80.21, C79.5

    Ist es richtig, dass neben der T86.11 nicht die N18.4 kodiert werden darf?

  • Hallo,
    wenn Sie im ICD nachschauen:
    Hinw.: Das Versagen der abgestoßenen Organe und Gewebe (z.B. ein akutes Nierenversagen bei Abstoßung eines Nierentransplantates) ist in der Schlüsselnummer enthalten und daher nicht gesondert zu kodieren.

    Damit ist eine zusätzliche Kodierbarkeit m.E. ausgeschlossen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    ich habe zu der Kodierbarkeit der N18 bei nierentransplantierten Patienten Z94.0 mit chronischem Transplantatversagen T86.11 eine Anfrage an das DIMDI gestellt.

    Das DIMDI hat folgende Antwort gegeben:


    Die chronische Funktionsverschlechterung eines Nierentransplantates wird mit T86.11 in Kombination mit Z94.0 verschlüsselt. Aus klassifikatorischer Sicht sind Kodes aus N18.- nicht anzugeben. Dies ergibt sich aus dem Hinweistext unter T86.-: "Das Versagen der abgestoßenen Organe und Gewebe (z.B. ein akutes Nierenversagen bei Abstoßung eines Nierentransplantates) ist in der Schlüsselnummer enthalten und daher nicht gesondert zu kodieren.") Hinsichtlich der Haupt- und Nebendiagnosen gelten die DKR.

    Also unter Beachtung des Hinweises unter dem Kodebereich T86.* ist die zusätzliche Kodierung, sowohl der N17.* (akutes Nierenversagen), als auch der N18.* (chronisches Nierenversagen) nicht zulässig.

    LG

    Medcat

  • Darf ich das Thema noch einmal aufgreifen?

    Wenn ein fast 2 Jahrzehnte vorhandenes Nierentransplantat - ohne jedes aktuelle Anzeichen einer Abstoßungsreaktion oder einer Transplantatvaskulopathie - im Lauf der Jahre durch einen Typ-1-Diabetes wieder "verschlissen" wurde und kurz vor erneuter Dialysepflicht steht und aktuell noch ein exsikkotisch bedingtes akutes Nierenversagen 3° hinzukommt, hat das doch nichts mit T86.10 und T86.11 zu tun. Ich würde das nur mit N17.93 und N18.4 kodieren, und wegen der laufenden Immunsuppression auch Z94.0.

    Alphabetisches und Systematisches Verzeichnis und DKR D015 sehe ich auf meiner Seite.

    DKR P105 trifft m.E. nicht zu weil kein transplantationsbezogenes (immunologisches) Problem vorliegt.

    Beweist mir jemand das Gegenteil?

  • Hallo Artur Speck,

    faktisch ist ein Transplant vorhanden. Dieses Transplantat ist jetzt in seiner Funktion beeinflusst im Sinne einer Insuffizienz.

    Im ICD Verzeichnis wird unter T86.10 Akute Funktionsverschlechterung eines Nierentransplantates auch ohne Nachweis einer Abstoßung mit angeführt. Weiter: "Soll die Ursache angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer zu benutzen."

    In o.g. Fall würde ich höchstwahrscheinlich T86.10 und E86 kodieren. Ein Stadium I-III entfällt bei transplantatassoziiertem Nierenversagen meines Erachtens.

    Bzgl. der zusätzlichen Kodierung von Z94.0 wäre dann SEG 598 Fall 1 in Betracht zu ziehen.

    VG,

    MaK