Hallo Forum,
seit längerer Zeit beschäftigt mich das Thema -nachstationäre Behandlung- und leider komme ich nicht zu einem Ergebnis.
Nun habe ich wieder einen Fall, wo ich mich Frage ob die Behandlung als nachstationär zählt oder als normale ambulante Behandlung.
Fall:
Stationäre Behandlung vom 18.10.2011 bis 19.10.2011. DRG D65Z - OGVD 1. Tag - 11
Nun erhalten wir eine Rechnung vom behandelnden Krankenhausarzt (der auch operiert hat) über eine ambulante Behandlung vom 28.10.2011 sowie eine Rechnung vom Anästhesisten über die ambualnte Behandlung vom 17.10.2011 (einen Tag vor der stationären Aufnahme und OP).
Mir ist bekannt, dass die nachstationäre Pauschale nur berechnet werden darf, wenn die OGVD erreicht ist - das ist hier auf keinen Fall so, da der Patient nur ein Tag stationär war. Die vorstationäre Pauschale entfällt ebenfalls, da der Patient stationär aufgenommen wurde.
Nun verwirrt mich §115a SGB V
"Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung begrenzt. Die nachstationäre Behandlung darf sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen, ..... nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung nicht überschreiten."
Bedeutet das, dass generell jegliche ambulante Behandlungen innerhalb der nächsten 14 Tage nach Entlassung aus der stat. Behandlung nicht gesondert abzurechnen sind?? außer es übersteigt die 7 Behandlungstage???
Das würde in meinem Fall bedeuten, dass die ambulante Behandlung vom 28.10.2011 nicht gesondert berechnet werden darf - weil sie als nachstationäre Behandlung gilt. Da aber die OGVD nicht erreicht wird, muss ich die erfolgte Behandlung vom 28.10.11 bei der stationären Behandlung mit kodieren (was allerdings nichts ausmacht) und der Arzt erhält keine zusätzliches Vergütung für den 28.10.2011?
Und bezügl. der ambulanten Abrechnung vom 17.10.2011 vom Anästhesisten - sind die Kosten zu erstatten oder zäht auch diese Behandlung zur vorstationären Behandlung? Und man kann sagen jegliche Behandlung innerhalb von 5 Tagen vor der stationären Behandlung ist mit der DRG abgegolten?
Stimmt das oder versteh ich das völlig falsch?
(Bei der stationären Abrechnung handelt es sich nicht um eine Beleg-DRG)
Über Hilfe wäre ich wirklich dankbar.
Viele Grüße
J. Berger