Off-Label-use....wieder einmal

  • Immerhin: ...stationäre Behandlungsnotwendigkeit bestätigt...!! Hätte noch günstiger werden können. ;)


    Danke für Ihre Antworten! Und Grüße, Emilia

  • ...... und im Krankenhaus gibt es Nachmittags keinen Kaffe und Kuchen mehr von der Schwester serviert. :love:


    Armes Deutschland.

    Viele Grüße und einen entspannten Resttag vom
    Rheinkilometer 660

    • Offizieller Beitrag

    ...... und im Krankenhaus gibt es Nachmittags keinen Kaffe und Kuchen mehr von der Schwester serviert.

    Guten Tag

    Auf Kaffee kann man verzichten
    Auf Impfungen nicht

    Impfstoff-Engpass trotz befürchteter schwerer Grippewelle
    http://www.welt.de/newsticker/dpa…rippewelle.html


    Grund sind die Rabattverträge, zwischen Arzneimittelherstellern und Krankenkassen, die einen niedrigen Preis der
    Impfstoffe garantieren.
    http://www.welt.de/vermischtes/we….html?wtmc=vrd3


    Gruß
    E Rembs

  • ...... und im Krankenhaus gibt es Nachmittags keinen Kaffe und Kuchen mehr von der Schwester serviert. :love:

    Hallo zusammen,

    manchmal frage ich mich, wie einige Kassenmitarbeiter das deutsche Krankenhauswesen einschätzen und wie sie damit umgehen, dass sie selbst und ihre Angehörigen irgendwann auch einmal dieser kaputtgesparten und krankgekürzten Fließband-Reparaturmaschinerie zum Opfer fallen werden.

    Allseits ein schönes und sonniges Wochenende
    NV

  • Guten Morgen,


    Zitat

    dieser kaputtgesparten und krankgekürzten Fließband-Reparaturmaschinerie


    naja.... Ich finde diese Einschätzung doch etwas übertrieben.....

    Gruß

    merguet

  • So, jetzt haben wir uns zum Wochenende die gegenseitigen Schuldvorwürfe an den Kopf gehauen. Nun muss aber auch mal gut sein.
    Schönes WE

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Emilia,

    nach soviel inhaltsloser Polemik würde ich versuchen noch etwas inhaltliches beizutragen.
    Für den stationären Sektor gilt der bereits erwähnte Verbotsvorbehalt. Alles was nicht ausdrücklich verboten ist (vom GBA) darf angewendet werden.
    Die Indikation und die Behandlung legt einzig und alleine der behandelnde Arzt fest. Sonst keiner. Das bedeutet im Rahmen des Off-Label-Uses die Kasse wird die Medikamente bezahlen müssen.
    Ein Prüfung der Wirtschaftlichkeit ist über eine Prüfung nach §275 SGB V Abs 1. gar nicht möglich und somit ist, wenn so vom MDK und der Kasse angezeigt und angefragt, dass Prüfverfahren nicht korrekt.
    Ich würde mich anschließen und die gültige Rechtsprechung verschiedener LSG zitieren und erwarten das sich die KK dieser beugt. Ansonsten ohne weiteres Brimborium die Sache zum Anwalt geben, insbesondere wenn Prüfungen dieser Art häufiger werden.

    Viele Grüße und allen ein entspanntes Wochenende,

    C. Steff

  • Hallo, vielen Dank für die Antworten und Tipps!


    Mein Hinweis auf das Wirtschaftlichkeitsgebot verstand sich eher als Argument für uns: Für die KH gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot ja ebenfalls. Wenn ich ein Präparat mit gleicher Substanz wie die zugelassene 50% billiger bekomme, wieso soll ich dann mehr ausgeben? Das gesparte Geld kann im nach §108 zugelassenen Krankenhaus sinnvoller ausgegeben werden.

    Zum Thema klagen: Die Klagefreudigkeit von Anwälten ist sehr unterschiedlich, wie meine Erfahrung mich lehrt. ... Da muss ich schon gute Argumente vorbringen, wenn in der Fachinformation des verabreichten Präparates die betreffende Erkrankung nicht aufgeführt ist.


    Viele Grüße, Emilia

  • An MonsterC und Rest,

    hatte mich schon gefreut anch diesen Formusbeiträgen aber dann:

    BSG: Urteil vom 13.12.2016, Az. B 1 KR 1/16 R)

    Es müssten daher für den Off-Label-Use von Medikamenten im Rahmen von Krankenhausbehandlungen dieselben engen Voraussetzungen erfüllt sein, die für den ambulanten Bereich schon lange gelten.

    Nur mal so zur aktuellen Lage. Oder hat hier jemand in den letzten Jahren noch off-Label-use im ZE-Bereich bezahlt bekommen? dann bitte ich um Hinweise wie

    MfG

    rokka