Neues vom BSG / LSG

  • Schönen guten Tag allerseits,

    weil es gerade so schön passt oute ich mich mal dahingehend, dass ich gerade eine Ausbidlung als Mediator mache. Im Zusammenhang mit dieser Diskussion und den Gesundheitssystem insgesamt wird mir dabei immer deutlicher, wie viel Geld letztlich durch die (teils ja sogar gesetzlich vorgesehenen) Konflikte und deren schüren durch \"Extremisten\" der Patienenversorgung entzogen wird. Wenn ich die dahinterliegenden Bedürfnisse (z.B. gegnseitiger Respekt vor der eigenen Aufgabe und der Notwendigkeit, diese zu finanzieren) und vor allem das letztliche Interesse (z.B. Sicherung einer angemessenen medizinischen Versorgung) betrachte, dann sehe ich eigentlich kaum noch gravierende Unterschiede.

    Insofern wäre es aus meiner Sicht eine gute Idee, im Gesundeheitswesen zu einer anderen Konfliktkultur zu kommen, als ich sie derzeit erlebe. Damit ließen sich nach meiner Überzeugung dann auch andere und kreativere Lösungen finden, als über die gerichtliche Auseinandersetzung.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten Tag,
    dieses Ansinnen kann ich nur unterstützen. In der Praxis erleben wir beides: Diejenigen, die über den offenen Dialog den Fall unbürokratisch lösen wollen und die, die eine telefonische Auseinandersetzung selbst über banalste Dinge völlig verweigern. Ein übergreifender \"Kodex\", dem sich alle Beteiligten verpflichtet fühlen, wäre eine tolle Sache. Klingt aber irgendwie nach Science Fiction ;)

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Guten Tag -

    habe zwar nur eine Ausbildung als Moderator aber ich fürchte die teilweise kaum \"sichtbaren\" Entscheidungsträger im Gesundheitswesen haben die Un-Kultur der höchstrichterlichen Rechtssprechung so perfektioniert - die werden wir nicht so schnell \"Auf-lösen\".


    Herzlichst.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Moin,

    Herr Bauer, zunächst herzlichen Dank für Ihre Position. Wie ich hier auch immer beschrieben habe, bin ich durchaus für eine Gesprächskultur. Leider hat mir das nicht nur Vorteile gebracht, weil die dadurch bestehenden Angebote von einigen genutzt werden, um die Grenze weiter zu verschieben.
    Im hier geschilderten Fall jedenfalls bin ich nicht bereit, das hinzunehmen. Eine neue Variante ist in diesem Zus. auch, dass manche KTR bis zur Zahlungsaufforderung durch den Rechtanwalt warten. Dann begleichen Sie und wir haben den betrag in der Kasse, müssen aber den RA bezahlen. Da das vorprozessual ist, haben wir die Kosten am Bein.

    Die 300 € werden wir jedenfalls weiterverfolgen.

    Gruß

    merguet

  • Hallo merguet,
    ist es denn bei Ihnen im Hause nicht möglich, eine/n qualifizierte/n Mitarbeiter/in für solche Dinge fortzubilden und dann abzustellen? Wir nehmen jedenfalls in solchen Fällen keine anwaltliche Hilfe in Anspruch sondern bearbeiten das - ggf. bis zur Vertretung vor dem Sozialgericht - selbst! Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass Rechtsanwälte meist keinen großen Einblick in das Abrechnungsgeschehen/-gebaren zwischen KH und KK haben. Vielleicht können Sie mal über so eine Alternative nachdenken, um den Kostenfaktor Rechtsanwalt auszuschalten?!

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Bauer,

    streiche Rechtsanwaltkosten:

    Zitat


    Original von Michael Bauer:
    Vielleicht können Sie mal über so eine Alternative nachdenken, um den Kostenfaktor Rechtsanwalt auszuschalten?!


    und ersetze durch:

    Zitat


    Original von Michael Bauer:
    Hallo merguet,
    ist es denn bei Ihnen im Hause nicht möglich, eine/n qualifizierte/n Mitarbeiter/in für solche Dinge fortzubilden und dann abzustellen?

    Es geht doch darum, unsinnige Diskussionen nicht auf die Grundlage \"Wes Brot ich ess\" weiterlaufen zu lassen. Aber ich weiß natürlich, dass dies weder aus der Welt zu schaffen ist, noch, dass zukünftig nur noch klare und wirklich bis zum Ende gedachte Gerichtsurteile ergehen werden, die die Streitgrundlage minimieren.

