Hallo zusammen, wir haben einen Fall aus September 2008 in dem die Kasse (GKV) nun plötzlich nachträglich eine Fallprüfung wegen FZ bei Partitionswechsel ausgräbt, weil das BVA bei denen geprüft hat. Der MDK soll wegen reiner administrativer Angelegenheit nicht eingeschaltet werden - es werde kein medizinisches Sachverständnis benötigt.
Meine Frage: Ist das rechtens? Gilt hier lediglich die 4 Jahre - Verjährungsfrist?
Vielen Dank im Voraus.
VG