  • Hallo,

    Zitat


    Original von TT:
    ...Evtl. schafft eben doch nur eine Klagewelle der Krankenhäuser hinsichtlich der beiden Themen (\"300 Euro und Treu und Glauben\") hier Abhilfe...

    Hallo,

    natürlich gäbe es (theoretisch) auch noch den Weg über die Politik bzw. den Gesetzgeber, nach dem Motto: Wenn mir z.B. eine Gerichtsentscheidung zur gewerkschaftlichen Vielfalt in einem Betrieb nicht gefällt, initiiere ich eine Bundesratsinitiative, um die Gesetzeslage so anzupassen, dass die nächste Gerichtsentscheidung nur wunschgemäß ausfallen kann...

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo Hr. Selter,
    ich meine ja auch nicht, dass alle \"aufrüsten\" müssen, um möglichst gut vor dem Sozialgericht zu bestehen, sondern dass derjenige Fachmann, der sich sowieso mit dem Fall beschäftigt auch so ausreichend über die gesetzlichen Regelungen informiert ist, dass er eine rechtlich fundierte Korrespondenz führen kann, wenn es notwendig ist und man mit partnerschaftlicher Zusammenarbeit nicht weiterkommt. Denn es ist ein Irrtum zu glauben, dass die KK einknicken, nur weil Post vom Anwalt kommt.
    Und der Anwalt vertritt dann möglicherweise auch noch seine eigenen Interessen, nämlich den Fall auch bei kaum vorhandenen Erfolgsaussichten weiter zu führen, um das Honorar zu sichern.
    Aber wie gesagt, der Regelfall sollte eigentlich ein anderer sein, nämlich eine offene und konstruktive Zusammenarbeit. Aber auch dabei ist eine fundierte und breite Wissensbasis sicherlich nicht hinderlich.

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Leider nein, Herr Bauer,

    Dennauf unsere Schreiben haben wir ja keinen Durchbruch. ALso folgt der Weg zum SG, der führt allerdings bei uns bisher über eine anwaltliche Zahlungsaufforderung. Es passiert jetzt in Serie, dass erst dann gezahlt wird.

    Aber das gehört eigentlich gar nicht hierher...

    Zum Aspekt der Gesetzesinitiative: Wir haben doch gerade in diesem Beispiel erelbt, wie ein klarer und eindeutiger Gesetzestext höchstrichtlerlich durch den Anspruch an absolut und in allen Dimensionen korrekte Kodierung faktisch unwirksam wird.
    Nicht nur hatte er sowieso schon den ursprünglichen Sinn verfehlt, er ist nun auch in der Praxis kaum mehr anwendbar. So wird das vermutlich auch mit jeder weiteren Detailregelung laufen.

    illusionslos,

    merguet

  • Tja merguet,
    vor Gericht und auf hoher See....
    Ich würde Ihnen raten, den anwaltlichen Umweg einfach mal wegzulassen und ein paar Sozailgerichtsverfahren zu beginnen. Die betroffenen Kassen werden dann wohl sehr schnell merken, dass mit Ihnen nicht (mehr) zu spaßen ist. Und so ein Sozialgerichtsverfahren ist gar nicht so schwer, da braucht man nicht unbedingt einen Anwalt für.
    Möglicherweise war der Gesetzestext klar wie sonst selten. Jedoch ist er in Teilen nicht nachvollziehbar. Dies spiegelt sich auch im BSG-Urteil wieder. Die KK ist nun mal verpflichtet zu prüfen und in Fällen, wo durch die falsche Datenübermittlung des KH die Prüfung der KK ausgelöst wird (z. b. Entlassungsgrund \"normal\" statt \"gegen ärztlichen Rat\" bei Aufenthalt unter 24 Stunden) ist die Pflicht zur Zahlung einer Aufwandspauschale nicht nachvollziehbar.
    Sonst war es ja eigentlich immer so, dass der Gesetzestext so schwammig und unklar war, dass eine Klarstellung durch die Rechtsprechung notwendig wurde.
    Wir werden sehen, wo das hinführt!

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Hallo zusammen, Hallo Herr Bauer,

    Zitat

    Original von Michael Bauer:
    Die betroffenen Kassen werden dann wohl sehr schnell merken, dass mit Ihnen nicht (mehr) zu spaßen ist.


    ..... und was machen diese betroffenen Kassen dann anders? :augenroll:

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe